1325/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1326/J-NR/2004 betreffend finanzielle Krise der
Privatbahnen durch fehlende Kontinuität bei der Privatbahnförderung des Bundes,
die die
Abgeordneten
Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 21. Jänner 2004 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Im Allgemeinen
Die Anfrage bzw. auch die Einleitung der Anfrage weist
darauf hin, dass die Finanzierungsbeiträge
gemäß
Privatbahngesetz als verlorener Zuschuss zum Betrieb eines Unternehmens gesehen
werden. Tatsächlich stellt jede Förderung darauf ab, dass vor Zusage ein
Projekt definiert wird,
und für dieses spezielle Projekt ein Finanzierungsbeitrag gewährt wird. Dies
gilt auch für die
Finanzierungsbeiträge gemäß Privatbahngesetz. Daher ist es unverständlich, wenn
in der
gegenständlichen Anfrage davon gesprochen wird, dass ein Ausbleiben einer
Förderung
finanzielle Krisen bei den Privatbahnen verursacht.
Darüber hinaus darf festgestellt werden, dass etwaige
finanzielle Krisen nicht Schuld des Bundes
sind, der zum einen
immer wieder darauf hingewiesen hat, unter welchen Bedingungen die
Finanzierungsmittel zu verwenden sind und
zum anderen im Jahr 2003 definitiv die Privatbahnen
davon informiert hat, dass Finanzierungsbeiträge für
Infrastrukturinvestitionen nur dann gewährt
werden, wenn das zugehörige Übereinkommen von den Privatbahnen unterschrieben
wird. Die
Finanzierungsbeiträge für Erhaltungsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2003 in der
bisher
gepflogenen Art und Weise überwiesen.
Die
als dramatisches Beispiel angeführte LILO hat, entgegen den Bestimmungen des
Privatbahngesetzes und entgegen den Informationen durch die Vertreter des
Verkehrsressorts,
Finanzierungsmittel für absatzseitige Investitionen verwendet. Diese im Zuge
einer Besprechung
mit der LILO bekannt gewordene Situation
wurde seitens der Vertreter des Verkehrsressorts nicht
zum Anlass genommen die LILO von allen Förderungen zu sperren, sondern
es wurden
gemeinsam mit dem Vorstand Lösungsmöglichkeiten
erarbeitet, die letztlich eine Abfederung der
vollen Härte für die LILO ermöglicht hätten.
Zu Ihren einzelnen Fragen darf ich wie
folgt Stellung nehmen:
Frage 1:
Wurde der langjährigen beiderseitigen Gepflogenheiten
entsprechende Förderungsbetrag
des Bundes für die Linzer Lokalbahn AG gemäß Privatbahngesetz für 2003 von 1,78
Mio
Euro mittlerweile
überwiesen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich
verweise auf meine allgemeinen Ausführungen, wonach Förderungs- bzw.
Finanzierungsbeiträge nicht als Zuschuss zum Betrieb eines Unternehmens sondern
projektbezogen gewährt werden. Daher
entspricht es nicht einer langjährigen Gepflogenheit, dass
Mittel gewährt werden, sondern es ist ein Finanzierungsübereinkommen die
Grundlage für die
Gewährung dieser Mittel.
Der Linzer Lokalbahn AG wurde am 7. Mai 2003 ein
Übereinkommen zur Mitfinanzierung von
Investitionen für die
Schieneninfrastruktur angeboten; erst mit Unterschrift unter das
Finanzierungsübereinkommen konnte eine Zahlung geleistet werden. Nach Vorliegen
der
Unterschrift des Generaldirektors der LILO erfolgte seitens meines Ressorts
umgehend der
Zahlungsauftrag an die Buchhaltung.
Frage 2:
Wurde bzw. wird dieser Betrag um die zwischenzeitlich
angefallenen Finanzierungskosten
des Unternehmens
erhöht, und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Wie
bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 1316/J-NR/2004 vom 13. Jänner 2004 ausgeführt, sehe ich keine Veranlassung
den
Finanzierungsbeitrag des Bundes um die Kosten der Zwischenfinanzierung zu
erhöhen, da bei
ausreichender Beachtung der
Sorgfaltspflicht vor Abschluss eines Finanzierungsübereinkommens
keine Aufwendungen getätigt werden können und der Bund keineswegs für
die Verzögerungen
beim Abschluss des Finanzierungsübereinkommens verantwortlich zu machen ist.
Frage 3:
Wieso
ist die Aufbringung der nach dem Privatbahngesetz vorgesehenen Fördermittel
offenbar enorm schwierig, wenn es doch zugleich beispielsweise kein Problem
ist, in
Wahlkampfzeiten im FPÖ-Sympathisantenkreis Mittel in Millionenhöhe aus dem für
die
Koralmbahn vorgesehenen Budget
zweckentfremdet in Straßenbauprojekte des Landes
Kärnten umzulenken?
Antwort:
Die
Aufbringung von Förderungsmitteln nach dem Privatbahngesetz ist dann kein
Problem, wenn
sich die Vertragspartner auf ein Übereinkommen einigen und dieses von allen
Vertragspartnern
auch unterfertigt wird. Wie aus den Bundesrechnungsabschlüssen der vergangenen
Jahre
ersichtlich ist, wurden die
Finanzierungsbeiträge des Bundes immer angewiesen und zwar zu dem
Zeitpunkt, der gemeinsam mit den Privatbahnen festgelegt wurde und zu
dem tatsächlich ein
Bedarf an diesen Mitteln bestand.
Auch
im Jahr 2003 wurden die Finanzierungsmittel angewiesen, sobald die
Finanzierungsübereinkommen von den Vertragspartnern gefertigt wurden. Warum
gerade in
Oberösterreich der Abschluss der
Übereinkommen besonders lange dauert entzieht sich meiner
Kenntnis, fest steht jedoch, dass die oberösterreichischen Privatbahnen
das
Finanzierungsübereinkommen erst am 13. Jänner 2004
gefertigt haben und mit gleichem Datum
auch die Anweisung
der Finanzierungsbeiträge des Bundes erfolgte.
Frage 4:
Welche anderen Förderungsbeträge des Bundes für 2003
nach dem Privatbahngesetz
wurden den
Privatbahnunternehmen Österreichs wann überwiesen?
Antwort:
Gemäß Privatbahngesetz werden bei den Privatbahnen auch
gemeinwirtschaftliche Leistungen
bestellt, für welche
vereinbarungsgemäß monatliche Akontierungen vorgesehen sind. Diese
monatlichen Akontierungen wurden im Jahr 2003 geleistet und werden auch im Jahr
2004
durchgeführt, nachdem alle Privatbahnen die entsprechenden Leistungen laufend
erbringen.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2003 auch monatliche
Zahlungen für Erhaltungsaufwendungen
der Privatbahnen für die Infrastruktur geleistet.
Frage 5:
Welche weiteren Überweisungen für 2003
sind für wann vorgesehen?
Antwort:
Seitens des bmvit wurden im Jahr 2003 alle vertraglich
vereinbarten Zahlungen und finanziellen
gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.
Frage 6:
Was ist der Inhalt im Wortlaut des Schreibens Ihres
Hauses an die Linzer Lokalbahn AG vom
12.11.2003, ZI. 280.511/5-II/FC/03?
Antwort:
Das
Schreiben ist die schriftliche Zusammenfassung der, in der Einleitung
erwähnten,
Besprechung mit der Geschäftsführung der Linzer Lokalbahn AG. Vom
Generaldirektor der LILO
wurde damals festgestellt, dass die Vorgangsweise im 4. mittelfristigen
Investitionsprogramm (4.
MIP) anders gehandhabt wurde als im 5. mittelfristigen Investitionsprogramm (5.
MIP) und somit
ein Vertrauensbruch bestünde. Tatsache ist jedoch, dass während der Laufzeit
des 4. MIP die
gesetzliche Basis geändert wurde. Das 4.
MIP anzupassen, hätte einen Vertrauensbruch bedeutet,
aus diesem Grund ist auch keine Anpassung der Finanzierungsverträge erfolgt.
Bei Abfassung der
Übereinkommen für das Folgeprogramm (5. MIP) waren jedoch die
gesetzlichen Vorgaben
einzuhalten, gegen die sich allerdings der Generaldirektor wehrte.
Ergänzend zur gesetzlichen Grundlage für die Abfassung
der Übereinkommen, haben die Vertreter
meines Ressorts in allen Sitzungen und Besprechungen mit Vertretern der
Privatbahnen und auch
im Beisein des
Generaldirektors der LILO auf die neue gesetzliche Situation hingewiesen und
auch darauf hingewiesen, dass diese gesetzlichen Vorgaben im 5. MIP zur
Anwendung gelangen
werden.
Mein
Ressort hat in all den Jahren bis einschließlich 2002 regelmäßige Zahlungen an
die
Privatbahnen zum vereinbarten Termin, für die Durchführung der geplanten und
dem bmvit von
den Privatbahnen genannten Projekte, geleistet. Die verspätete Zahlung im Jahr
2003 ist wie in
Frage 1 dargestellt nur durch die
Verzögerung beim Abschluss des zugehörigen Übereinkommens
entstanden und kann daher keinesfalls dem Bund angelastet werden.
In
der oben genannten Besprechung wurde seitens des Generaldirektors der LILO
bekannt
gegeben, dass die vom Bund gewährten Finanzierungsbeiträge tatsächlich nicht in
der
vorgesehenen Weise verwendet wurden, sondern, statt für Infrastrukturvorhaben,
für den Bau
einer Werkstätte für die
Triebfahrzeugwartung (ist nach den für die Eisenbahnen gültigen Definition
eine absatzseitige Investition, deren Förderung dezidiert durch die
Privatbahngesetznovelle 1999
ausgeschlossen ist) eingesetzt wurden.
Der die Besprechung führende Mitarbeiter meines Ressorts
hat dem Generaldirektor der LILO drei
Möglichkeiten für
eine Lösung dieser Problematik angeboten, obgleich die Alternative dazu,
Kürzung der Finanzierungsmittel um den entsprechenden Betrag, sehr wohl
rechtlich möglich
gewesen wäre.
Zum Folgeinvestitionsprogramm - 6. mittelfristiges
Investitionsprogramm - wurde seitens meines
Ressorts darauf
hingewiesen, dass, auch wenn das Privatbahngesetz derzeit noch nicht
beschlossen wurde, es sehr wohl die Möglichkeit gibt, bereits die notwendigen
Vorarbeiten zu
leisten, d.h. Investitionsprogramme zu erarbeiten und gegebenenfalls auch
bereits mit meinen
Mitarbeitern in einer ersten Phase
abzustimmen. Dies war bis zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall.
Frage 7:
Gibt es vergleichbare Schreiben an andere
Privatbahnunternehmen, und wenn ja, was ist
deren Inhalt im
Wortlaut?
Antwort:
Nein, es gibt keine vergleichbaren Schreiben an andere
Privatbahnunternehmen, da diese
Problematik nur bei der LILO aufgetreten ist.
Frage 8:
Was im einzelnen veranlasst Sie zur in diesem Schreiben
verwendeten Wettbewerbs- und
beihilfenrechtlichen
Argumentation?
Antwort:
Meine Argumente resultieren aus der Wettbewerbs- und
Beihilfenrechtslage in Österreich und der
Europäischen Union.
Frage 9:
Was im einzelnen sind die Gründe für die bei weitem
nicht zeitgerechte Überweisung des
erwähnten Betrags für
2003 an die Linzer Lokalbahn AG?
Antwort:
Die Gründe habe ich in der Beantwortung
der vorhergehenden Fragen ausführlich dargelegt.
Frage 10:
Können Sie
ähnliche Vorkommnisse zulasten des Investitionsverhaltens und damit der
Angebotsqualität im Privatbahnbereich für
2004 ausschließen, wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Da die Gründe für diese verspätete Zahlung nicht in
meinem Ressort zu suchen sind, kann ich dies
nicht ausschließen.
Frage 11:
Wann wurde Ihr letzter Bericht über die von Ihnen bestellten
gemeinwirtschaftlichen
Leistungen vorgelegt?
Antwort:
Der letzte Bericht
wurde im September 2003 vorgelegt.
Frage 12:
Wann wird der nächste Bericht über die von Ihnen
bestellten gemeinwirtschaftlichen
Leistungen vorgelegt?
Antwort:
Eine Vorlage des nächsten Berichtes erfolgt nach Abnahme
und Überprüfung der Abrechnungen
aller
Eisenbahnunternehmen, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2004.
Frage 13:
In welcher Weise wird künftig seitens des Bundes die
Bestellung gemeinwirtschaftlicher
Leistungen bei
Privatbahnen erfolgen?
Antwort:
Die
Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen bei Privatbahnen wird - analog zu
jener der ÖBB
- mit Vertrag erfolgen.
Frage 14:
Werden
Sie im Rahmen des neuen Privatbahngesetzes Gleichbehandlung zwischen
den
ÖBB und den Privatbahnen in der Frage der Zuschussleistung für die
Bereitstellung der
Schieneninfrastruktur
herstellen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Als Voraussetzung für die Finanzierung der Infrastruktur
gilt die Frage, „wer ist Eigentümer der
Infrastruktur?" Nachdem bei den ÖBB der Bund als 100 % - Eigentümer auch
Eigentümer der
Infrastruktur ist,
hat der Bund durch die Eigentümerschaft auch eine 100 %ige
Finanzierungsverpflichtung.
Fast
alle Privatbahnen sind Eigentümer einer Infrastruktur, an der der Bund weder
direkt noch
indirekt - über eine Beteiligung - Eigentümer ist. Bundesseitig wird dennoch
eine Förderung für
Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen gewährt. Ich denke, dass damit mehr als
eine
Gleichstellung zu Gunsten der Privatbahnen erreicht wurde.
Das Privatbahngesetz wird in weiterer Folge dem
Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
Frage 15:
Können
Sie die vom Bundesminister für Finanzen in seiner Stellungnahme im
Begutachtungsverfahren zum neuen Privatbahngesetz angedeuteten Kürzungen der
nach
dem Privatbahngesetz zur Verfügung
gestellten, infolge der jahrelangen Deckelung ohnedies
real schrumpfenden Mittel a) für 2004, b) für die Folgejahre ausschließen?
Antwort
Für
2004 konnte ich in den Verhandlungen einen gleich hohen Betrag wie für 2003 für
die
Privatbahnen erreichen. Für die Folgejahre werde ich mich dafür einsetzen, eine
Einigung auf
einen höheren Finanzierungsbeitrag für die
Privatbahnen zu erzielen. Ich kann allerdings derzeit
nicht den Budgetverhandlungen und den Beschlüssen des Nationalrates vorgreifen
und Zusagen
über ein Budget nach dem Jahr 2004 machen.
Frage 16:
Warum wird die Refundierung der Bus-Maut im Bundesstraßennetz
aus bestehenden Mitteln
zur Förderung des
ÖPNRV finanziert, was de facto eine Einschränkung des Spielraums für
Angebotsausweitungen darstellt?
Antwort:
Die Finanzierung der Bus-Maut erfolgt de facto aus jenen
Mitteln die durch Wegfall der §10 -
Förderung des
ÖPNRV-Gesetzes frei wurden. Darüber hinaus handelt es sich um
Linienverkehrsdienstleistungen, die im ÖPNRV geleistet werden, die Alternative
wäre die
Fahrpreiserhöhung im ÖPNRV bei Buslinien gewesen.
Frage 17:
Werden
die Mittel nach den §§ 24 und 26 ÖPNRV-G a) 2004, b) 2005 in zumindest
unveränderter Höhe gegenüber 2003 zur
Verfügung stehen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Im Bundesvoranschlag 2004 erfolgte gegenüber 2003 keine
Kürzung der für die Aufgaben nach
den §§ 24 und 26
ÖPNRV-Gesetz zur Verfügung gestellten Mittel. Was das Jahr 2005 betrifft,
kann ich - wie bereits in Fragepunkt 15
angesprochen - nicht den Budgetverhandlungen und den
Beschlüssen des Nationalrates vorgreifen.