1309/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1368/J-NR/2004 betreffend Albertina-Archiv, die die
Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 28. Januar 2004 an mich
richteten, wird nach Einholung von Stellungnahmen des Direktors der Albertina sowie der General-
direktorin der Österreichischen Nationalbibliothek, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ich
ausgehe, wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Die Fertigstellung des Tiefspeichers für die Albertina war niemals für das Jahr 2003 geplant. Aus
diesem Grunde wurde auch die vorläufige Unterbringung im Tiefspeicher der Österreichischen Na-
tionalbibliothek, der konservatorisch und sicherheitstechnisch einwandfreie Lagerbedingungen
garantiert, vorgesehen.

Ad 2. und 5.:

Es entspricht nicht den Tatsachen, dass der neue Tiefspeicher der Albertina erst im Jahre 2009 be-
nutzbar sein wird, weil die Mittel zur Anschaffung von Regalsystemen fehlen. Vielmehr wird an
Stelle von Regalsystemen im Tiefspeicher der bereits in der ursprünglichen Planung vorgesehene
Lagerautomat eingebaut. Die Kosten hiefür belaufen sich auf ca. € 1,9 Mio.

Ad 3.:

Der Rohbau des Tiefspeichers der Albertina wurde im Jahr 2003 fertig gestellt.


Ad 4.:

In das Planungsbauprogramm 2004 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist für den
Ausbau des Tiefspeichers der Albertina ein Gesamtkostenvolumen von € 4 Mio. aufgenommen
worden. Der Anteil des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an dieser Summe betragt
€ 1,5 Mio., wodurch der erforderliche bauliche Projektanteil abgedeckt erscheint. Der restliche Be-
trag ist für die Ausstattung des Tiefspeichers vorgesehen und wird vom Bundesministerium für Bil-
dung, Wissenschaft und Kultur getragen werden. Welche Kosten vom Bundesministerium für Wirt-
schaft und Arbeit bislang für den Rohbau des Tiefspeichers aufgewendet wurden, müsste von die-
sem erfragt werden.

Ad 6:

Die Albertina hat mit der Österreichischen Nationalbibliothek die sukzessive Räumung des Tief-
speichers vereinbart, da die Österreichische Nationalbibliothek Eigenbedarf an Depoträumen hat.
Ziel ist eine Räumung des Österreichischen Nationalbibliothek-Depots bis Juni 2005, da die Fertig-
stellung des Tiefspeichers der Albertina bis zu diesem Zeitpunkt angestrebt wird.

Ad 7:

Die Vereinbarung über die unbefristete Überlassung eines Geschosses im Tiefspeicher der Österrei-
chischen Nationalbibliothek wurde zwischen dem Direktor der Albertina und dem Generaldirektor-
Stellvertreter der Österreichischen Nationalbibliothek in einem Schreiben vom 2. März 1993 fest-
gehalten. In diesem Schreiben ist von der Einlagerung der Bestände der Albertina während der
Bauarbeiten die Rede.

Ad 8:

Die Österreichische Nationalbibliothek verrechnet der Albertina für die Nutzung des Tiefspeichers
keine Miete sondern lediglich die anfallenden Betriebskosten. Pro Jahr ergibt das einen Betrag von
€ 25.569,05 netto.

Ad 9:

Bis zur Fertigstellung des albertinaeigenen Tiefspeichers ist die Sammlung dieses Museums in ei-
nem Geschoss des Tiefspeichers der Österreichischen Nationalbibliothek untergebracht. Mit der
schrittweisen Fertigstellung von Depoträumen in der Albertina erfolgte auch die sukzessive Räu-
mung dieses Geschosses. So wird bis zum April des Jahres 2004 ein Drittel der in der Österreichi-
schen Nationalbibliothek genützten Depotfläche wieder an die Österreichische Nationalbibliothek


übergeben, da die Bibliothek der Albertina bereits in das entsprechende Depotgeschoss des Stu-
diengebäudes übersiedelt werden konnte.

Ad 10:

Da nicht mit essentiellen Kosten zu rechnen ist, wurde kein entsprechendes Budget für eine zwi-
schenzeitige Unterbringung der Albertina-Sammlung an einem dritten Ort vorgesehen. Eine derarti-
ge Unterbringung wäre auch angesichts der Fragilität der über eine Million Kunstwerke der Alber-
tina nicht empfehlenswert.

Ad 11:

Die Lösung zur Unterbringung der weltberühmten Sammlung der Albertina wurde gemeinsam vom
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit sowie der Albertina erarbeitet. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur übernimmt die Kosten der Einrichtung und Ausstattung des Tiefspeichers und leistet somit
den Hauptbeitrag für eine angemessene Unterbringung dieser kostbaren Sammlung.