1260/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.02.2004
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Bundesministerium für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ 04 0502/273-I/4/03

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1251/J vom 17. Dezember 2003 der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Kollegen, betreffend der Übereinstimmung der Unternehmenstätigkeiten der OMV mit ihrem eigenen Code of Conduct, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage überwiegend auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung der ÖIAG wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, firmenpolitische Entscheidun­gen bei Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG zu beeinflussen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die ÖIAG seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr bildet und auch das ÖIAG-Gesetz 2000, BGBl. I Nr. 24/2000, in § 11 (2) ein Konzernverbot enthält. Die ÖIAG hat daher gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften keine Einwirkungs- und Auskunfts­rechte.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen Entscheidungen von Organen der OMV und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegen­heiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst. Im Hinblick darauf kann ich mich zu einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG und der OMV auf Grund einer dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt äußern:

 

Zu 1., 2. und 8.:

Die Republik Österreich hält keinerlei Anteilsrechte an der OMV und übt auch keine Kontrollrechte über diese Gesellschaft aus. Die im Allein­eigentum der Republik Österreich stehende ÖIAG ist an der OMV mit einem Anteil von 35 % des Grundkapitals beteiligt. Die OMV ist eine börsenotierte Aktiengesellschaft, auf deren Geschäftsgebarung seitens der Aktionäre kein Einfluss ausgeübt wird. Im Hinblick auf die dargestellte Rechtslage kommt daher dem Bundesministerium für Finanzen kein Einschaurecht in allfällige Prüfberichte betreffend Einhaltung der Code of Conduct-Kriterien durch die OMV zu.

 

Zu 3. bis 7.:

Interne Angelegenheiten des Aufsichtsrates der OMV AG unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Ich ersuche daher um Ver­ständnis, dass über das Verhalten der dem OMV-Aufsichtsrat angehörenden Vorstandsmitglieder der ÖIAG keine Auskunft gegeben werden kann.

 

Von der OMV wird im vorliegenden Zusammenhang folgendes mitgeteilt:

Der im November 2003 publizierte Performance Report beschreibt eindrucksvoll, mit welchen Maßnahmen die OMV ökonomische, ökologische und gesellschaftsrechtliche Verantwortung wahrnimmt. Die Implemen­tierung von Corporate Responsibility als Prozess wurde im Konzern durch die Überarbeitung und Neuentwicklung von Unternehmensrichtlinien vorangetrieben. Vorhandene hohe Standards wurden in den Jahren 2002 und 2003 ergänzt, sodass alle Kernthemen der Corporate Social Responsibility (CSR) abgedeckt sind. Praxisbeispiele dokumentieren glaub­würdig, wie das Unternehmen agiert.

 

Manche Unternehmen lassen unter dem Druck der Öffentlichkeit ihre frei­willig erstellten "Nachhaltigkeitsberichte" von externen Gutachtern nam­hafter internationaler Beratungsunternehmen verifizieren. Diesen Weg hat die OMV bei der Erstellung des vorliegenden Performance Reports nicht einge­schlagen, weil der Konzern noch an der Optimierung der Monitoringsysteme arbeitet. Das Berichtswesen am wirtschaftlichen Sektor ist als hervorragend zu bezeichnen, es übertrifft den für eine Aktienge-
sellschaft vorgeschriebenen Rahmen. Die OMV setzt hinsichtlich CSR auf die Kraft der öffentlichen Meinung. Sie ist Gradmesser, wie gut es gelungen ist, transparent zu sein.

 

Das Unternehmen nimmt nicht nur aktiv an der Klimaschutzdebatte teil, sondern leistet mit seinen Umweltmaßnahmen entscheidende Beiträge zum Klimaschutz selbst. Die Agrolinz Melamin GmbH zum Beispiel hat eine bisher einzigartige Technologie entwickelt, wodurch eine Reduktion von 500.000 t CO2/a erzielt werden konnte. Weiters bietet die OMV ab
1. Jänner 2004 – fünf Jahre vor dem von der EU vorgeschriebenen Termin – an allen ihren heimischen Tankstellen schwefelfreien Kraftstoff an.

 

Die OMV ist derzeit an den EU-Projekten BIOSTAB und BIOFLAM beteiligt und setzt sich im Rahmen dieser Projekte mit Qualitätskriterien für Biodiesel respektive alternative Heiztechnologien und Heizstoffe auseinander.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.