128/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit und Generation
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Lapp und GenossInnen betreffend Valorisierung des Pflegegeldes,
Nr. 198/J, wie folgt:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass die Anfrage an den Vizekanzler gestellt
wurde und ich in dieser Funktion, auf Grund der Thematik, an sich für die
Beantwor-
tung unzuständig bin.
Fragen 1 bis 6:
Gerade im Hinblick auf den Personenkreis
der pflegebedürftigen Menschen, der be-
sonders auf eine umfassende soziale Versorgung angewiesen ist, kommt dem be-
stehenden Pflegevorsorgesystem eine wichtige und tragende Rolle zu. Es ist mir
da-
her ein großes Anliegen, die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, damit
auch
weiterhin der Zweck des Pflegegeldes, nämlich den pflegebedürftigen Menschen
die
Führung eines selbstbestimmten und bedürfnisorientierten Lebens zu ermöglichen,
erreicht wird und somit auch die hohe Zufriedenheit und Akzeptanz dem
Pflegevor-
sorgesystem gegenüber bestehen bleibt.
In der Phase der Budgetkonsolidierung war
es vordringlich, das Pflegevorsorgesys-
tem in seiner jetzigen Form zu erhalten, wobei es gelungen ist, den budgetären
Mehraufwand, der sich durch die demografische Entwicklung und den
prognostizier-
ten Anstieg der Zahl der Pflegegeldbezieher ergeben wird, in den Bundesvoran-
schlägen für die Jahre 2003 und 2004 unterzubringen, ohne die Betroffenen durch
Einsparungsmaßnahmen in einer sozial unausgewogenen Weise zu belasten.
Ich bin bemüht, das bestehende System im
Sinne aller auch in Hinkunft nachhaltig
zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Valorisierung des Pflegegeldes gehört
dabei
zu den zentralen Anliegen, weshalb ich mich besonders dafür einsetzen werde,
dass
eine Anpassung dieser Leistung vorgenommen wird.
Fragen 7 bis 9:
Eine Valorisierung des Pflegegeldes ist in
den Bundesvoranschlägen für die Jahre
2003 und 2004 nicht vorgesehen.
Ich habe aber in den Budgetverhandlungen
mit dem Herrn Bundesminister für Fi-
nanzen erreicht, dass für das Jahr 2003 budgetäre Mittel für eine Einmalzahlung
zur
Verfügung gestellt werden.
Die legistische Umsetzung dieser Maßnahme
soll im Rahmen einer Novelle zum
Bundespflegegeldgesetz erfolgen, wobei eine Einmalzahlung für
Pflegegeldbezieher
ab der Pflegegeldstufe 4, sofern keine stationäre Pflege vorliegt, vorgesehen
werden
wird.
Diese Einmalzahlung soll 220 € in Stufe 4,
300 € in Stufe 5, 410 € in Stufe 6 und
550 € in Stufe 7 betragen. Der dafür erforderliche budgetäre Mehraufwand liegt
bei
rund 10 Mio. €.