1367/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.03.2004
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra
BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am
29.
Jänner 2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die
österreichische
Entwicklungshilfe gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf Grund der
Vereinbarung mit OECD DAC über die Umstellung der österreichischen
Meldepraxis
bei den Rahmen II Krediten kommt es zu
folgenden strukturellen
Veränderungen
in der österreichischen ODA: Die bisher als ODA-Kreditflüsse, also
rückzahlbare
Hilfeleistungen, gemeldeten Rahmen II Kredite
wurden rückwirkend bis 1990
auf
OOF (Other Official Flow) umgestellt. Das bedeutet, die bisherige
Klassifizierung
dieser Kredite in ODA
und OOF entfällt nunmehr und alle Rahmen II Kredite gelten ab der
Umstellung als OOF. Jedoch sind die aus dem
Bundesbudget finanzierten
Zinsenstützungszuschüsse zur
Gesamtheit der Rahmen II Kredite als
nicht rückzahlbare
Hilfeleistung (ODA „grant") anrechenbar und treten als ODA Bestandteil an
die Stelle der
Rahmen
II Kredite.
Mit dieser Umstellung
der Meldepraxis wurde einer Empfehlung anlässlich der DAC
Prüfung
österreichischer Entwicklungsleistungen im November 1999 entsprochen; sie ist
darüber hinaus Voraussetzung dafür, dass Schuldenstreichungen in die
österreichische
Gesamt-ODA
aufgenommen werden können. Bei dieser Komponente wird die „Lump Sum
Methode"
angewendet, das heißt, es wird vom rückzahlbaren Kapital bzw. den fälligen
Zinsen,
also vom Schuldenstand - in manchen Fällen zu 100% - gestrichen. Dies
bedeutet,
dass in dem Jahr, in dem ein derartiger Entschuldungsvertrag geschlossen wird,
dieser
seiner ODA-Anrechenbarkeit nach bewertet und der resultierende Gesamtbetrag
auf
einmal der OECD gemeldet wird.
Für eine ODA Vorschau
lässt sich allerdings schwer vorhersagen, wann ein Vertrag in
weicher
Höhe zum Abschluss kommen wird, da dies in sehr hohem Maß von den Abläufen
im
Pariser Klub abhängt.
Zu den
Fragen 2 und 3:
Ja, die
österreichischen ODA-Leistungen wurden rückwirkend bis zum Jahr 1990
entsprechend
korrigiert.
Zu Frage 4:
Die nachfolgende Aufstellung enthält eine
Gegenüberstellung der der OECD gemeldeten
historischen Daten (umgerechnet in Euro) ab
1995 sowie die ODA Leistungen, wie sie sich
nach der Umstellung der österreichischen Meldepraxis darstellen:
|
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
ODA in % NEU ODA in % historisch |
0,27% 0,33% |
0,23% 0,24% |
0,24% |
0,22% 0,22% |
0,24% 0,26% |
0,23% 0,23% |
0,34% 0,29% |
0,26% - |
ODA in Mio. Euro1) NEU ODA in Mio. Euro1)
histor. |
454,29 561,83 |
404,92 428,23 |
438,65 467,30 |
412,86 409,89 |
462,04 494,33 |
477,11 459,29 |
706,93 595,11 |
551,95 - |
1) rückgerechnet aus ATS zum Kurs 13,7603 für die Jahre 1995-2001; 2002 wurde bereits in EUR erstellt