134/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und
GenossInnen haben am
27. Februar 2003 unter der Nummer 150/J-NR/2003 eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend von Österreich umzusetzende EU-Richtlinien an mich
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 6 und 7:
Nach der Kompetenz- und Rechtslage ist das
Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten nur für die Notifizierung der Umsetzungsmitteilungen an die
Europäische Kommission im Wege der Ständigen Vertretung Brüssel aufgrund
entsprechender Ersuchen der einzelnen Bundesministerien zuständig. Im übrigen
wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 151/J durch den
Bundes-
kanzler verwiesen.
Zu den Fragen 3 bis 5 und 8:
Zu diesen Fragen wird auf das in Art. 77 Abs. 1 B-VG
normierte Ressortprinzip sowie
auf das Bundesministeriengesetz in der derzeit geltenden Fassung (BMG 1986,
BGBI. 76 idF BGBI. l 2002/87) verwiesen; sie fallen nicht in den Vollzugsbereich
des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und wären
daher an das jeweils
zuständige Ressort zu richten.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten
sind keine mit dem gemeinschaftlichen Verordnungsrecht im Widerspruch stehende
Regelungen bekannt.
Zu Frage 13:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der gleichlautenden
Anfrage Nr. 151/J
durch den Bundeskanzler verwiesen.