135/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela WURM, Kolleginnen und
Kollegen haben am 28. Februar 2003 unter der Nr. 152/J-NR/2003 an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das ehemalige österrei-
chische Kulturinstitut in Paris und das derzeitige Kulturforum in New York
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es wurden, wie in derartigen Fällen
üblich, drei Schätzgutachten eingeholt,
eines von Notar Panhard und die beiden anderen von den Gutachtern
Philippe Malaquin und Xavier Ferrandi. Darüber hinaus wurde auch noch ein
Gutachten des Immobilienbüros Windsor eingeholt.
Zu Frage 2:
Kaufinteressenten waren SARL GALIA
INVESTISSEMENTS, EURAMIL und
das französische Verteidigungsministerium.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Fragen 4 und 5:
Nein. Ein Schreiben
von Dr. Paul Jenewein, Wien IX, mit Briefkopf „Dr. Paul
Jenewein, Public Relations Corporate Communications....“ enthielt kein
beziffertes Angebot gemäß dem festgelegten Verkaufsverfahren, sondern
forderte stattdessen ein Versteigerungsverfahren. Dennoch wurde
Dr. Jenewein eine Nachfrist bis zum 20. Juli 2001 eingeräumt, ein Kaufange-
bot zu Händen des betrauten Notars zu unterbreiten. Ein solches Angebot
wurde von Dr. Jenewein aber nicht unterbreitet.
Zu Frage 6:
Das französische Verteidigungsministerium war hinsichtlich
der Angebots-
summe und der Bonität Bestbieter.
Zu Frage 7:
Die Entscheidung wurde auf Vorschlag des Bundesministeriums
für auswär-
tige Angelegenheiten vom Bundesministerium für Finanzen am 5. September
2001 getroffen.
Zu Frage 8:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde
vom Bundes-
ministerium für Finanzen mit Zustimmung vom 5. September 2001 zur
Veräußerung von Teilen der Liegenschaft "Österreichisches Kulturinstitut
Paris" 7ème Arrondissement, 28 - 30 Boulevard des Invalides ermächtigt.
Daraufhin wurde der Kaufvertrag durch das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten am 15. Oktober 2001 abgeschlossen. Der Kaufpreis in Höhe
von € 3,353.878,38 (22,000.000,-- FFR) wurde am 14. Dez. 2001 vollständig
eingezahlt und danach haushaltsmäßig verrechnet.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat am
6. Mai 2002
eine Kopie des unterzeichneten Kaufvertrages dem Bundesministerium für
Finanzen übermittelt. Das Bundesministerium für Finanzen hat den Verkauf
mit diesem Datum als vollständig abgeschlossen betrachtet und diesen in den
Bericht 2002 an den Nationalrat aufgenommen.
Zu Frage 9:
Im Art. VI, Abs. 1, Ziffer 3 des Bundes-Finanzgesetzes 2001
ist vorgesehen,
dass die Beträge, welche durch den Verkauf von unter der Verwaltung des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten stehenden bundes-
eigenen Liegenschaften lukriert werden, bis zu einem Wert von ATS 100 Mio.
dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zugute kommen.
Gemäß obiger Gesetzesbestimmung wurde der gesamte
Verkaufserlös in
Höhe von EURO 3,353.878,38 (ATS 46,150.372,66) dem BMaA zur Verfü-
gung gestellt.
Zu Frage 10:
Das operative Budget des Pariser Kulturinstitutes (ab 2001
Kulturforum)
betrug 1999 EUR 221.040,70; 2000 EUR 167.054,00; 2001 EUR 187.672,00
und 2002 EUR 186.685,00. Der gegenüber den anderen Jahren deutlich
höhere Betrag für 1999 umfasste eine zweckgebundene Ausgabe von EUR
47.611,24 für eine umfassende Architekturausstellung.
Zu Fragen 11 und 12:
Die Höhe wird erst nach Genehmigung des
Bundesfinanzgesetzes 2003/2004
feststehen.
Zu Frage 13:
Der von der Bundesimmobiliengesellschaft durchgeführte
Neubau des
Kulturforums New York wurde vom genannten Bauträger noch nicht schluss-
abgerechnet. Die tatsächlichen Errichtungskosten stehen daher noch nicht
fest. Die mit der BIG vertraglich vereinbarte vorläufige Monatsmiete beträgt
EUR 119.190,72. Für die Betriebs- und Nebenkosten werden derzeit erste
Erfahrungswerte gesammelt.