130/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.04.2003
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Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 189/J der Abge-
ordneten Mag. Dietmar Hoscher und GenossInnen
betrifft keinen Gegenstand der
Vollziehung, da die angesprochene Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986
auf den Initiativantrag 69/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert
Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zurück geht. Bei der Einbringung eines Initia-
tivantrages handelt es sich um einen durch gewählte Abgeordnete vorgenommenen
Verfahrensschritt im Rahmen der Gesetzgebung und keinesfalls um einen Akt der
Geschäftsführung der Bundesregierung. Auch ist meine sachliche Zuständigkeit
nicht gegeben, da allgemeine Angelegenheiten der Organisation der Verwaltungsbe-
hörden in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes und allgemeine Angele-
genheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten in den Wirkungsbe-
reich des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport fallen. Ich ersuche
daher um Verständnis, dass ich diese Anfrage inhaltlich nicht beantworte.

Dessen ungeachtet möchte ich jedoch darauf aufmerksam machen, dass mit dem
Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 (30 der Beilagen zur
XXII. GP) hinsichtlich des Wirkungsbereiches der Personalvertretungsorgane eine
vom Initiativantrag abweichende Regelung getroffen wurde.