139/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 119/J vom
24. Februar 2003 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen,
betreffend Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF
und Österreich), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung
(OLAF) bzw. dessen Vorgängerorganisation UCLAF begann schon vor dem
Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und wurde ab dem im
Jahr 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur EU intensiviert, wobei die
jährlich stattfindenden Koordinierungstreffen und Ad-hoc-Sitzungen für alle
persönlich Beteiligten von größter Bedeutung sind.

Auf Grund der persönlichen Kontakte werden österreichische Beamte im
Vorfeld von Ermittlungen von OLAF Beamten kontaktiert, wobei die öster-
reichische Zollverwaltung auf elektronische Ein- und Ausfuhrdaten zurück-
greifen kann, die nicht in jedem EU-Land verfügbar sind. Deshalb wird


Österreich von OLAF sehr oft auch in Fällen die Österreich nur am Rande
berühren in die laufenden Ermittlungen miteinbezogen. Eine rasche und auf
Gegenseitigkeit beruhende Informationsweitergabe sowie ein Zugriff auf
gesamtstatistische Ein- und Ausfuhrdaten über den OLAF-Helpdesk runden
das Bild der guten Zusammenarbeit mit dem OLAF ab.

Zu 2.:

Über das Schadensvolumen durch Betrug und finanzielle Unregelmäßig-
keiten zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes in Österreich ist leider keine
fundierte Hochrechnung und damit auch keine aussagekräftige Schätzung
möglich.

Zu 3.:

Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass von OLAF alle Fälle an alle Mitglied-
Staaten gemeldet werden. Im genannten Berichtszeitraum waren dies
46 Fälle, wobei in allen Fällen durch Analyse der Zollanmeldungsdaten abge-
klärt wurde, ob das beschriebene Betrugsmuster in Österreich zur
Anwendung gelangt sein kann. Von diesen 46 von OLAF gemeldeten Fällen
ist Österreich in 42 Fällen betroffen, wobei 25 Fälle abgeschlossen und 17 in
Bearbeitung sind.

Zu 4.:

Im Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Juli 2002 wurden vom Bundes-
ministerium für Finanzen zwei Meldungen an OLAF verfasst.

Zu 5.:

Die beiden genannten Fälle sind gemäß der Einteilung OLAFs dem Sektor

Landwirtschaft zuzuordnen.


Zu 6.:

Beide im letzten Berichtszeitraum gemeldeten Fälle wurden im selben Zeit-
raum abgeschlossen.

Zu 7.:

Bei einem der beiden unter Punkt 4. der vorliegenden Anfrage genannten
abgeschlossenen Fälle handelte es sich um einen Unterstützungsfall, da ein
Drittland im Wege der Amtshilfe involviert wurde. Beim zweiten Fall wurde
OLAF auf Grund des Inhaltes einer EG Verordnung informiert.

Zu 8. bis 10.:

Von UCLAF wurden insgesamt 348 Fälle gemeldet, wobei, wie bereits unter
Punkt 3 dargestellt, in allen Fällen durch Analyse der Zollanmeldungsdaten
abgeklärt wurde, ob das beschriebene Betrugsmuster in Österreich zur
Anwendung gelangt sein kann.

Von diesen 348 Fällen sind derzeit 347 Fälle abgeschlossen.

Da die statistische Erfassung dieser Daten erst ab 1998 in einer
elektronischen Anwendung erfolgt, können die im UCLAF-Berichtszeitraum
getroffenen Folgemaßnahmen nicht elektronisch abgerufen werden und
müssten in jedem Einzelfall händisch erhoben werden, was mit einem sehr
hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Es steht aber fest, dass
43 Fälle mit einem positiven Ergebnis (mit Auswirkungen auf die finanziellen
Ressourcen der Gemeinschaft) abgeschlossen wurden.

Zu 11.:

Aus dem letzten OLAF Berichtszeitraum (1. Juli 2001  bis 30. Juni 2002)

sind 17 Fälle in Bearbeitung.


Aus dem OLAF Vorberichtszeitraum (1. Juni 1999 bis 30. Juni 2001) sind
10 Fälle in Bearbeitung.

Aus dem UCLAF Zeitraum (vor dem 1.  Juni 1999) ist ein Fall in Bearbeitung.

Zu 12.:

Von den in Bearbeitung befindlichen 17 Fällen aus dem letzten OLAF
Berichtszeitraum (1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002) entfallen 10 Fälle auf den
Sektor "Zoll und Handel", sowie 7 Fälle auf den Sektor "Landwirtschaft".

Von den in Bearbeitung befindlichen 10 Fällen aus dem OLAF Vorberichts-
zeitraum (1. Juni 1999 bis 30. Juni 2001) entfallen 6 Fälle auf den Sektor
"Zoll und Handel" und 4 Fälle auf den Sektor "Landwirtschaft".

Der sich in Bearbeitung befindliche Fall aus dem UCLAF Zeitraum (vor dem
1. Juni 1999) entfällt auf den Sektor "Zoll und Handel".

Zu 13.:

Sämtliche OLAF-Mitteilungen langen bei dem im Bundesministerium für
Finanzen eingerichteten Zollinformations- und Analysezentrum (ZIA) ein.
Damit wurde dem Erfordernis einer modernen Zollverwaltung im Binnen-
markt (eine zentrale Anlaufstelle für den Prozess der Risikoanalyse im
Bereich der Zollabfertigung und Zollkontrolle) Rechnung getragen. Um
effizient den Aufgabenbereich wahrnehmen zu können, müssen die Zollver-
waltungen der EU-Mitgliedstaaten mit der Kommission, aber auch unter-
einander und mit den Zollverwaltungen von Drittstaaten im Wege einer
zentralen Kontaktstelle zusammenarbeiten.

Auf Grund von OLAF-Meldungen werden konkrete Anweisungen
(Maßnahmen) an die nachgeordneten Dienststellen gegeben, die Fest-
stellungen werden an das Bundesministerium für Finanzen rückgemeldet.


Zwischenergebnisse sind Ergebnisse von Betriebsprüfungen, finanzstraf-
rechtlicher Ermittlungen oder physischer Warenkontrollen, welche auf
Grund von Anordnungen des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen. Sie
sind Teil des laufenden Verfahrens und fließen in die Enderledigung des
Falles ein. Da sie nicht elektronisch abgerufen werden können, sondern in
jedem Einzelfall zu ermitteln wären, ersuche ich auf Grund des damit
verbunden Verwaltungsaufwandes um Verständnis, dass ich diesbezüglich
keine Auskunft geben kann.

Zu 14.:

Ja, es sind auch das Bundesministerium für Inneres, das Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
sowie das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen
eingebunden.

Zu 15.:

Mit Stand 17. März 2003 sind in 110 Fällen Folgemaßnahmen aufrecht.

Zu 16.:

Von diesen 110 Folgemaßnahmen entfallen 78 auf den Sektor "Zoll und
Handel", die restlichen 32 Maßnahmen betreffen den Sektor "Landwirt-
schaft" .

Zu 17.:

Auf   Grund    von    OLAF-Meldungen    erteilt   das    Bundesministerium    für

Finanzen     den     nachgeordneten     Dienststellen     konkrete     Anweisungen

(z.B. Kontrollmaßnahmen). Die daraus resultierenden Feststellungen werden

nach Abschluss der Ermittlungen an das Bundesministerium für Finanzen

rückgemeldet.


Hinsichtlich der Zwischenergebnisse ist wie bei Punkt 13. darauf hinzu-
weisen, dass sie nicht elektronisch abgerufen werden können, sondern in
jedem Einzelfall mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand zu ermitteln
wären. Es wird daher auch diesbezüglich um Verständnis ersucht, dass
keine Auskunft gegeben werden kann.

Zu 18.:

Die durch das Bundesministerium für Finanzen veranlassten Folgemaß-
nahmen sind Anordnungen an die Zollorgane. Demnach sind keine anderen
Bundesministerien in die Setzung oder in den Vollzug dieser Maßnahmen
eingebunden.

Zu 19.:

Im letzten OLAF Berichtszeitraum (1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002) wurden

24 Fälle abgeschlossen.

Im OLAF Vorberichtszeitraum (1. Juni 1999 bis 30. Juni 2001) wurden
120 Fälle abgeschlossen.

Im UCLAF Zeitraum (vor dem 1. Juni 1999) wurden (wie bereits unter den
Punkten 8. bis 10. dargestellt) 347 Fälle abgeschlossen

Zu  20.:

Von den im letzten OLAF Berichtszeitraum (1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002)
abgeschlossenen 24 Fällen sind 17 Fälle dem Sektor "Zoll und Handel",
3 Fälle dem Sektor "Landwirtschaft" und 4 Fälle dem Sektor "Zigaretten und
Verbrauchssteuern" zuzuordnen.

Von den im OLAF Vorberichtszeitraum (1. Juni 1999 bis 30. Juni 2001)
abgeschlossenen 120 Fällen sind 93 Fälle dem Sektor "Zoll und Handel",


24 Fälle dem Sektor "Landwirtschaft" und 3 Fälle dem Sektor "Zigaretten
und Verbrauchssteuern" zuzuordnen.

Die im UCLAF Zeitraum (vor dem 1. Juni 1999) abgeschlossenen 347 Fälle
können keinen Sektoren zugeordnet werden, da die statistische Erfassung
dieser Daten erst ab 1998 erfolgt.

Zu 21. und 22.:

Die Ergebnisse und auch Folgemaßnahmen sind Nachforderungen an
Abgaben aus Eigenmitteln, Einleitung finanzstrafrechtlicher Verfahren,
Gerichtsanzeigen oder Einstellung der Verfahren. Konkrete Aussagen zu
einzelnen Fällen und deren Ergebnissen können aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht getroffen werden.

Da das Bundesministerium für Finanzen über keine elektronische
Verknüpfung zwischen Abgabenverfahren und Strafverfahren verfügt,
ist
auch keine Summenauskunft möglich.

Zu 23.:

Auf Grund der vom Bundesministerium für Finanzen angeordneten
Maßnahmen gibt es Ergebnisse und Feststellungen, welche Beträge im
E
inzelfall nachgefordert werden müssen. Im EDV-System kann nicht nach-
vollzogen werden, ob Nachforderungen auf Grund von OLAF-Mitteilungen
oder auf Grund eigener Feststellungen erfolgen.

Zu 24.:

Da gerichtliche Strafverfahren primär nicht den Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für Finanzen betreffen und auch im zentralen Finanz-
strafregister nicht vermerkt wird, ob ein gerichtliches oder verwaltungs-
behördliches Finanzstrafverfahren in Beziehung zu einer OLAF-Mitteilung


steht, liegen meinem Ressort keine Unterlagen vor, die diesbezüglich eine
vollständige und systematische Auswertung ermöglichen würden.

Zu 25.:

Auch in diesem Bereich liegt die primäre Zuständigkeit nicht beim Bundes-
ministerium für Finanzen, sodass auch diesbezüglich nicht die für die
Beantwortung der Frage notwendigen Unterlagen vorliegen. Auf Grund von
Recherchen konnte jedoch festgestellt werden, dass es in 6 Fällen zu
gerichtlichen Verurteilungen gekommen ist, wobei allerdings darauf hinzu-
weisen ist, dass auf Grund des Umfanges der Materie kein Gesamtergebnis
vorliegt.

Zu 26.:

In 29 Fällen (Stand 17. März 2003) wurden Finanzstrafverfahren eingeleitet.

Diese gliedern sich wie folgt auf:

- 6 Fälle Gerichtsanhängigkeit (Ermittlungen abgeschlossen)

-11 Fälle Gerichtsanhängigkeit (Ermittlungsstadium)

-10 Fälle gerichtliche Verurteilungen in Italien auf Grund von Ermittlungs-
ergebnissen in Österreich

- l Fall Strafverfügung (noch nicht rechtskräftig) auf Grund der Ermittlungs-
ergebnisse in Österreich und von Ermittlungen in Deutschland, Italien und
Belgien

- l Fall Hinterziehung von Eingangsabgaben

Zu 27.:

In zwei Fällen wurden in Österreich verwaltungsbehördliche Finanzstraf-
verfahren eingeleitet.

Im ersten Fall ist die Strafverfügung noch nicht rechtskräftig, da sowohl in
Österreich als auch in Deutschland, Italien und Belgien weitere
Ermittlungen erfolgen.


Im zweiten Fall handelt es sich um die Hinterziehung von Eingangsabgaben.

Zu 28.:

Im letzten Berichtszeitraum waren sechs in Österreich in Ermittlung befind-
liche Fälle von der operativen Tätigkeit von OLAF betroffen. Alle Fälle sind
dem Sektor "Zoll und Handel" zuzuordnen.

Zu 29.:

Die Basis für die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für
Finanzen und OLAF bilden ad hoc Besprechungen, OLAF-Seminare,
Ermittlungsreisen sowie ein gegenseitiger Informationsaustausch auf Grund
von OLAF-Mitteilungen.

Zu 30.:

Auf Grund dieser Zusammenarbeit fließen Informationen in die Risiko-
analyse ein oder werden in Form von Maßnahmen umgesetzt.

Zu 31.:

Vom Bundesministerium für Finanzen wird auf Grund der sehr guten
Zusammenarbeit derzeit kein Handlungsbedarf gesehen, doch sollten die
unter Punkt 29. dargestellten Maßnahmen weiterhin intensiviert bzw.
gefördert werden.

Zu 32. bis 34.:

Diese Fragen betreffen nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums
für Finanzen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich sie nicht beant-
worten kann.


Zu 35. und 36.:

Bisher wurden weder in den österreichischen Rechtsvorschriften noch in den

Kontrollsystemen Schwachstellen entdeckt.

Zu 37. und 38.:
Nein.

Zu 39.:

Es werden grundsätzlich in allen Fällen Einziehungsmaßnahmen vorge-
nommen, in denen ein entsprechender Rechtstitel vorliegt und der
Schuldner bzw. gegebenenfalls auch ein sonstiger Haftender im Inland
seinen Sitz hat oder sich im Inland ein entsprechendes Vermögen befindet,
auf das zugegriffen werden kann.

Weitere Angaben sind EDV-mäßig nicht abrufbar und müssten in einem
aufwendigen Verfahren manuell ermittelt werden. Ich ersuche daher auch
diesbezüglich um Verständnis, dass keine weiter gehende Auflistung erfolgt.

Zu 40.:

Soweit   dies   derzeit   noch   rekonstruierbar   ist,    haben    sich    seit    1994

386 Mitarbeiter an Fortbildungsmaßnahmen von OLAF beteiligt.

Zu 41. und 42.:

Diesbezüglich   besteht   keine   Zuständigkeit   des   Bundesministeriums   für

Finanzen.

Zu 43.:

Bei der Information der Bevölkerung - die dem Bundesministerium für
Finanzen ein besonderes Anliegen ist - handelt es sich um einen perma-
nenten Prozess, der insbesondere die Bereiche Internet, Broschüren, Print-
medien sowie Hörfunk und Fernsehen umfasst. So wurde z.B. am


28 Februar 2003 in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für
Finanzen ein Pressegespräch mit dem Generaldirektor von OLAF, Franz-
Hermann Brüner, und Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen
abgehalten.

Zu 44.:

Grundsätzlich ist vorerst festzuhalten, dass gemäß Artikel 280 EG-Vertrag
die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten zum gemeinsamen Schutz der
finanziellen Interessen der Gemeinschaft verpflichtet sind. Diese Heraus-
forderung wird durch eine Reihe gezielter Maßnahmen umgesetzt.

In diesem Zusammenhang ist auf den Aktionsplan 2001 - 2003 hinzu-
weisen, ein Arbeitsprogramm, in dem näher definiert wird, welche
vorrangigen Maßnahmen und Initiativen die Dienststellen der Kommission
und somit auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (im Rahmen
seiner nicht operativen Aufgaben) im Einzelnen durchführen sollen.

Für OLAF geht es dabei vor allem darum, in Übereinstimmung mit dem
einschlägigen Kommissionsbeschluss vom 28. April 1999 Rechtsvorschriften
und Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
und zur Betrugsbekämpfung auszuarbeiten, die seine operative Tätigkeit
unterstützen.

Der Aktionsplan 2001 - 2003 setzt allerdings auch Schwerpunkte, insbe-
sondere hinsichtlich einer umfassenden und kohärenten Betrugs-
bekämpfungspolitik, die den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den
zuständigen EU-Behörden und den nationalen Behörden erfordert.


Ein explizites Arbeitsprogramm für Österreich wird von OLAF nicht erstellt.

Zu 45. und 46.:

Die Befugnisse von OLAF, die auch zu Vor-Ort-Ermittlungen berechtigen,
sind im Hinblick auf die Mitgliedstaaten als ausreichend anzusehen.
Bezüglich der internen Untersuchungsmaßnahmen hat der Rat der
Europäischen Union in seinen Schlussfolgerungen zum zweiten Tätigkeits-
bericht von OLAF festgestellt, dass weitere Anstrengungen zu unternehmen
sind, um Fortschritte bei der Ausweitung der Kontrolle von OLAF bei
Durchführung der internen Untersuchungen zu erreichen. Dies wird seitens
des Bundesministeriums für Finanzen unterstützt.

Zu 47.:

Das Bundesministerium für Finanzen sieht das bei OLAF eingerichtete
Verbindungsbüro für Staatsanwaltschaften als einen sehr guten Schritt an,
um die Koordination zwischen OLAF und den nationalen Staatsanwalt-
schaften zu verbessern.

Da der Vorschlag, eine europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen Fragen
bezüglich des institutionellen Gefüges im EU-Rahmen und auch für das
nationale System aufgeworfen hat, wurde EUROJUST geschaffen, das bei der
Koordinierung der nationalen Staatsanwaltschaften eine wichtige Rolle
übernehmen soll, wobei die Modalitäten einer Zusammenarbeit von
EUROJUST mit OLAF noch zu klären wären.


Ergänzend möchte ich in diesem Zusammenhang auf das österreichische
Regierungsprogramm verweisen, in dem eine Weiterentwicklung von
EUROJUST an Stelle einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgesehen ist.