1298/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.03.2004
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BM für LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UNDWASSERWIRTSCHAFT

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
vom 9. Jänner 2004, Nr. 1291/J, betreffend Forschungsprojekt zum Nachweis von (un)er-
l
aubtem Antibiotikaeinsatz in der Tiermast, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Das gegenständliche Offert ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft (Fachabteilung für Forschung und Entwicklung) eingelangt und befin-
det sich in Begutachtung.

Zu Frage 2:

Da dieses Projekt von internationaler Bedeutung ist, wurde mit dem Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen (BMGF) vereinbart, das Projekt international begutachten zu lassen.
Abhängig vom Ergebnis der Begutachtung wird gemeinsam mit dem BMGF entschieden, in
welcher Höhe und Aufteilung das Projekt unterstützt werden wird.


Zu Frage 3:

Die Kontrolle des Einsatzes von Anitibiotika in der Tiermast obliegt dem BMGF, es darf da-
her auf die Beantwortung der an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen ge-
richteten, schriftlichen, parlamentarischen Anfrage Nr. 1392/J verwiesen werden.

Im Übrigen darf angemerkt werden, dass Österreich sowohl in den EU-Gremien als auch auf
nationaler Ebene für einen sehr restriktiven Einsatz von Antibiotika eingetreten ist. Derzeit
sind vier Substanzen (Avilamycin, Flavophospholipol, Salinomycin, Monesin-Natrium) als
antibiotische Leistungsförderer in Futtermitteln bis 31.12.2005 zugelassen.

Avoparcin wurde auf EU-Ebene mit Unterstützung Österreichs seit 1.4.1997 verboten, die
(vorübergehende) Zulassung von Efrotomycin und Ardacin wurde nicht verlängert. Insbeson-
dere wurde jedoch während des Ratsvorsitzes Österreichs im Ministerrat (Landwirtschaft)
am 14./15.12.1998 die Verordnung zur Änderung der maßgeblichen RL70/524/EWG be-
schlossen, wonach die Zulassung der Futtermittel-Antibiotika Zink-Bacitracin, Spiramycin,
Virginiamycin und Tylosinphosphat als Zusatzstoffe zurückgenommen wurde. Diese Verbote
wurden im Sinne eines (präventiven) Verbraucherschutzes ausgesprochen. Das bedeutet
insgesamt, dass Antibiotika in Futtermitteln nur dann eingesetzt werden können, wenn sie
weder in der Human- noch in der Veterinärmedizin Verwendung finden und Kreuzresistenzen
auszuschließen sind.

Österreich hat im EU-Agrarministerrat vom 29./30.01.2001 den Antrag gestellt, dass Antibio-
tika in Futtermitteln grundsätzlich verboten werden sollen und dieses Verbot umgehend -
spätestens bis 31.12.2001 - in der EU umgesetzt werden soll.

Im März 2002 wurde von der Kommission ein Vorschlag beschlossen, welcher u.a. ein Ver-
bot von antibiotischen Leistungsförderern ab 2006 vorsieht (Kernpunkt der Regelung ist die
Etablierung eines neuen Regimes zur Zulassung von Zusatzstoffen).

Auf RAG-Ebene konnten sämtliche Positionen Österreichs - mit Ausnahme des Inkrafttre-
tens des Antibiotika-Verbots - berücksichtigt werden. Im Kommissionsvorschlag war ein
Verbot ab 1.1.2006 vorgesehen. Österreich sprach sich für ein möglichst frühes Inkrafttreten
des Verbots aus, d.h. bereits mit Inkrafttreten bzw. Anwendung der Verordnung, und sprach
sich daher gegen den Vorschlag unter Abgabe folgender Erklärung aus:


„Österreich befürwortet ein zeitlich möglichst früh angesetztes Verbot von antibiotischen
Leistungsförderern in der Tierernährung und kann daher den Kommissionsvorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung
in der Tierernährung nicht unterstützen.

Bereits in einem Antrag der österreichischen Delegation im EU-Agrarministerrat am
29./30.01.2001 wurde ein sofortiges Verbot von antibiotischen Leistungsförderern in Futter-
mitteln gefordert, um kein Risiko einzugehen, dass die Wirksamkeit von bestimmten Human-
arzneimitteln durch die Selektion von Kreuzresistenzen beeinträchtigt wird."

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Ver-
wendung in der Tierernährung wurde am 18.10. 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union
kundgemacht (VO 1831/2003) und sieht ein Verbot der Verwendung der vier verbliebenen
Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe ab 1.01.2006 vor.