1284/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.02.2004
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Bundesministerium
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0502/4-I/4/04
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1271/J vom 23. Dezember 2003 der Abgeordneten Michaela Sburny und
Kollegen, betreffend Errichtung
der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass Investitionen in Forschung und Technologie heute in hohem Maße Wachstum,
Produktivitätsentwicklung und Pro-Kopf-Einkommen eines Landes bestimmen. Die
österreichische Bundesregierung hat daher seit dem Jahr 2000 ihre Anstrengungen
zur Unterstützung dieses zukunftsorientierten Politikfeldes massiv verstärkt
und im europäischen Vergleich überdurchschnittlich in Forschung und Technologie
investiert. Dies hat dazu geführt, dass die nationale Forschungsquote von 1,85%
im Jahr 2000 auf 1,95% im Jahr 2003 angehoben werden konnte. Damit bewegt sich
Österreich zwar noch nicht im Spitzenfeld, aber immerhin im guten Durchschnitt
der Forschungsquote in der Europäischen Union.
Die
Europäische Union hat auch ein sehr ambitioniertes Ziel in Bezug auf die
Wettbewerbsfähigkeit: Europa soll zum führenden Wirtschaftsraum der Welt
werden. Dazu ist es notwendig, die Investitionen in Forschung und Entwicklung
(F&E) weiter zu mobilisieren. Als Ziel steckt sich die Union eine
Forschungsquote von 3% im Jahr 2010. Dies dient uns auch als Benchmark für
Österreich: bis zum Ende der Legislaturperiode streben wir eine F&E – Quote
von 2,5% an und im Jahr 2010 wollen wir weiter am europäischen Durchschnitt und
damit bei einer Quote von 3% sein.
Dass dazu massive
Anstrengungen der Regierung, aber auch der Wirtschaft notwendig sein werden,
liegt klar auf der Hand. Ich glaube aber auch, dass sich die Leistungsbilanz
der Bundesregierung in Sachen Forschung und Entwicklung durchaus sehen lassen
kann:
Die
Forschungsausgaben des Bundes werden 2004 insgesamt rund 1,69 Mrd. €
betragen. Im Vergleich zum Jahr 2000, in dem die Bundesausgaben 1,23 Mrd. €
betragen haben, bedeutet dies eine Steigerung um nicht weniger als 39%. In der
Periode 1995 bis 1999, in der immerhin schon erste Sondermittel, nämlich die so
genannten Technologiemilliarden, geflossen sind, betrug diese Steigerung nur
rund 12% (von 1,09 Mrd. € im Jahr 1995 auf 1,21 Mrd. € im Jahr 1999).
Die nationale
Forschungsquote resultiert aber nicht nur aus den öffentlichen Aufwendungen für
F&E, sondern zu einem ganz erheblichen Anteil auch aus unternehmerischen
Forschungsaufwendungen. Das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten
F&E-Ausgaben soll, orientiert man sich an den Lissabon-Zielen der
Europäischen Union, im Jahr 2010 zwei Drittel Privat und ein Drittel Öffentlich
betragen. Daher war es aus meiner Sicht notwendig, nicht nur aktiv zusätzliche
Förderungsmittel über diverse Förderprogramme bereit zu stellen, sondern auch
die steuerlichen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung weiter zu
verbessern.
Ich bin
überzeugt, dass uns mit dem Wachstums- und Standortpaket diesbezüglich ein
großer Wurf gelungen ist. Mit einem Forschungsfreibetrag für Aufwendungen nach
dem Frascatihandbuch von 25%, einer Forschungsprämie von 8% und einem
Freibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen von 35% ist Österreich
Top-Region in Europa.
Darüber hinaus
ist es der österreichischen Bundesregierung ein Anliegen, durch eine umfassende
Reform das Gesamtsystem der österreichischen Forschungsorganisation und Forschungsförderung an die
internationalen Entwicklungen und Herausforderungen anzupassen und insbesondere
durch eine umfassende Zusammenführung der wirtschaftsorientierten Forschungs-
und Technologieförderungseinrichtungen und –programme eine österreichische
Forschungsförderungseinrichtung europäischen Formats zu errichten.
Insgesamt gesehen bin ich sicher, dass
sich die österreichische Bundesregierung in Sachen Forschung und Entwicklung
auf dem richtigen Kurs befindet und glaube, dass dieser Weg konsequent weiter
beschritten werden muss, um Standort und Wettbewerb zu sichern.
„Zu 1. bis 3.:
Hinter den Zuflüssen an die
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung steht reales
Vermögen in Höhe von insgesamt 3,3 Mrd. €. Dieses verbleibt bei den
"stiftenden" Institutionen Nationalbank und ERP-Fonds. In die
Stiftung eingespeist werden lediglich die Zinserträge aus diesen
Kapitalstöcken, welche die Grundlage für die Ausschüttungen der Stiftung
bilden.
Wesentlicher Vorteil dieser
Nationalstiftung für die Forschungsförderung ist die Verstetigung der Mittel,
da von der Nationalbank, unabhängig von ihren jeweiligen Gewinnen, auf Grund
der Ermächtigung im Nationalstiftungsgesetz jährlich 75 Mio. € eingebracht
werden. Zusätzlich kann aus den Veranlagungen des ERP-Fonds mit einem Zufluss
bis zu 50 Mio. € per annum gerechnet werden. Diese Mittel stehen unabhängig von
den jährlichen Budgets für Forschungszwecke zur Verfügung.
Zu 4. und 12.:
Das Wachstums- und Standortgesetz 2003,
mit dem das Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie
und Entwicklung erlassen worden ist, wurde am 30. Dezember 2003 kundgemacht.
Gemäß § 1 (3) gilt die Stiftung mit der Bestellung des ersten
Stiftungsrates als errichtet. Diese Bestellung soll im 1. Quartal 2004
erfolgen.
Die konstituierende Sitzung des
Stiftungsrates ist ebenfalls für das 1. Quartal 2004 geplant.
Zu 5.:
Nach Einschätzung des
Bundesministeriums für Finanzen wird sich der Stiftungsrat nach seiner
Bestellung konstituieren. Damit ist die Stiftung handlungsfähig und kann die
notwendigen Vorbereitungsschritte für die Ausschüttung der Stiftungsmittel
setzen.
Zu 6. und 10.:
Über die zu fließenden Beträge wird der
Stiftungsrat über Empfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung
befinden.
Zu 7.:
Das Nationalstiftungsgesetz sieht eine
Ausschüttung an vom Bund getragene Fördereinrichtungen vor. Dies sind
beispielsweise die beiden Forschungsförderungsfonds. Aus den Erläuterungen zum
Stiftungsgesetz wird klar, dass auch Institutionen wie die Akademie der
Wissenschaften, die Boltzmann-Gesellschaft oder andere Fördervereine als
Begünstigte in Frage kommen können.
Zu 8.:
Es sind im Nationalstiftungsgesetz
einige Parameter angeführt:
Aufgabe der Stiftung ist die Förderung
von Forschung, Technologie und Entwicklung in Österreich, insbesondere
langfristig verwertbarer interdisziplinärer Forschungsmaßnahmen. Im Zentrum
wird ein klarer und transparenter Vergabeprozess stehen, der Qualität und
Exzellenz sichert. Inhaltlich sollen die Initiativen solche Themen abdecken,
die Österreich "fit" für die Herausforderungen der Zukunft machen.
Zu 9.:
Auf Grund der notwendigen
Planungssicherheit für langfristige Forschungsmaßnahmen ist nicht davon
auszugehen, dass die jeweilige Höhe der Zuwendungen jährlich neu festgesetzt
wird.
Zu 11.:
Darüber ist noch keine Entscheidung
gefallen.
Zu 13. und 14.:
Nach Ansicht des Bundesministeriums für
Finanzen ist davon auszugehen, dass der Forschungsförderungsfonds für die
gewerbliche Wirtschaft im Jahr 2004 aus der Nationalstiftung jedenfalls eine
Zuwendung in der Höhe erhält, die es ihm erlaubt, sein Fördervolumen gegenüber
2003 konstant zu halten. Bis zur Entscheidung des Stiftungsrates kann der Fonds
allerdings nur mit den Zuwendungen aus dem Budget und seinen
Darlehensrückflüssen kalkulieren.
Auch bisher waren die Zuwendungen aus
dem Jubiläumsfonds der Nationalbank erst mit der Entscheidung des Generalrates
über die Gewinnverwendung sicher. Auf das einzelne förderungswerbende
Unternehmen bezogen wird sich daher nichts ändern.
Zu 15. bis 21.:
Die Vollziehung der von diesen Fragen
angesprochenen Angelegenheiten fällt in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Ich verweise daher auf die
Ausführungen in der Antwort auf die gleichlautend an den Herrn Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit gerichtete Anfrage Nr. 1272/J.
Mit
freundlichen Grüßen