1375/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1342/J-NR/2004 betreffend Verkehrslärm, die die
Abgeordneten
Steier und GenossInnen am 28. Jänner 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich
wie
folgt zu beantworten:
Im Allgemeinen:
Die bisherigen Tätigkeiten der Umsetzung der
EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bekämpfung von
Umgebungslärm wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Was-
serwirtschaft
wahrgenommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Zuge
der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Einladung am 25. Februar 2004 eine 1.
Koordinierungs-
sitzung für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie abgehalten wurde.
Fragen 1, 2, 3 und
4:
Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten zur Umsetzung
der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL
2002/49/EG vom
25.6.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm)?
Bereits
Mitte 2001 (AB 2189/AB, XXI. GP) wurden vorbereitende Expertengespräche
zur
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in
Aussicht gestellt. Welche Expertinnen wurden
seitens Ihres Ressorts dazu herangezogen? Weiches Umsetzungskonzept
wurde von den
ExpertInnen befürwortet?
Wie
ist der aktuelle Stand der Gespräche mit den Ländern zur Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie? Wo besteht
bereits Einvernehmen und worüber wird noch konkret
verhandelt?
Wie
ist der aktuelle Stand der Gespräche zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
zwischen den zuständigen Ministerien? Wo
besteht Konsens und worüber wird noch konkret ver-
handelt?
Antwort:
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL
2002/49/EG vom 25. 6. 2002 über die
Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm) wird federführend durch das
Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft behandelt.
Frage 5:
Bundesminister
Pröll hat im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.1.2004 eine
Initiative zur Bündelung der
kompetenzrechtlichen Zersplitterung der Aufgaben des Lärmschutzes
zwischen Bund und Ländern angekündigt. Befürworten Sie diese Idee?
Werden Sie sich für die
Erarbeitung eines bundeseinheitlichen
Lärmschutzgesetzes einsetzen, das gesetzliche und daher
auch einklagbare Grenzwerte für den Lärmschutz vorsieht?
Antwort:
Eine
vorgesehene Bündelung und Koordinierung der Lärmschutzstrategien erscheint
sinnvoll und
zweckmäßig, um unabhängig von unterschiedlichen Zuständigkeiten gleichartige
Schutzziele zu
erreichen. Der Vollzug sollte jedoch
jeweils durch die für die einzelnen Verkehrsträger zuständigen
Behörden in den Genehmigungsverfahren erfolgen, wobei dabei auch
wirtschaftliche Aspekte mit
zu berücksichtigen sein werden.
Fragen 6 und
7:
Besteht zwischen den betroffenen Ministerien
Einvernehmen darüber, dass eine Zuständigkeit des
Umweltressorts für
alle Verkehrs-Lärmschutzagenden geschaffen wird? Wenn ja, wie ist der
aktuelle Stand der Verhandlungen?
Wurden bereits diesbezügliche Verhandlungen mit den
Ländern begonnen? Wenn ja, was sind die
aktuellen Resultate?
Antwort:
Nach
der Koordinationsbesprechung am 25.2.2004 im Umweltministerium wurde ich
darüber
informiert, dass aus der Sicht des BMLFUW die Umsetzung in die innerstaatliche
Rechtsordnung
im Sinne einer Annexmaterie bei den für die jeweiligen Materiengesetze
zuständigen Ressorts
sowie Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinden) zu erfolgen hätte, wurde
zwischen den
Vertretern des Umwelt- und Verkehrsressorts
eine kurzfristig anzuberaumende bundesinterne Ab-
stimmungsbesprechung über die kompetenzrechtliche Situation und die
daraus abzuleitenden
Aufgaben sowie Kostentragungen unter
Beiziehung des Bundesministeriums für Finanzen verein-
bart.
Frage 8:
Die
EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Ermittlung der Belastung durch
Umgebungslärm an
Hand von strategischen Lärmkarten vor die bis zum 30.06.2007 für sämtliche
Ballungsräume mit
mehr als 250.000 Einwohnern, für sämtliche
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen
von über 6 Mio Kraftfahrzeugen, für Haupteisenbahnstrecken mit einem
Verkehrsaufkommen von
über 60.000 Zügen und für Großflughäfen auszuarbeiten und vorzulegen sind.
Verfügt Ihr Ressort
über aktuelle Daten zur objektiven Lärmbelastung durch Verkehrslärm sowie zur
Anzahl der vom
Verkehrslärm betroffenen Personen in Österreich, die als Basis dieser
strategischen Lärmkarten
dienen könnten und wenn ja, welche?
Antwort:
Bereits im Jahre 1993 wurden die
Schienenverkehrslärmkataster für Österreich als Grundlage für
die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken erarbeitet. Diese
Kataster wer-
den im Zuge der
Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen aktualisiert und jeweils den ver-
änderten Gegebenheiten neu angepasst.
Im Bundesstraßenbereich hat die ASFINAG als Vorleistung
für die in der Richtlinie vorgesehenen
Aktionspläne eine
Prioritätenreihung der Lärmschutzmaßnahmen ausarbeiten lassen und in ein-
zelnen Testabschnitten Überlegungen zur praktischen Abwicklung bei der
Erstellung von Lärm-
karten angestellt.
Die Daten der Großflughäfen sind meinem
Ressort nicht bekannt.
Frage 9:
Im
Jahr 2001 ist mangels eines entsprechenden Auftrages keine Erhebung zu
"den Umweltbedin-
gungen des Wohnens" durch das ÖSTAT
erfolgt. Werden Sie im Jahr 2004 eine Erhebung zu "den
Umweltbedingungen des Wohnens" (einschließlich einer Erhebung der
Lärmbelastung) bei der
Statistik Austria beauftragen?
Antwort:
Ich bin nicht ressortverantwortlich
eine derartige Studie in Auftrag zu geben. Ich gehe davon aus,
dass bei Bedarf eine diesbezügliche Studie durch die zuständigen Stellen
vergeben werden wird.
Fragen 10 und 11:
Zu klären ist auch, wer konkret für die Erarbeitung der
Lärmkarten und Aktionspläne in Ballungs-
räumen
bzw. entlang der Verkehrsträger zuständig sein wird. Ist geplant - ähnlich wie
in der
Bundesrepublik
Deutschland - eine "lokale Zuständigkeit" der Gemeinden und Städte
für die Er-
stellung der Lärmkarten und Aktionspläne vorzusehen?
Ist geplant, die Verantwortung zur
Erstellung der Lärmkarten und Aktionspläne der einzelnen Ver-
kehrsträger (Strasse, Schiene, Flugverkehr) an die einzelnen
Infrastrukturgesellschaften zu über-
tragen?
Antwort:
Anlässlich der Besprechung am 25.
Februar im Umweltressort wurde auch die weitere Umsetzung
der Umgebungslärmrichtlinie
erörtert.
Die Erarbeitung von Lärmkarten und Aktionsplänen
erfordert einen erheblichen finanziellen Auf-
wand und wäre daher
durch jene Stellen durchzuführen, welche über die hiefür erforderlichen
finanziellen Bedeckungen verfügen.
Frage 12:
Sollte es zu keinem bundeseinheitlichen Lärmschutzgesetz
kommen: Welche Koordinierungsmaß-
nahmen haben Sie
gesetzt, damit die Länder entsprechende Maßnahmen ihres Landesstraßen-
rechts ergreifen und wie sollen die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten bedeckt
werden?
Antwort:
Bei
der schon oben erwähnten Besprechung am 25. Februar 2004 nahmen unter anderem
auch
Vertreter der Länder und Gemeinden teil;
unter diesem Gesichtspunkt erscheint eine ausreichende
Koordination auch hinsichtlich der geteilten Straßenkompetenzen gegeben.
Frage 13:
Beabsichtigen Sie, Daten zur Ermittlung der Belastung
durch Umgebungslärm auch für alle jene
Bereiche Österreichs
erarbeiten zu lassen, die nicht von den strategischen Karten der EU-
Umgebungslärmrichtlinie erfasst sind? Wenn ja, in welcher Form?
Antwort:
Da
die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in der zweiten Phase die Erhebung der
Daten
auch von untergeordneten Strecken mit 30.000 bis 60.000 Zügen pro Jahr
vorsieht, sind damit
voraussichtlich ohnehin alle relevanten
Eisenbahnstrecken erfasst. Man wird nach Abschluss die-
ser Arbeiten prüfen, ob gegebenenfalls weitere Strecken untersucht
werden sollten.
Es besteht derzeit die Absicht, diese
Richtlinie auf die 6 österreichischen Verkehrsflughäfen Wien,
Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz, Klagenfurt anzuwenden.
Frage 14:
Laut
EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärm-Grenzwerte von den einzelnen
Mitgliedsstaaten
festzulegen. Werden Sie sich für eine Absenkung der österreichischen Grenzwerte
für den Lärm-
schutz auf
WHO-Empfehlung (45 Dezibel/Nacht und 55 Dezibel/Tag) einsetzen?
Antwort:
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie ist von der
Kommission geplant, bis zum 18. Juli 2005 von
den Mitgliedsstaaten Lärmgrenzwerte einzuholen und eine Analyse dieser
Grenzwerte durchzu-
führen, um die
Notwendigkeit der Herabsetzung der Grenzwerte zu untersuchen.
Frage 15:
Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Kooperationen
benachbarter Mitgliedsstaaten bei der Aus-
arbeitung strategischer Lärmkarten für die Grenzgebiete vorgesehen. In welcher
Form wird diese
Zusammenarbeit
zwischen Österreich und seinen Nachbarstaaten erfolgen?
Antwort:
Die
Kontakte zu benachbarten Mitgliedsstaaten werden rechtzeitig vor Erarbeitung
der strategi-
schen Lärmkarten und Aktionspläne durch die
mit der Umsetzung der Richtlinie befassten Stellen
herzustellen sein.
Frage 16:
Ist
geplant, für Anrainer Überprüfungsrechte sowie das Recht auf Durchsetzung von
Lärmminde-
rungsmaßnahmen nicht nur für Neu- und
Umbau, sondern auch für Bestandstrecken vorzusehen?
Gibt es dazu bereits Vorgespräche? Wenn ja, was sind die aktuellen
Resultate?
Antwort:
Da
sämtliche Lärmschutzprojekte an Eisenbahn-Bestandsstrecken unter intensiver
Einbeziehung
der Bevölkerung erarbeitet werden, ist
davon auszugehen, dass den Vorstellungen der betroffenen
Anrainer auch ohne formellen Rechtsanspruch bestmöglich entsprochen wird. Eine
diesbezügliche
Studie „Forschungsprojekt zur Evaluierung der Akzeptanz von
Lärmschutzmaßnahmen an Eisen-
bahnbestandsstrecken'' zeigt in allen Gebietstypen die überwiegend positive
Wirkung der Lärm-
Schutzmaßnahmen und bestätigt, dass ein Großteil der
Bevölkerung mit den gesetzten Maß-
nahmen zufrieden ist.
Fragen 17
und 18:
Aussagen
von Bundesminister Pröll im Umweltausschuss vom 20.1.2004 zufolge werden die
zur
Minderung der Lärmbelastung eingesetzten Bundesmittel von 2003 auf 2005 von
31,5 Mio Euro
auf 52,1 Mio Euro ansteigen. Welche
Aufteilung der Mittel zur Minderung der Lärmbelastung ist für
die einzelnen Verkehrsträger Straße/Schiene/Luft für 2003-2005
vorgesehen? (bitte in absoluten
Zahlen, in % in Relation zu den Kosten für
die gesamte Verkehrsinfrastruktur, nach Verkehrsträger
und nach Jahr gegliedert anführen)
Wie hoch waren die Bundesmittel, die zur Minderung der
Lärmbelastung entlang Bundesstraßen,
Schiene und Flughäfen 1990-2003 zur Verfügung standen? (bitte absolut, in % in
Relation zu den
Kosten für die gesamte Verkehrsinfrastruktur, nach Jahren und Verkehrsträger
und nach Bundes-
land gegliedert
angeben)
Antwort:
Im Rahmen der Umsetzung des Programmes zur
schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-
Bestandsstrecken wurden im Zeitraum 1993 bis einschließlich 2002 rd. 143,7 Mio
€ an Bundes-
mitteln aufgewendet,
im Jahr 2003 erfolgte die Realisierung von Maßnahmen mit einem
Investitionsvolumen von rd. 32 Mio €; für 2004 ist die Realisierung von
Maßnahmen mit einem
Investitionsvolumen von rd. 34 Mio € vorgesehen. Im Jahre 2005 wird ein Betrag
in ähnlicher
Größenordnung erwartet.
Für
Aufwendungen bei Eisenbahninfrastrukturprojekten ist eine kostenmäßige
Abschätzung aller
umweltbezogener Maßnahmen bzw. Einschränkungen sowohl im Zuge der Realisierung
eines
Bauvorhabens als auch beim weiteren Betrieb
eines Ausbau- bzw. Neubaustreckenabschnittes nur
schwer möglich; es ist jedoch von Mehrkosten gegenüber einer „reinen
eisenbahntechnischen"
Ausführung in der Höhe von 20 bis 30% (im Mittel ca. 25%) der Gesamtbaukosten
auszugehen.
Unter dieser Annahme können die
umweltrelevanten Investitionen für den Zeitraum 1996 bis Ende
2002 mit rd. 1.000 Mio €, im Jahr 2003 mit rd. 160 Mio € und für die
Jahre 2004 und 2005 mit 450
Mio € eingeschätzt werden.
Im
Bundesstraßenbereich wurden in den Jahren 1990-2003 an Bestandsstrecken
169,5 Mio. € für straßenseitige
Lärmschutzmaßnahmen sowie 88,3 Mio. € als Beihilfen für den
Einbau von Lärmschutzfenstern aufgewendet. Dazu kommen noch umfangreiche
Lärmschutz-
massnahmen im Zuge von Neubauten
(Tieflagen, Überdeckungen und Einhausungen) hinzu, die
in Einzelfällen bis zu 50% der Gesamtbaukosten eines Vorhabens ausmachen
können.
Im Bereich der Luftfahrt wurden keine Bundesmittel
hinsichtlich der Lärmverminderung aufge-
wendet, da dies
ausschließlich in die Kompetenz der Flughäfen fällt.
Frage 19:
Die Erarbeitung
eines Fluglärmgesetzes ist bisher gescheitert. Wird es seitens Ihres Ressorts
ei-
nen neuen Anlauf zu einem Fluglärmgesetz geben? Wenn ja, wann ist mit der
Vorlage eines ent-
sprechenden Entwurfs
zu rechnen?
Antwort:
Nein, denn die Kosten der Vollziehung eines derartigen
Gesetzes sind extrem hoch, wenn man die
zu
finanzierenden Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt. Die Raumordnung und damit
die Ent-
scheidung, ob und wie
viele Bauwerke in der Umgebung von Flughäfen errichtet werden dürfen,
liegt ausschließlich bei den Ländern, wobei dem Bund diesbezüglich keinerlei Mitbestimmungs-
recht zukommt und auch die betroffenen Flughäfen sind ebenfalls von jeglicher
Mitwirkung in
Raumordnungsfragen ausgeschlossen. Eine Initiative, dem Bund betreffend
Raumordnung eine
solche teilweise Mitbestimmung einzuräumen,
ist am massiven Widerstand der Länder gescheitert.