1256/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1316/J-NR/2004 betreffend Auszahlung der bereits für
2003 zugesagten
Finanzmittel an die LiLo - Linzer Lokalbahn bzw. zwecks gerechter Aufteilung
der
Kosten für die LiLo - Linzer Lokalbahn auf
die in ihrem Einzugsgebiet liegenden Gemeinden, die die
Abgeordneten Keck und GenossInnen am 13. Jänner 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Vorweg
ist festzuhalten, dass das Verkehrsressort über die Linzer Lokalbahn AG und
deren
Bedeutung im regionalen Verkehr bestens informiert, und daher um so mehr
verwundert ist, dass
diese Bedeutung bei vom Unternehmen zur Mitfinanzierung im Rahmen des
Privatbahngesetzes
vorgelegten Investitionsprojekten für die Schieneninfrastruktur nicht gewürdigt
wird.
Fragen
1 und 2:
Stimmt
es, dass es bis dato nicht zur Überweisung des versprochenen Förderungsbetrages
in der
Höhe von 1,78 Millionen Euro an die „LiLo" - Linzer Lokalbahn AG gekommen
ist? Wenn ja, wa-
rum?
Welches sind die Gründe für die
Verzögerung der Überweisung der versprochenen Geldbeträge?
Antwort:
Nein.
Am 7. Mai 2003 wurde ein Übereinkommen zur Mitfinanzierung von Investitionen
für die
Schieneninfrastruktur angeboten, welches am 13. Jänner 2004 von der
Generaldirektion der Linzer
Lokalbahn unterschrieben und am gleichen Tag an mein Ressort übermittelt wurde.
Daher konnte
auch der Zahlungsauftrag an die Buchhaltung erst am 13. Jänner 2004 ergehen.
Frage 3:
Sind
Sie bereit, die im Zuge des Privatbahngesetzes versprochene Förderung um jenen
Betrag zu
erhöhen, der für die Zwischenfinanzierung mittels Krediten angefallen ist? Wenn
nein, warum
nicht?
Antwort:
Nein, ich
sehe keine Veranlassung den Finanzierungsbeitrag des Bundes um die Kosten der
Zwischenfinanzierung zu erhöhen, da bei ausreichender Beachtung der
Sorgfaltspflicht vor Ab-
schluss eines Finanzierungsübereinkommens keine Aufwendungen getätigt werden
können und
der Bund keineswegs für die Verzögerungen beim Abschluss des Finanzierungsübereinkommens
verantwortlich zu machen ist.
Frage 4:
Sehen
auch Sie die Notwendigkeit einer gerechteren Aufteilung der, durch den Betrieb
der LiLo -
Linzer Lokalbahn AG anfallenden Kosten auf alle Anrainergemeinden des
Streckennetzes?
Antwort
Grundsätzlich
ist die Frage einer Kostenaufteilung eine regionale Frage, die nicht durch den
Bund
zu klären ist.
Frage 5:
Was
ist der Grund dafür, dass es nach dem Auslaufen des Privatbahngesetzes mit Ende
2003
noch immer zu keinem Beschluss eines neuen Gesetzes gekommen ist?
Antwort:
Einerseits hat der schleppende Diskussionsprozess mit Vertretern der Privatbahnen zur Ver-
zögerung beigetragen.
Andererseits konnte durch intensive Verhandlungen mit dem Bundes-
ministerium für Finanzen eine Einigung darüber erzielt werden, dass im
Gesetzesentwurf die Be-
fristung entfallen kann. Meines Erachtens konnte damit ein Erfolg erzielt
werden, der die gering-
fügige Verzögerung bei der Beschlussfassung mehr als rechtfertigt.