1367/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.03.2004
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. Jänner 2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die
österreichische Entwicklungshilfe gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Auf Grund der Vereinbarung mit OECD DAC über die Umstellung der österreichischen
Meldepraxis bei den Rahmen II Krediten kommt es zu folgenden strukturellen
Veränderungen in der österreichischen ODA: Die bisher als ODA-Kreditflüsse, also
rückzahlbare Hilfeleistungen, gemeldeten Rahmen II Kredite wurden rückwirkend bis 1990
auf OOF (Other Official Flow) umgestellt. Das bedeutet, die bisherige Klassifizierung
dieser Kredite in ODA und OOF entfällt nunmehr und alle Rahmen II Kredite gelten ab der
Umstellung als OOF. Jedoch sind die aus dem Bundesbudget finanzierten
Zinsenstützungszuschüsse zur Gesamtheit der Rahmen
II Kredite als nicht rückzahlbare
Hilfeleistung (ODA „grant") anrechenbar und treten als ODA Bestandteil an die Stelle der
Rahmen II Kredite.

Mit dieser Umstellung der Meldepraxis wurde einer Empfehlung anlässlich der DAC
Prüfung österreichischer Entwicklungsleistungen im November 1999 entsprochen; sie ist
darüber hinaus Voraussetzung dafür, dass Schuldenstreichungen in die österreichische


Gesamt-ODA aufgenommen werden können. Bei dieser Komponente wird die „Lump Sum
Methode" angewendet, das heißt, es wird vom rückzahlbaren Kapital bzw. den fälligen
Zinsen, also vom Schuldenstand - in manchen Fällen zu 100% - gestrichen. Dies
bedeutet, dass in dem Jahr, in dem ein derartiger Entschuldungsvertrag geschlossen wird,
dieser seiner ODA-Anrechenbarkeit nach bewertet und der resultierende Gesamtbetrag
auf einmal der OECD gemeldet wird.

Für eine ODA Vorschau lässt sich allerdings schwer vorhersagen, wann ein Vertrag in
weicher Höhe zum Abschluss kommen wird, da dies in sehr hohem Maß von den Abläufen
im Pariser Klub abhängt.

Zu den Fragen 2 und 3:

Ja, die österreichischen ODA-Leistungen wurden rückwirkend bis zum Jahr 1990
entsprechend korrigiert.

Zu Frage 4:

Die nachfolgende Aufstellung enthält eine Gegenüberstellung der der OECD gemeldeten
historischen Daten (umgerechnet in Euro) ab 1995 sowie die ODA Leistungen, wie sie sich
nach der Umstellung der österreichischen Meldepraxis darstellen:

 

 

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

 

ODA in % NEU

 

ODA in % historisch

0,27%

0,33%

0,23%

0,24%

0,24%
0,26%

0,22%

0,22%

0,24%

0,26%

0,23%

0,23%

0,34%

0,29%

0,26%

-

 

ODA in Mio. Euro1) NEU

 

ODA in Mio. Euro1) histor.

454,29

561,83

404,92

428,23

438,65

467,30

412,86

409,89

462,04

494,33

477,11

459,29

706,93

595,11

551,95

-

1) rückgerechnet aus ATS zum Kurs 13,7603 für die Jahre 1995-2001; 2002 wurde bereits in EUR erstellt