1319/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1310/J-NR/2004 betreffend Kostenexplosion beim Bau
des sogenannten "Bindermichltunnels" bzw. Einhausung der A7 im Bereich Bindermichl/Spallerhof,
die die Abgeordneten Dietmar Keck und GenossInnen am 13. Jänner 2004 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2 und 3:

Stimmt es, dass es beim Projekt der Einhausung der A 7 im Bereich Linz, Stadtteile Binder-
michl/Spallerhof zu Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglich dafür veranschlagten Kosten
kommen wird?

Wenn ja, seit wann sind Sie von der Kostenüberschreitung der Untertunnelung bzw. Einhausung
der A7 am Knoten Bindermichl informiert?

Aus welchen Faktoren setzt sich die Kostenerhöhung zusammen? Verschiedenen Informationen
zufolge kommt es zu einem Kostenanstieg von 97,3 Mio.
Euro auf 138 Mio. Euro.

Antwort:

Die von der ASFINAG im Rahmen des Lenkungsausschusses vom November 2003 zusammenge-
stellte Kostenentwicklung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Faktoren zusammen:

- Valorisierung der Kostenschätzung vom Jänner 2002

- Auflagen aus Wasserrechtsbescheiden, der Tunnelgrundsatzbesprechung, aus
Umplanungen infolge aktualisierter Richtlinien sowie durch Auflagen aus den
verkehrsrechtlichen Verhandlungen

- Errichtung eines Baustelleninformationssystems zur Information der Verkehrsteilnehmer
bereits im weiteren Zulaufbereich

- Anpassung der Tunnelausrüstung an den letztgültigen Stand der Sicherheitstechnik sowie Be
rücksichtigung der Forderungen der Einsatzkräfte

- Neuerrichtung von Brückentragwerken anstatt einer langfristig unwirtschaftlicheren
Sanierung sowie Erweiterung der Fahrstreifen infolge der Berücksichtigung des zukünftigen
Verkehrs von der A 26 Linzer Autobahn (Westring Linz).

- Anpassung des Anteils für Unvorhergesehenes.

Frage 4:

Wie erklären Sie, dass alleine für den Bereich Straßenbau zwischen den projektierten Kosten und
den nunmehr real anfallenden Kosten eine Differenz in der Höhe von 4,078 Mio. Euro liegt?


Antwort:

Die Kostenentwicklung im Bereich des Straßenbaues begründen sich aufgrund von Auflagen
durch den Naturschutzbescheid, aus der verkehrsrechtlichen Genehmigung, aus der wasserrecht-
lichen Bewilligung, aufgrund von zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen, der Erhöhung der Bau-
stellengemeinkosten und durch die Errichtung einer provisorischen Straßenbeleuchtung.

Frage 5:

Wie erklären Sie sich, dass alleine für den Bereich der Baufeldvorbereitung zwischen den projek-
tierten Kosten und den nunmehr real anfallenden Kosten eine Differenz in der Höhe von 2,21 Mio.
Euro liegt?

Antwort:

Die umfangreich notwendigen Leistungen für die Baufeldfreimachung können naturgemäß erst im
Zuge einer detaillierteren Projektsphase genauer abgeschätzt werden und können daher dement-
sprechend die Kostenplanung beeinflussen.

Frage 6:

Warum hat es die Asfinag verabsäumt, in der ersten Kostenplanung eine übliche Preisgleitung
(Baubeginn bis Bauende) im Ausmaß von 5 Prozent vorzusehen? Wie hoch war die tatsächlich
eingearbeitete Inflationsabgeltung?

Antwort:

Im Finanzierungsvertrag zwischen ASFINAG, Stadt Linz und Land Oberösterreich wird dezidiert
darauf hingewiesen, dass es sich bei den dort angeführten Beträgen um Beträge auf Preisbasis
Jänner 2002 handelt, die somit keine Preisgleitung enthalten. Im Bauprogramm der ASFINAG wird
natürlich der Gleitungsanteil grob abgeschätzt berücksichtigt.

Frage 7:

Welchen Anteil hat der Bund an den Gesamtkosten für die Einhausung zu tragen?

Antwort:

Da das gegenständliche Bauvorhaben durch die ASFINAG finanziert wird, kommen auf den Bund
somit keine Kosten zu. Nach intensiven Verhandlungen zwischen ASFINAG, Land O
Ö und Stadt
Linz wurde vereinbart, die Gesamtbaukosten zwischen ASFINAG, Land O
Ö und Stadt Linz aufzu-
teilen. Nachdem Ende 2002 von Seiten des Landes O
Ö und insbesondere von Seiten der Stadt
Linz aufgrund von Budgetengpässen maßgebliche Leistungspositionen für die Gestaltung und
Nutzung eliminiert wurden, beträgt somit der Anteil der Gesamtkosten für die ASFINAG 76,93%
und für das Land O
Ö und die Stadt Linz 23,07%.

Frage 8:

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Zusatzkosten für die nachträglich zu realisierende VBA
Großraum Linz in Höhe von 10,9 Mio. Euro entstehen für die Vertragsparteien ASFINAG, Land O
Ö
und Stadt Linz tatsächliche Mehrkosten von 29,2 Mio. Euro. Sind Sie bereit, die dadurch für die
Stadt Linz anteilsmäßig anfallenden Mehrkosten in Höhe von 2,88 Mio. Euro und die für das Land
O
Ö anteilsmäßig anfallenden Mehrkosten in Höhe von 3,87 Mio. Euro durch die ASFINAG zu
übernehmen.


Antwort:

Die Kosten für allfällige Vorarbeiten zur Errichtung VBA „Bindermichl" werden nach derzeitigem
Stand durch die ASFINAG getragen.

Frage 9:

Halten Sie es auch für notwendig, bei einer Kostenüberschreitung im Ausmaß von über 40 Prozent
den Bundesrechnungshof mit einer Überprüfung zu betrauen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Von Seiten der ASFINAG wurde der Bundesrechnungshof bereits im Dezember 2003 über die
Kostenüberschreitung informiert und derzeit finden laufende Abstimmungen statt. Darüber hinaus
hat der Vorstand der ASFINAG die Revisionsabteilung mit einer Sonderprüfung beauftragt.

Frage 10:

Orten Sie bei der ASFINAG organisatorischen und/oder personellen Handlungsbedarf?

Antwort:

Die Personalressourcen für das Projektsmanagement beim Land OÖ wurden verstärkt. Von der
ASFINAG wurde eine Begleitende Kontrolle installiert, die eine detaillierte Analyse der Kostener-
höhung ausarbeitet und die Plausibilität überprüft.

Fragen 11, 12 und 13:

Werden Sie Maßnahmen setzen, um den entstandenen bzw. absehbaren Schaden wenigstens zu
begrenzen oder zu reduzieren?

Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die ASFINAG bedient sich zur Kontrolle der Kosten, Termine und Qualität sowohl einer Begleiten-
den Kontrolle als auch einer extern beauftragten örtlichen Bauaufsicht, die allfällige Abweichungen
zeitnah aufzeigen müssen, sodass dadurch rechtzeitig steuernde Maßnahmen eingeleitet werden
können. Weiters wird das gegenständliche Bauvorhaben Bindermichl nicht über den Werkvertrag
zwischen ASFINAG und Land O
Ö abgewickelt, sondern es besteht ein Vertragsverhältnis, in dem
das Land für die Einhaltung der Termine und Kosten garantiert, sofern nicht unvorhersehbare Um-
stände eintreten, die eine Einhaltung dieser unmöglich machen.