1284/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.02.2004
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Bundesministerium für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 04 0502/4-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1271/J vom 23. Dezember 2003 der Abgeordneten Michaela Sburny und Kollegen, betreffend Errichtung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass Investitionen in Forschung und Technologie heute in hohem Maße Wachstum, Produktivitätsentwicklung und Pro-Kopf-Einkommen eines Landes bestimmen. Die österreichische Bundesregierung hat daher seit dem Jahr 2000 ihre Anstrengungen zur Unterstützung dieses zukunftsorientierten Politikfeldes massiv verstärkt und im europäischen Vergleich überdurchschnittlich in Forschung und Technologie investiert. Dies hat dazu geführt, dass die nationale Forschungsquote von 1,85% im Jahr 2000 auf 1,95% im Jahr 2003 angehoben werden konnte. Damit bewegt sich Österreich zwar noch nicht im Spitzenfeld, aber immerhin im guten Durchschnitt der Forschungsquote in der Europäischen Union.

 


Die Europäische Union hat auch ein sehr ambitioniertes Ziel in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit: Europa soll zum führenden Wirtschaftsraum der Welt werden. Dazu ist es notwendig, die Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) weiter zu mobilisieren. Als Ziel steckt sich die Union eine Forschungsquote von 3% im Jahr 2010. Dies dient uns auch als Benchmark für Österreich: bis zum Ende der Legislaturperiode streben wir eine F&E – Quote von 2,5% an und im Jahr 2010 wollen wir weiter am europäischen Durchschnitt und damit bei einer Quote von 3% sein.

 

Dass dazu massive Anstrengungen der Regierung, aber auch der Wirtschaft notwendig sein werden, liegt klar auf der Hand. Ich glaube aber auch, dass sich die Leistungsbilanz der Bundesregierung in Sachen Forschung und Entwicklung durchaus sehen lassen kann:

 

Die Forschungsausgaben des Bundes werden 2004 insgesamt rund 1,69 Mrd. € betragen. Im Vergleich zum Jahr 2000, in dem die Bundesausgaben 1,23 Mrd. € betragen haben, bedeutet dies eine Steigerung um nicht weniger als 39%. In der Periode 1995 bis 1999, in der immerhin schon erste Sondermittel, nämlich die so genannten Technologiemilliarden, geflossen sind, betrug diese Steigerung nur rund 12% (von 1,09 Mrd. € im Jahr 1995 auf 1,21 Mrd. € im Jahr 1999).

 


Die nationale Forschungsquote resultiert aber nicht nur aus den öffentlichen Aufwendungen für F&E, sondern zu einem ganz erheblichen Anteil auch aus unternehmerischen Forschungsaufwendungen. Das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten F&E-Ausgaben soll, orientiert man sich an den Lissabon-Zielen der Europäischen Union, im Jahr 2010 zwei Drittel Privat und ein Drittel Öffentlich betragen. Daher war es aus meiner Sicht notwendig, nicht nur aktiv zusätzliche Förderungsmittel über diverse Förderprogramme bereit zu stellen, sondern auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung weiter zu verbessern.

 

Ich bin überzeugt, dass uns mit dem Wachstums- und Standortpaket diesbezüglich ein großer Wurf gelungen ist. Mit einem Forschungsfreibetrag für Aufwendungen nach dem Frascatihandbuch von 25%, einer Forschungsprämie von 8% und einem Freibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen von 35% ist Österreich Top-Region in Europa.

 

Darüber hinaus ist es der österreichischen Bundesregierung ein Anliegen, durch eine umfassende Reform das Gesamtsystem der österreichischen Forschungsorganisation und  Forschungsförderung an die internationalen Entwicklungen und Herausforderungen anzupassen und insbesondere durch eine umfassende Zusammenführung der wirtschaftsorientierten Forschungs- und Technologieförderungseinrichtungen und –programme eine österreichische Forschungsförderungseinrichtung europäischen Formats zu errichten.

 

Insgesamt gesehen bin ich sicher, dass sich die österreichische Bundesregierung in Sachen Forschung und Entwicklung auf dem richtigen Kurs befindet und glaube, dass dieser Weg konsequent weiter beschritten werden muss, um Standort und Wettbewerb zu sichern.

 


Zu 1. bis 3.:

Hinter den Zuflüssen an die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung steht reales Vermögen in Höhe von insgesamt 3,3 Mrd. €. Dieses verbleibt bei den "stiftenden" Institutionen Nationalbank und ERP-Fonds. In die Stiftung eingespeist werden lediglich die Zinserträge aus diesen Kapitalstöcken, welche die Grundlage für die Ausschüttungen der Stiftung bilden.

 

Wesentlicher Vorteil dieser Nationalstiftung für die Forschungsförderung ist die Verstetigung der Mittel, da von der Nationalbank, unabhängig von ihren jeweiligen Gewinnen, auf Grund der Ermächtigung im Nationalstiftungsgesetz jährlich 75 Mio. € eingebracht werden. Zusätzlich kann aus den Veranlagungen des ERP-Fonds mit einem Zufluss bis zu 50 Mio. € per annum gerechnet werden. Diese Mittel stehen unabhängig von den jährlichen Budgets für Forschungszwecke zur Verfügung.

 

Zu 4. und 12.:

Das Wachstums- und Standortgesetz 2003, mit dem das Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung erlassen worden ist, wurde am 30. Dezember 2003 kundgemacht. Gemäß § 1 (3) gilt die Stiftung mit der Bestellung des ersten Stiftungsrates als errichtet. Diese Bestellung soll im 1. Quartal 2004 erfolgen.

 

Die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates ist ebenfalls für das 1. Quartal 2004 geplant.

 

Zu 5.:

Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen wird sich der Stiftungsrat nach seiner Bestellung konstituieren. Damit ist die Stiftung handlungsfähig und kann die notwendigen Vorbereitungsschritte für die Ausschüttung der Stiftungsmittel setzen.

Zu 6. und 10.:

Über die zu fließenden Beträge wird der Stiftungsrat über Empfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung befinden.

 

Zu 7.:

Das Nationalstiftungsgesetz sieht eine Ausschüttung an vom Bund getragene Fördereinrichtungen vor. Dies sind beispielsweise die beiden Forschungsförderungsfonds. Aus den Erläuterungen zum Stiftungsgesetz wird klar, dass auch Institutionen wie die Akademie der Wissenschaften, die Boltzmann-Gesellschaft oder andere Fördervereine als Begünstigte in Frage kommen können.

 

Zu 8.:

Es sind im Nationalstiftungsgesetz einige Parameter angeführt:

Aufgabe der Stiftung ist die Förderung von Forschung, Technologie und Entwicklung in Österreich, insbesondere langfristig verwertbarer interdisziplinärer Forschungsmaßnahmen. Im Zentrum wird ein klarer und transparenter Vergabeprozess stehen, der Qualität und Exzellenz sichert. Inhaltlich sollen die Initiativen solche Themen abdecken, die Österreich "fit" für die Herausforderungen der Zukunft machen.

 

Zu 9.:

Auf Grund der notwendigen Planungssicherheit für langfristige Forschungsmaßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass die jeweilige Höhe der Zuwendungen jährlich neu festgesetzt wird.

 

Zu 11.:

Darüber ist noch keine Entscheidung gefallen.

 


Zu 13. und 14.:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist davon auszugehen, dass der Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft im Jahr 2004 aus der Nationalstiftung jedenfalls eine Zuwendung in der Höhe erhält, die es ihm erlaubt, sein Fördervolumen gegenüber 2003 konstant zu halten. Bis zur Entscheidung des Stiftungsrates kann der Fonds allerdings nur mit den Zuwendungen aus dem Budget und seinen Darlehensrückflüssen kalkulieren.

 

Auch bisher waren die Zuwendungen aus dem Jubiläumsfonds der Nationalbank erst mit der Entscheidung des Generalrates über die Gewinnverwendung sicher. Auf das einzelne förderungswerbende Unternehmen bezogen wird sich daher nichts ändern.

 

Zu 15. bis 21.:

Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Ich verweise daher auf die Ausführungen in der Antwort auf die gleichlautend an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gerichtete Anfrage Nr. 1272/J.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.