1319/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1310/J-NR/2004 betreffend
Kostenexplosion beim Bau
des sogenannten "Bindermichltunnels" bzw. Einhausung der A7 im
Bereich Bindermichl/Spallerhof,
die die Abgeordneten Dietmar Keck und GenossInnen am 13. Jänner 2004 an mich
gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
Stimmt
es, dass es beim Projekt der Einhausung der A 7 im Bereich Linz, Stadtteile
Binder-
michl/Spallerhof zu Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglich dafür
veranschlagten Kosten
kommen wird?
Wenn
ja, seit wann sind Sie von der Kostenüberschreitung der Untertunnelung bzw.
Einhausung
der A7 am Knoten Bindermichl informiert?
Aus
welchen Faktoren setzt sich die Kostenerhöhung zusammen? Verschiedenen
Informationen
zufolge kommt es zu einem Kostenanstieg von 97,3 Mio. Euro auf 138 Mio.
Euro.
Antwort:
Die
von der ASFINAG im Rahmen des Lenkungsausschusses vom November 2003 zusammenge-
stellte Kostenentwicklung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Faktoren
zusammen:
-
Valorisierung der Kostenschätzung vom Jänner 2002
- Auflagen aus Wasserrechtsbescheiden, der
Tunnelgrundsatzbesprechung, aus
Umplanungen infolge aktualisierter Richtlinien sowie durch Auflagen aus den
verkehrsrechtlichen Verhandlungen
- Errichtung eines
Baustelleninformationssystems zur Information der Verkehrsteilnehmer
bereits im weiteren Zulaufbereich
- Anpassung der Tunnelausrüstung an den
letztgültigen Stand der Sicherheitstechnik sowie Be
rücksichtigung der Forderungen der Einsatzkräfte
- Neuerrichtung von Brückentragwerken
anstatt einer langfristig unwirtschaftlicheren
Sanierung sowie Erweiterung der Fahrstreifen infolge der Berücksichtigung des
zukünftigen
Verkehrs von der A 26 Linzer Autobahn (Westring Linz).
-
Anpassung des Anteils für Unvorhergesehenes.
Frage 4:
Wie
erklären Sie, dass alleine für den Bereich Straßenbau zwischen den
projektierten Kosten und
den nunmehr real anfallenden Kosten eine Differenz in der Höhe von 4,078 Mio.
Euro liegt?
Antwort:
Die
Kostenentwicklung im Bereich des Straßenbaues begründen sich aufgrund von
Auflagen
durch den Naturschutzbescheid, aus der verkehrsrechtlichen Genehmigung, aus der
wasserrecht-
lichen Bewilligung, aufgrund von zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen, der Erhöhung
der Bau-
stellengemeinkosten und durch die Errichtung einer provisorischen Straßenbeleuchtung.
Frage 5:
Wie erklären Sie sich, dass alleine für den Bereich der
Baufeldvorbereitung zwischen den projek-
tierten Kosten und den nunmehr real anfallenden Kosten eine Differenz in der
Höhe von 2,21 Mio.
Euro liegt?
Antwort:
Die umfangreich notwendigen Leistungen für die
Baufeldfreimachung können naturgemäß erst im
Zuge einer detaillierteren Projektsphase genauer abgeschätzt werden und können
daher dement-
sprechend die Kostenplanung beeinflussen.
Frage 6:
Warum
hat es die Asfinag verabsäumt, in der ersten Kostenplanung eine übliche
Preisgleitung
(Baubeginn bis Bauende) im Ausmaß von 5 Prozent vorzusehen? Wie hoch war die
tatsächlich
eingearbeitete Inflationsabgeltung?
Antwort:
Im
Finanzierungsvertrag zwischen ASFINAG, Stadt Linz und Land Oberösterreich wird
dezidiert
darauf hingewiesen, dass es sich bei den dort angeführten Beträgen um Beträge
auf Preisbasis
Jänner 2002 handelt, die somit keine Preisgleitung enthalten. Im Bauprogramm
der ASFINAG wird
natürlich der Gleitungsanteil grob abgeschätzt berücksichtigt.
Frage 7:
Welchen Anteil hat der Bund an den
Gesamtkosten für die Einhausung zu tragen?
Antwort:
Da
das gegenständliche Bauvorhaben durch die ASFINAG finanziert wird, kommen auf
den Bund
somit keine Kosten zu. Nach intensiven Verhandlungen zwischen ASFINAG, Land OÖ und Stadt
Linz wurde vereinbart, die Gesamtbaukosten zwischen ASFINAG, Land OÖ und Stadt Linz aufzu-
teilen. Nachdem Ende 2002 von Seiten des Landes OÖ und insbesondere von Seiten der
Stadt
Linz aufgrund von Budgetengpässen maßgebliche Leistungspositionen für die
Gestaltung und
Nutzung eliminiert wurden, beträgt somit der Anteil der Gesamtkosten für die
ASFINAG 76,93%
und für das Land OÖ und die Stadt Linz 23,07%.
Frage 8:
Unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Zusatzkosten für die nachträglich zu
realisierende VBA
Großraum Linz in Höhe von 10,9 Mio. Euro entstehen für die Vertragsparteien
ASFINAG, Land OÖ
und Stadt Linz
tatsächliche Mehrkosten von 29,2 Mio. Euro. Sind Sie bereit, die dadurch für
die
Stadt Linz anteilsmäßig anfallenden Mehrkosten in Höhe von 2,88 Mio. Euro und
die für das Land
OÖ anteilsmäßig
anfallenden Mehrkosten in Höhe von 3,87 Mio. Euro durch die ASFINAG zu
übernehmen.
Antwort:
Die
Kosten für allfällige Vorarbeiten zur Errichtung VBA „Bindermichl" werden
nach derzeitigem
Stand durch die ASFINAG getragen.
Frage 9:
Halten Sie
es auch für notwendig, bei einer Kostenüberschreitung im Ausmaß von über 40
Prozent
den Bundesrechnungshof mit einer Überprüfung zu betrauen? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort:
Von
Seiten der ASFINAG wurde der Bundesrechnungshof bereits im Dezember 2003 über
die
Kostenüberschreitung informiert und derzeit finden laufende Abstimmungen statt.
Darüber hinaus
hat der Vorstand der ASFINAG die Revisionsabteilung mit einer Sonderprüfung
beauftragt.
Frage 10:
Orten Sie bei der ASFINAG
organisatorischen und/oder personellen Handlungsbedarf?
Antwort:
Die
Personalressourcen für das Projektsmanagement beim Land OÖ wurden verstärkt. Von der
ASFINAG wurde eine Begleitende Kontrolle installiert, die eine detaillierte
Analyse der Kostener-
höhung ausarbeitet und die Plausibilität überprüft.
Fragen 11, 12 und 13:
Werden
Sie Maßnahmen setzen, um den entstandenen bzw. absehbaren Schaden wenigstens zu
begrenzen oder zu reduzieren?
Wenn
ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die
ASFINAG bedient sich zur Kontrolle der Kosten, Termine und Qualität sowohl
einer Begleiten-
den Kontrolle als auch einer extern beauftragten örtlichen Bauaufsicht, die
allfällige Abweichungen
zeitnah aufzeigen müssen, sodass dadurch rechtzeitig steuernde Maßnahmen
eingeleitet werden
können. Weiters wird das gegenständliche Bauvorhaben Bindermichl nicht über den
Werkvertrag
zwischen ASFINAG und Land OÖ abgewickelt, sondern es besteht ein Vertragsverhältnis, in
dem
das Land für die Einhaltung der Termine und Kosten garantiert, sofern nicht
unvorhersehbare Um-
stände eintreten, die eine Einhaltung dieser unmöglich machen.