1256/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1316/J-NR/2004 betreffend Auszahlung der bereits für
2003 zugesagten Finanzmittel an die LiLo - Linzer Lokalbahn bzw. zwecks gerechter Aufteilung der
Kosten für die LiLo - Linzer Lokalbahn auf die in ihrem Einzugsgebiet liegenden Gemeinden, die die
Abgeordneten Keck und GenossInnen am 13. Jänner 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:

Vorweg ist festzuhalten, dass das Verkehrsressort über die Linzer Lokalbahn AG und deren
Bedeutung im regionalen Verkehr bestens informiert, und daher um so mehr verwundert ist, dass
diese Bedeutung bei vom Unternehmen zur Mitfinanzierung im Rahmen des Privatbahngesetzes
vorgelegten Investitionsprojekten für die Schieneninfrastruktur nicht gewürdigt wird.

Fragen 1 und 2:

Stimmt es, dass es bis dato nicht zur Überweisung des versprochenen Förderungsbetrages in der
Höhe von 1,78 Millionen Euro an die
LiLo" - Linzer Lokalbahn AG gekommen ist? Wenn ja, wa-
rum?

Welches sind die Gründe für die Verzögerung der Überweisung der versprochenen Geldbeträge?

Antwort:

Nein. Am 7. Mai 2003 wurde ein Übereinkommen zur Mitfinanzierung von Investitionen für die
Schieneninfrastruktur angeboten, welches am 13. Jänner 2004 von der Generaldirektion der Linzer
Lokalbahn unterschrieben und am gleichen Tag an mein Ressort übermittelt wurde. Daher konnte
auch der Zahlungsauftrag an die Buchhaltung erst am 13. Jänner 2004 ergehen.

Frage 3:

Sind Sie bereit, die im Zuge des Privatbahngesetzes versprochene Förderung um jenen Betrag zu
erhöhen, der für die Zwischenfinanzierung mittels Krediten angefallen ist? Wenn nein, warum
nicht?

Antwort:

Nein, ich sehe keine Veranlassung den Finanzierungsbeitrag des Bundes um die Kosten der
Zwischenfinanzierung zu erhöhen, da bei ausreichender Beachtung der Sorgfaltspflicht vor Ab-
schluss eines Finanzierungsübereinkommens keine Aufwendungen getätigt werden können und
der Bund keineswegs für die Verzögerungen beim Abschluss des Finanzierungsübereinkommens
verantwortlich zu machen ist.


Frage 4:

Sehen auch Sie die Notwendigkeit einer gerechteren Aufteilung der, durch den Betrieb der LiLo -
Linzer Lokalbahn AG anfallenden Kosten auf alle Anrainergemeinden des Streckennetzes?

Antwort

Grundsätzlich ist die Frage einer Kostenaufteilung eine regionale Frage, die nicht durch den Bund
zu klären ist.

 

Frage 5:

Was ist der Grund dafür, dass es nach dem Auslaufen des Privatbahngesetzes mit Ende 2003
noch immer zu keinem Beschluss eines neuen Gesetzes gekommen ist?

Antwort:

Einerseits hat der schleppende Diskussionsprozess mit Vertretern der Privatbahnen zur Ver-
zögerung beigetragen. Andererseits konnte durch intensive Verhandlungen mit dem Bundes-
ministerium für Finanzen eine Einigung darüber erzielt werden, dass im Gesetzesentwurf die Be-
fristung entfallen kann. Meines Erachtens konnte damit ein Erfolg erzielt werden, der die gering-
fügige Verzögerung bei der Beschlussfassung mehr als rechtfertigt.