1313/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2004
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/4-PMVD/2004                                                                                                          . März 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben am 13. Jänner 2004 unter der Nr. 1305/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bundesheerreformkommission" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Bei der Einrichtung der Bundesheerreformkommission und bei der Festlegung ihrer Geschäftsordnung war es primäres Ziel, die Zusammensetzung der Kommission so zu wählen, dass sachliche und inhaltliche Kompetenz mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung vereint werden konnte. Aus diesem Grund wurden in der Geschäftsordnung – mit Ausnahme des Vorsitzenden – keine personenbezogenen Bestellungen vorgenommen, sondern Funktionen bzw. Ministerien und Interessensgruppen festgelegt, die in der Bundesheerreformkommission vertreten sein sollen.

So weit das Bundesministerium für Landesverteidigung durch die Benennung von Vertretern aus dem Ressortbereich Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Kommission nehmen konnte, wurde dafür Sorge getragen, dass Frauen und Männer gleichermaßen repräsentiert sind.

Zu 3 bis 5:

Die Arbeit der Kommission ist inhaltlich und strukturell in fünf Sachgebiete, "Ver­teidigungspolitik", "Streitkräfteentwicklung", "Gesellschaft", "Wirtschaft" und "Alltag im Bundesheer", unterteilt. Die Leiter dieser Sachgebiete können im Rahmen der Geschäfts­ordnung bzw. des Projekthandbuches der Bundesheerreformkommission flexibel – je nach tatsächlicher Erforderlichkeit – Arbeitsgruppen einrichten. Personell wird zur Besetzung dieser Sachgebiete – und dementsprechend auch zur Besetzung der Arbeitsgruppen – anlassbezogen auf ressortinterne und –externe Expertinnen und Experten, die dabei nicht notwendigerweise Mitglieder der Kommission im Sinne des § 6 der Geschäftsordnung sein müssen, zurückgegriffen; der Anteil der Mitarbeiterinnen ist dabei – insbesondere gemessen am Anteil der Frauen im Bundesheer – überproportional hoch. Durch die flexible und unbürokratische Organisation der Bundesheerreformkommission, die es unter anderem auch möglich macht, dass sich kommissionsfremde Personen einbringen können, wurde erreicht, dass jede gesellschaftliche Gruppe den gleichen Zugang zur Mitarbeit am Reformprozess für das österreichische Bundesheer hat.

Zu 6 bis 12:

Zu diesen Fragen, die vorrangig die inhaltliche Gestaltung der Arbeit der Bundesheer­reformkommission betreffen, ist klarzustellen, dass ich höchsten Wert darauf lege, dass die Kommission im Rahmen der bundesverfassungsgesetzlich gebotenen Grenzen autonom und unabhängig arbeiten kann. In diesem Sinne nehme ich keinen Einfluss auf die Inhalte der Arbeit der Bundesheerreformkommission. Durch die Kommission wurde mir allerdings berichtet, dass sie sich mit den Themen "Frauen im Bundesheer" und "Gender Mainstreaming“, die untrennbar miteinander verbunden sind, insbesondere in den Sachgebieten "Streitkräfteentwicklung", "Gesellschaft", "Alltag im Bundesheer" und dabei mit besonderem Augenmerk auf "Berufsbilder und Personalentwicklung" auseinandersetzt.