1389/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten
Mag. Maier und
GenossInnen (Nr. 1387/J) wie folgt:
Zu
den Fragen 1 und 3:
Es
ist richtig, dass es seit dem Jahr 2003 zu einer Verlängerung der Bearbeitungs-
dauer insbesondere von Pensionsanträgen auf
Leistungen aus dem Versicherungs-
fall der geminderten Arbeitsfähigkeit und von Pflegegeldanträgen gekommen ist.
Auch ich wurde und werde vielfach mit diesbezüglichen Beschwerden konfrontiert
und habe diese auch zum Anlass genommen, die Pensionsversicherungsanstalt
umgehend aufzufordern, alles daran zu setzen, diese für die Versicherten sicher
nicht zumutbaren Wartefristen wieder zu verkürzen. Von der Einrichtung eines
Call-
Centers bis zu Verbesserungen im administrativen und EDV-Bereich werden
nun auf
Grund meiner Initiative zusätzliche Maßnahmen getroffen.
Diese Entwicklung ist auch für mich als
Aufsichtsorgan unzumutbar.
Zur Frage 2:
Aus meiner Sicht sind die Rückstände sicher in einem erheblichen Ausmaß
darauf
zurückzuführen, dass die Pensionsversicherungsanstalt
durch ihre von der Selbst-
Verwaltung beschlossene Sozialplanregelung Mitarbeiter
verloren hat und nicht zeit-
gleich sofort neu
eingeschulte Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wurden. Auf Grund
eines unflexiblen Dienstrechtes sind
Versetzungen nur in sehr eingeschränktem
Ausmaß möglich. Ich habe diesbezüglich auch die Pensionsversicherungsanstalt
umgehend um Stellungnahme ersucht. Diese Stellungnahme darf ich Ihnen aus-
zugsweise zur Kenntnis bringen:
„Die Anzahl der unerledigten Pensionsanträge hat sich im
Jahr 2003 gegenüber dem
Jahr 2002 erhöht.
Es ist auch im Jahr 2003 eine längere Erledigungsdauer
als im Jahr 2002 festzu-
stellen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer hat im Jahr 2002
für alle erledigten Pensions-
anträge 2,5 Monate
betragen und hat sich im Jahr 2003 auf 3,5 Monate also um
einen Monat erhöht.
Dies gründet sich im wesentlichen auf
folgende Umstände:
Die Anzahl der Anträge mit notwendiger ärztlicher
Begutachtung hat sich im Jahr
2003 deutlich erhöht. So hat sich zuletzt der Anteil der Anträge auf Gewährung
der
Berufsunfähigkeitspension auf 16 % und der Anteil auf Gewährung der
Invaliditäts-
pension auf 45 %
erhöht. Die Anzahl der für die gefertigte Anstalt tätigen Begut-
achterärzte war für eine so deutliche
Steigerung des Antragsvolumens nicht aus-
reichend. Trotz intensiver
Bemühungen hat sich die Anwerbung von Gutachterärzten,
insbesondere bei den Fachgebieten Neurologie und Psychologie, als
schwierig
gestaltet. Die durchschnittliche
Verfahrensdauer ist daher von 3,5 Monaten im Jahr
2002 auf ca. 5 Monate im Jahr 2003 angestiegen. Die gefertigte Anstalt hat
bereits
alle erforderlichen Maßnahmen gesetzt, dass die Erledigungsdauer wieder auf
3,5 Monate gesenkt werden kann.
Mit
der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der
Angestellten waren in den Bundesländern
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich,
Tirol und Vorarlberg neue Landesstellen zu errichten.
Da
den neuen Landesstellen nicht sofort das benötigte Personal zur Verfügung
gestellt werden konnte, so fehlen z.B. in Vorarlberg noch ca. 60 % der
Mitarbeiter,
waren umfangreiche organisatorische
Vorkehrungen zu treffen und den Landes-
stellen Wien, Salzburg und Steiermark Tätigkeiten der neuen
Landesstellen zu über-
tragen. Trotz intensiver Bemühungen war es
nicht zu vermeiden, dass dadurch (z.B.
Neuorganisation der gesamten Aktenlogistik) die Verfahrensdauer negativ
be-
einflusst wurde. Die gefertigte Anstalt ist jedoch überzeugt, dass im Jahr 2004
erkennbare Verbesserungen erreicht werden."
Zur Frage 4:
Dazu hat mir die
Pensionsversicherungsanstalt Folgendes mitgeteilt:
„Es ist beabsichtigt, im Jahr 2004 in der Landesstelle
Wien der PVA die Leitung der
zwischenstaatlichen Leistungsabteilung 3 aufzulassen und die Pensionsgruppen
bestehend aus Leiter einer Arbeitsgruppe, Stellvertreter des Leiters einer
Arbeits-
gruppe und
Sachbearbeitern auf die zwischenstaatlichen Leistungsabteilungen 1 und
2 aufzuteilen. Die frei werdenden
Dienstposten der Leitung werden in Sachbe-
arbeiter-Dienstposten umgewandelt.
Derzeit ist noch nicht absehbar, ob bis 2006 in anderen
Landesstellen der PVA
organisatorische
Veränderungen vorgenommen werden.
Abschließend ist zu dieser Frage noch fest zu halten, dass durch die Zusammen-
führung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten
zur
neuen PVA im leitenden Dienst 10 %, im Abteilungsleitungsbereich 23 % und im
Abteilungsleiterstellvertreterbereich 20 % der vormals eingerichteten
Dienstposten
bereits reduziert wurden."
Zu
den Fragen 5 und 6:
Gemäß
§ 368 Abs.1 ASVG sind Bescheide über Anträge auf Zuerkennung von
Leistungen aus der Pensionsversicherung
binnen sechs Monaten nach Einlangen
des Antrages an den Anspruchswerber zu erlassen.
Zu den Fragen 7 und
8:
Dazu hat mir die
Pensionsversicherungsanstalt Folgendes mitgeteilt:
„Wie
bereits ausgeführt, werden von den Landesstellen Wien, Salzburg und Steier-
mark noch Erledigungen für die neuen Landesstellen durchgeführt.
Eine Zuordnung nach Wohnsitz ist daher
noch nicht aussagekräftig.
Zum
31.12.2003 sind nach Art der Pensionsleistung folgende Anzahl der einge-
brachten Pensionsanträge noch unerledigt:
1. Alterspensionen:
Zum 31.12.2003 waren 5.425 Anträge unerledigt. 3.694
AntragstellerInnen sind
im Ausland wohnhaft.
Die gefertigte Anstalt kann in diesem Verfahren kaum
geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Verfahrensdauer vornehmen. Somit
sind lediglich 1.731 Anträge mit Wohnsitz im
Inland unerledigt. Die Erledigungs-
dauer hat in innerstaatlichen Fällen 1,5 Monate im Jahr 2002 und 1,9
Monate im
Jahr 2003 betragen.
2. Vorzeitige
Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer:
Zum
31.12.2003 waren 4.485 Anträge noch nicht mit Bescheid erledigt.
1.150 AntragstellerInnen sind im Ausland wohnhaft. 2.269 Personen haben den
Antrag erst im Monat Dezember 2003 gestellt.
Die Erledigung kann erst nach
Stichtag, also frühestens im Jahr 2004 durchgeführt werden. Die durchschnitt-
liche Erledigungsdauer hat bei Wohnsitz im Inland im Jahr 2002 0,9
Monate und
im Jahr 2003 1,3 Monate betragen.
3. Berufsunfähigkeitspensionen
und Invaliditätspensionen:
Bis zum 31.12.2003 konnten 29.458 Anträge noch nicht mit
Bescheid erledigt
werden. 1.807 AntragstellerInnen sind im Ausland wohnhaft. Zu bemerken ist,
dass allein im Zeitraum von Oktober 2003 bis Dezember 2003 ca. 15.000 Per-
sonen die Gewährung
der Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension beantragt
haben. Die Erledigungsdauer hat sich von 3,5 Monaten im Jahr 2002 deutlich auf
5 Monate im Jahr 2003 erhöht. Festzuhalten
ist auch, dass derzeit jeder zweite
Pensionsantrag eine Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension
betrifft. Die
Anstalt
hat alle Bemühungen in die Wege geleitet um die Erledigungsdauer
wieder auf 3,5 Monate zu verringern.
4. Hinterbliebenenpensionen:
Zum 31.12.2003 waren 5.029 Anträge
unerledigt. 2.098 AntragstellerInnen sind
im Ausland wohnhaft. Die Erledigungsdauer hat bei Wohnsitz im Inland im Jahr
2002 1,7 Monate und im Jahr 2003 2,4 Monate betragen.
Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass der Engpass vorwiegend bei den Anträgen
wegen geminderter Arbeitsfähigkeit besteht.
Bei der Erledigung aller anderen Pen-
sionsanträge sind keine unzumutbaren Verzögerungen eingetreten."
Zur Frage 9:
Diesbezüglich hat mir die
Pensionsversicherungsanstalt Folgendes mitgeteilt:
„Dazu ist zu bemerken, dass die MitarbeiterInnen der
Landesstelle Salzburg der
vormaligen PVArb für die Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg zuständig
waren. Der Dienstpostenplan für die neue PVA-Landesstelle Salzburg gilt nur
mehr
für dieses
Bundesland. Für die Landesstelle Tirol sind im Dienstpostenplan ebenfalls
ca. 180 Dienststellen und für die
Landesstelle Vorarlberg weitere ca. 100 Dienst-
posten vorgesehen.
Die PVA
beabsichtigt nicht, MitarbeiterInnen am Standort Salzburg zu kündigen. Der
Personal-Iststand soll vielmehr durch natürliche Abgänge im Laufe der Zeit
reduziert
werden. Gleichzeitig wird der
MitarbeiterInnenstand in den Landesstellen Tirol und
Vorarlberg gemäß den Dienstpostenplänen aufgestockt.
Das ehemalige Gebäude der PVA der
Angestellten in Salzburg wird nach bereits
erfolgter Absiedelung veräußert werden."