125/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND
GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische
Anfrage Nr. 145/J der Abgeordneten
Mag. Ulli Sima und Genossinnen wie folgt:
Frage 1: In
den Empfehlungen des endgültigen Inspektionsberichtes des Food and Veterinary
Office in
Dublin an die zuständigen österreichischen Behörden wird eine Verbesserung der
Kontrolle der
Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen in den
verschiedenen Stadien
des Sektors von der Schlachtung bis zur Abgabe an den Verbraucher, insbesondere
in Hinblick auf
die Führung der Register und der Handelsdokumente gefordert. Der Auftrag zu
einer Verbesserung
ist als Bestätigung eines funktionierenden Systems zu verstehen, das in
Einzelfällen Mängel auf-
weist, die selbstverständlich behoben werden. In diesem Zusammenhang ist zu
klären, ob der sehr
formalistische Standpunkt des Inspektorenteams bei Registern und
Handelsdokumenten verpflich-
tend aus den Vorschriften abzuleiten ist. Die derzeitige Handhabung
führt mit weniger Aufwand
für die Wirtschaftsbeteiligten zu gleichwertigen Ergebnissen.
Fragen 2 und 3:
Im Bericht wurden keine „Kontrollmängel", sondern
Mängel in der Einhaltung der Vorschriften
zur Kennzeichnung aufgezeigt. Auch die eigene Kontrolle hat bereits
vorher diese Mängel in der
Durchführung aufgedeckt. Es wurden entsprechende Maßnahmen, wie zum
Beispiel Sanktionen,
Anzeigen, kostenpflichtige Nachkontrollen, Auflagen zur Verbesserung von
innerbetrieblichen
Qualitätssicherungssystemen, Erhöhung der behördlichen Kontrollfrequenz
gesetzt. Auch die
Notwendigkeit von Anpassungen in der Kontrolle wird regelmäßig überprüft.
Fragen 4 und 5:
Die Agentur ist derzeit auf Grund der ihr zugewiesenen
Aufgaben nicht dafür vorgesehen. Abge-
sehen davon sind die im Bericht angeführten Mängel in vielen Fällen
Verallgemeinerungen auf
Grund einzelner Unregelmäßigkeiten. Dies bereits als Fleischskandal zu
bezeichnen ist nicht ge-
rechtfertigt.
Frage 6:
Die als „Tatsache" angeführte Behauptung, dass sich
Produktion und Kontrolle in einer Hand befin-
den, ist sachlich nicht nachvollziehbar.
Die Kontrolle wird durch von der Produktion unabhängige
zuständige Behörden und unabhängige
zugelassene Kontrollstellen durchgeführt.
Frage 7;
Entsprechend den Empfehlungen des Food and Veterinary
Office an die Behörden Österreichs
werden berechtigt aufgeführte Mängel im endgültigen Inspektionsbericht
Gegenstand eines Akti-
onsplanes und eines Terminplans sein. Dieser wird innerhalb der vorgegebenen
Frist der Kommis-
sion vorgelegt werden.
Frag e 8:
Im Bericht sind keine Verwechslungen bei den
Etikettierungen angesprochen. Dennoch werden
Fehler, wie Verwechslungen bei der Etikettierung, in jedem System in
Einzelfällen nicht zu ver-
hindern sein, da menschliches Versagen nie auszuschließen ist.
Innerbetriebliche Qualitätssiche-
rungssysteme und Kontrolle sowie die externe Überwachung (unabhängige
Kontrollstellen, be-
hördliche Kontrolle) sollen zu einer Minimierung solcher Fehler ihren
Beitrag leisten.
Fragen 9 bis 11:
Für die Beantwortung dieser Fragen sind noch Erhebungen
im Gang. Nach Vorliegen der Ergebnisse
wird dem Parlament so rasch wie möglich berichtet werden.
Frage 12:
Die Rückverfolgbarkeit zu erheben ist in allen Fällen
möglich und besteht in der Aussage, ob eine
Rückverfolgbarkeit gegeben ist oder nicht. Die Unmöglichkeit oder
Beeinträchtigung der Rückver-
folgung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen beruht auf der
Nichteinhaltung der Kenn-
zeichnungsvorschriften durch die Wirtschaftsbeteiligten. Der Aussage,
dass in den von der EU -
Inspektion untersuchten Einzelhandelsbetrieben eine Rückverfolgung gar nicht
möglich oder nur
beeinträchtigt möglich war, muss ich entschieden zurückweisen. In der
Stellungnahme
Österreichs zu dem Bericht wird daraufhingewiesen, dass in jedem Fall die
Nachvollziehbarkeit
aufgrund der Angaben auf den Etiketten und den bestehenden
Aufzeichnungen möglich ist. Das
Inspektionsteam vertrat hier einen sehr formalistischen Standpunkt.
Frage 13;
Das Aufzeigen von berechtigten oder unberechtigten
Mängeln in der Durchführung muss immer
ein Anlass für eine Überprüfung des bestehenden Systems sein. Die Analyse der
im Bericht ange-
sprochenen Mängel ist bereits im Gange. Der Europäischen Kommission werden
zeitgerecht ein
Aktionsplan und Terminplan zur Umsetzung der Empfehlungen vorgelegt werden.
Fragen 14 bis 16:
Die Analyse der im Bericht angesprochenen Mängel und
damit eventuell verbundener künftiger
Änderungen im Kontrollsystem ist derzeit im Gange. Hier ist insbesondere
bei Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen auf die bereits geltenden speziellen
Vorschriften zur Rückverfolgung ein-
zugehen. Aber auch hinsichtlich Fleisch und Fleischerzeugnissen anderer
Tierarten wird künftig
die allgemeine Anforderung auf eine Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
und Futtermitteln ent-
sprechend den Vorgaben in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der
allgemeinen
Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, die ab 1. Januar 2005 gilt, zu
berücksich-
tigen sein.
Fragen 17 bis 22:
Es gibt derzeit keine lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit von Puten
und Schweinefleisch. Es wurden daher keine derartigen Kontrollen durchgeführt.