1335/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.03.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 04 0502/17-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1325/J vom 21. Jänner 2004 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betreffend finanzielle Krise der Privatbahnen durch fehlende Kontinuität bei der Privatbahnförderung des Bundes, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9. und 13.:

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fällt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworte.

 

Im Konkreten ist zur Frage 6. festzuhalten, dass eine Einvernehmensherstellung bezüglich des Schreibens an die Linzer Lokalbahn AG nicht vorgesehen ist und daher auch nicht vorgenommen werden musste.


Zu 10.:

Die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen des Bundes bei Privatbahnen wird auf Basis der Bestimmungen des Privatbahngesetzes auch in Zukunft auf vertraglicher Basis erfolgen.

 

Zu 11.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des neuen Privatbahngesetzes in Anlehnung an eine ähnliche Bestimmung im Bundesbahnstrukturgesetz 2003 darauf hingewiesen, dass bei der Finanzierung der Schieneninfrastruktur auf eine Heranziehung der verkehrs- und regionalpolitisch betroffenen Gebietskörperschaften sowie sonstiger Rechtsträger Bedacht zu nehmen ist.

 

Zu 12.:

Bezüglich der budgetären Dotierung ist darauf hinzuweisen, dass für die betreffenden Maßnahmen im Bundesvoranschlag für 2004 rund 63,8 Mio. € ‑ dies entspricht etwa dem Betrag für das Jahr 2003 ‑ veranschlagt sind. Die Dotierung für die Folgejahre bleibt den diesbezüglichen Budgetverhandlungen vorbehalten.

 

Zu 14.:

Die Mittel nach den §§ 24 und 26 des Öffentlichen Personen- und Regionalverkehrsgesetzes 1999 sind für das Jahr 2004 mit rund 7,2 Mio. € veranschlagt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass gegenüber dem Voranschlag für das Jahr 2003 keine Kürzung vorgenommen wurde. Die Veranschlagung für


die Jahre 2005 und folgende ist den diesbezüglichen Budgetverhandlungen vorbehalten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.