1343/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.03.2004
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möglich.
BM für WIRTSCHAFT und ARBEIT
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1390/J betreffend
Absiedlung des Gerichtsgebäudes Riemergasse - ein ganzes Viertel stirbt!,
welche
die
Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2004 an
mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Durch das Leerstehen entstehen keine
zusätzlichen Kosten.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Das Gebäude wird leicht temperiert, um
es frostfrei zu halten. Darüber hinaus finden
regelmäßige Begehungen zur Feststellung des Gebäudezustandes statt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Gebäude wurde am 1. September 2002
der Bundesimmobilienges.m.b.H. (BIG)
zurückgegeben. Grund war die Aufkündigung des Mietvertrages durch das Bundes-
ministerium für
Justiz.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Von der
Bundesimmobilienges.m.b.H. (BIG) wurde das Institut für Hochbau und In-
dustriebau an der TU
Wien unter Leitung von Prof. Achhammer mit der Ausarbeitung
einer Studie zur ergänzenden
Grundlagenerhebung und einer Entwicklungsplanung
beauftragt. Die Untersuchung zeigte, dass bei allen untersuchten
Verwertungsvari-
anten höhere Mieten als bisher erzielbar sein müssten. Auf Basis dieser Studie
wer-
den derzeit Gespräche mit potentiellen Partnern geführt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Entscheidung über
die Absiedlung der Gerichte wurde vom Bundesminister für
Justiz
getroffen, wobei bei Standortfragen naturgemäß die ressortspezifischen Nut-
zungsvorteile
Priorität haben müssen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Nach den vorliegenden Informationen
ist dies nicht zutreffend, für die Beantwortung
dieser Frage ist
jedoch der Bundesminister für Justiz zuständig.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die von der Bundesimmobilienges.m.b.H.
(BIG) eingeleiteten Entwicklungs- und
Verwertungsüberlegungen werden sich auch positiv auf die Infrastruktur der
Umge-
bung
auswirken.