1343/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.03.2004
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BM für WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1390/J betreffend
Absiedlung des Gerichtsgebäudes Riemergasse - ein ganzes Viertel stirbt!, welche
die Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2004 an
mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Durch das Leerstehen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Das Gebäude wird leicht temperiert, um es frostfrei zu halten. Darüber hinaus finden
regelmäßige Begehungen zur Feststellung des Gebäudezustandes statt.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Das Gebäude wurde am 1. September 2002 der Bundesimmobilienges.m.b.H. (BIG)
zurückgegeben. Grund war die Aufkündigung des Mietvertrages durch das Bundes-
ministerium für Justiz.



Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Von der Bundesimmobilienges.m.b.H. (BIG) wurde das Institut für Hochbau und In-
dustriebau an der TU Wien unter Leitung von Prof. Achhammer mit der Ausarbeitung
einer Studie zur ergänzenden Grundlagenerhebung und einer Entwicklungsplanung
beauftragt. Die Untersuchung zeigte, dass bei allen untersuchten Verwertungsvari-
anten höhere Mieten als bisher erzielbar sein müssten. Auf Basis dieser Studie wer-
den derzeit Gespräche mit potentiellen Partnern geführt.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Entscheidung über die Absiedlung der Gerichte wurde vom Bundesminister für
Justiz getroffen, wobei bei Standortfragen naturgemäß die ressortspezifischen Nut-
zungsvorteile Priorität haben müssen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Nach den vorliegenden Informationen ist dies nicht zutreffend, für die Beantwortung
dieser Frage ist jedoch der Bundesminister für Justiz zuständig.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Die von der Bundesimmobilienges.m.b.H. (BIG) eingeleiteten Entwicklungs- und
Verwertungsüberlegungen werden sich auch positiv auf die Infrastruktur der Umge-
bung auswirken.