1309/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2004
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möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1368/J-NR/2004 betreffend Albertina-Archiv, die die
Abgeordneten
Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 28. Januar 2004 an mich
richteten,
wird nach Einholung von Stellungnahmen des Direktors der Albertina sowie der
General-
direktorin
der Österreichischen Nationalbibliothek, von deren Richtigkeit und
Vollständigkeit ich
ausgehe,
wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Fertigstellung des Tiefspeichers
für die Albertina war niemals für das Jahr 2003 geplant. Aus
diesem
Grunde wurde auch die vorläufige Unterbringung im Tiefspeicher der
Österreichischen Na-
tionalbibliothek,
der konservatorisch und sicherheitstechnisch einwandfreie Lagerbedingungen
garantiert,
vorgesehen.
Ad 2. und 5.:
Es entspricht nicht den Tatsachen,
dass der neue Tiefspeicher der Albertina erst im Jahre 2009 be-
nutzbar sein wird, weil die Mittel zur Anschaffung von Regalsystemen fehlen.
Vielmehr wird an
Stelle von Regalsystemen im Tiefspeicher der bereits in der ursprünglichen
Planung vorgesehene
Lagerautomat eingebaut. Die Kosten hiefür belaufen sich auf ca. € 1,9 Mio.
Ad 3.:
Der Rohbau des
Tiefspeichers der Albertina wurde im Jahr 2003 fertig gestellt.
Ad 4.:
In das Planungsbauprogramm 2004 des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist für den
Ausbau
des Tiefspeichers der Albertina ein Gesamtkostenvolumen von € 4 Mio.
aufgenommen
worden.
Der Anteil des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an dieser Summe
betragt
€
1,5 Mio., wodurch der erforderliche bauliche Projektanteil abgedeckt erscheint.
Der restliche Be-
trag
ist für die Ausstattung des Tiefspeichers vorgesehen und wird vom
Bundesministerium für Bil-
dung,
Wissenschaft und Kultur getragen werden. Welche Kosten vom Bundesministerium
für Wirt-
schaft
und Arbeit bislang für den Rohbau des Tiefspeichers aufgewendet wurden, müsste
von die-
sem
erfragt werden.
Ad 6:
Die Albertina hat mit der
Österreichischen Nationalbibliothek die sukzessive Räumung des Tief-
speichers vereinbart, da die Österreichische Nationalbibliothek Eigenbedarf an
Depoträumen hat.
Ziel
ist eine Räumung des Österreichischen Nationalbibliothek-Depots bis Juni 2005,
da die Fertig-
stellung des Tiefspeichers der Albertina bis zu diesem Zeitpunkt angestrebt
wird.
Ad 7:
Die Vereinbarung über die unbefristete
Überlassung eines Geschosses im Tiefspeicher der Österrei-
chischen Nationalbibliothek wurde zwischen dem Direktor der Albertina und dem
Generaldirektor-
Stellvertreter
der Österreichischen Nationalbibliothek in einem Schreiben vom 2. März 1993
fest-
gehalten.
In diesem Schreiben ist von der Einlagerung der Bestände der Albertina während
der
Bauarbeiten
die Rede.
Ad 8:
Die Österreichische Nationalbibliothek
verrechnet der Albertina für die Nutzung des Tiefspeichers
keine Miete sondern lediglich die anfallenden Betriebskosten. Pro Jahr ergibt
das einen Betrag von
€
25.569,05 netto.
Ad 9:
Bis zur
Fertigstellung des albertinaeigenen Tiefspeichers ist die Sammlung dieses
Museums in ei-
nem
Geschoss des Tiefspeichers der Österreichischen Nationalbibliothek
untergebracht. Mit der
schrittweisen
Fertigstellung von Depoträumen in der Albertina erfolgte auch die sukzessive
Räu-
mung
dieses Geschosses. So wird bis zum April des Jahres 2004 ein Drittel der in der
Österreichi-
schen
Nationalbibliothek genützten Depotfläche wieder an die Österreichische
Nationalbibliothek
übergeben, da die Bibliothek der
Albertina bereits in das entsprechende Depotgeschoss des Stu-
diengebäudes
übersiedelt werden konnte.
Ad 10:
Da nicht mit essentiellen Kosten zu
rechnen ist, wurde kein entsprechendes Budget für eine zwi-
schenzeitige
Unterbringung der Albertina-Sammlung an einem dritten Ort vorgesehen. Eine
derarti-
ge
Unterbringung wäre auch angesichts der Fragilität der über eine Million
Kunstwerke der Alber-
tina
nicht empfehlenswert.
Ad 11:
Die Lösung zur
Unterbringung der weltberühmten Sammlung der Albertina wurde gemeinsam vom
Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Bundesministerium für Wirtschaft
und
Arbeit sowie der Albertina erarbeitet. Das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur übernimmt die Kosten der Einrichtung und Ausstattung des Tiefspeichers
und leistet somit
den
Hauptbeitrag für eine angemessene Unterbringung dieser kostbaren Sammlung.