1295/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.03.2004
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möglich.
Bundeskanzleramt
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Kräuter und GenossInnen haben am
8. Jänner 2004 unter der Nr. 1288/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend verweigerte Anfragebeantwortung zur mit Bundesmittel
geförderten "Acconci-Murinsel" in Graz gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu
Frage 1:
Für die Kulturhauptstadt Graz wurde
seitens des Bundeskanzleramtes im Jahr 2001
ein Betrag von ATS 200 Mio. ( d.s. € 14.534.566,83) an die „Graz 2003 - Kultur-
hauptstadt Europas Organisations GmbH" für die Vorbereitung und
Durchführung
des Kulturprogramms überwiesen. Weiters wurde dem Verein „Gesellschaft der
Freunde der Kulturhauptstadt Graz" im Jahr 2003 ein Betrag von € 1 Mio.
zur Un-
terstützung der Aktivitäten im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres 2003 zur
Verfü-
gung gestellt.
Zu
Frage 2:
Die in der Beantwortung zu Frage 1 genannten
Subventionsnehmer sind verpflichtet,
dem Bundeskanzleramt je eine von einem Wirtschaftstreuhänder beglaubigte Bilanz
zu übermitteln. Die bisher vorliegenden Bilanzen 2001 und 2002 wurden geprüft
und
ergaben keinen Grund zur Beanstandung.
Zu den Fragen 3 und 4:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers.