125/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 145/J der Abgeordneten
Mag. Ulli Sima und Genossinnen wie folgt:
                                         

 

 

Frage 1:                                                                                                                                                              In den Empfehlungen des endgültigen Inspektionsberichtes des Food and Veterinary Office in
Dublin an die zuständigen österreichischen Behörden wird eine Verbesserung der Kontrolle der
Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen in den verschiedenen Stadien
des Sektors von der Schlachtung bis zur Abgabe an den Verbraucher, insbesondere in Hinblick auf
die Führung der Register und der Handelsdokumente gefordert. Der Auftrag zu einer Verbesserung
ist als Bestätigung eines funktionierenden Systems zu verstehen, das in Einzelfällen Mängel auf-
weist, die selbstverständlich behoben werden. In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob der sehr
formalistische Standpunkt des Inspektorenteams bei Registern und Handelsdokumenten verpflich-
tend aus den Vorschriften abzuleiten ist. Die derzeitige Handhabung führt mit weniger Aufwand
für die Wirtschaftsbeteiligten zu gleichwertigen Ergebnissen.


Fragen 2 und 3:

Im Bericht wurden keine „Kontrollmängel", sondern Mängel in der Einhaltung der Vorschriften
zur Kennzeichnung aufgezeigt. Auch die eigene Kontrolle hat bereits vorher diese Mängel in der
Durchführung aufgedeckt. Es wurden entsprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sanktionen,
Anzeigen, kostenpflichtige Nachkontrollen, Auflagen zur Verbesserung von innerbetrieblichen
Qualitätssicherungssystemen, Erhöhung der behördlichen Kontrollfrequenz gesetzt. Auch die
Notwendigkeit von Anpassungen in der Kontrolle wird  regelmäßig überprüft.

Fragen 4 und 5:

Die Agentur ist derzeit auf Grund der ihr zugewiesenen Aufgaben nicht dafür vorgesehen. Abge-
sehen davon sind die im Bericht angeführten Mängel in vielen Fällen Verallgemeinerungen auf
Grund einzelner Unregelmäßigkeiten. Dies bereits als Fleischskandal zu bezeichnen ist nicht ge-
rechtfertigt.

Frage 6:

Die als „Tatsache" angeführte Behauptung, dass sich Produktion und Kontrolle in einer Hand befin-
den, ist sachlich nicht nachvollziehbar.

Die Kontrolle wird durch von der Produktion unabhängige zuständige Behörden und unabhängige
zugelassene Kontrollstellen durchgeführt.

Frage 7;

Entsprechend den Empfehlungen des Food and Veterinary Office an die Behörden Österreichs
werden berechtigt aufgeführte Mängel im endgültigen Inspektionsbericht Gegenstand eines Akti-
onsplanes und eines Terminplans sein. Dieser wird innerhalb der vorgegebenen Frist der Kommis-
sion vorgelegt werden.

Frag e  8:

Im Bericht sind keine Verwechslungen bei den Etikettierungen angesprochen. Dennoch werden
Fehler, wie Verwechslungen bei der Etikettierung, in jedem System in Einzelfällen nicht zu ver-
hindern sein, da menschliches Versagen nie auszuschließen ist. Innerbetriebliche Qualitätssiche-
rungssysteme und Kontrolle sowie die externe Überwachung (unabhängige Kontrollstellen, be-
hördliche Kontrolle) sollen zu einer Minimierung solcher Fehler ihren Beitrag leisten.


Fragen  9 bis 11:

Für die Beantwortung dieser Fragen sind noch Erhebungen im Gang. Nach Vorliegen der Ergebnisse
wird dem Parlament so rasch wie möglich berichtet werden.

Frage 12:

Die Rückverfolgbarkeit zu erheben ist in allen Fällen möglich und besteht in der Aussage, ob eine
Rückverfolgbarkeit gegeben ist oder nicht. Die Unmöglichkeit oder Beeinträchtigung der Rückver-
folgung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen beruht auf der Nichteinhaltung der Kenn-
zeichnungsvorschriften durch die Wirtschaftsbeteiligten. Der Aussage, dass in den von der EU -
Inspektion untersuchten Einzelhandelsbetrieben eine Rückverfolgung gar nicht möglich oder nur
beeinträchtigt möglich war, muss ich entschieden zurückweisen. In der Stellungnahme
Österreichs zu dem Bericht wird daraufhingewiesen, dass in jedem Fall die Nachvollziehbarkeit
aufgrund der Angaben auf den Etiketten und den bestehenden Aufzeichnungen möglich ist. Das
Inspektionsteam vertrat hier einen sehr formalistischen Standpunkt.

Frage 13;

Das Aufzeigen von berechtigten oder unberechtigten Mängeln in der Durchführung muss immer
ein Anlass für eine Überprüfung des bestehenden Systems sein. Die Analyse der im Bericht ange-
sprochenen Mängel ist bereits im Gange. Der Europäischen Kommission werden zeitgerecht ein
Aktionsplan und Terminplan zur Umsetzung der Empfehlungen vorgelegt werden.

Fragen 14 bis 16:

Die Analyse der im Bericht angesprochenen Mängel und damit eventuell verbundener künftiger
Änderungen im Kontrollsystem ist derzeit im Gange. Hier ist insbesondere bei Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen auf die bereits geltenden speziellen Vorschriften zur Rückverfolgung ein-
zugehen. Aber auch hinsichtlich Fleisch und Fleischerzeugnissen anderer Tierarten wird künftig
die allgemeine Anforderung auf eine Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln ent-
sprechend den Vorgaben in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen
Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, die ab 1. Januar 2005
gilt, zu berücksich-
tigen sein.


Fragen 17 bis 22:

Es gibt derzeit keine lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit von Puten
und Schweinefleisch. Es wurden daher keine derartigen Kontrollen durchgeführt.