1398/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2004
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen
und Kollegen haben am
3.
Februar 2004 unter der Nummer 1396/J-NR/2004 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend
Personalangelegenheiten der Austrian Development Agency gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Errichtung
erfolgte mit 1. Jänner 2004.
Zu den Fragen 2 und
3:
Nein.
Zu Frage 4:
Frau Dr. Krametter ist bei Entfall sämtlicher Bezüge vom
Dienst in der ADA
freigestellt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Nein. Dr Krametter
wurde nicht verliehen.
Zu den Fragen 7 und
8:
Da Dr. Krametter gegen Entfall sämtlicher Bezüge
freigestellt wurde, entstehen keine
Folgekosten, die daher auch nicht ersetzt werden müssen.
Zu Frage 9:
Die
Aufgaben werden durch die
vorübergehende
Umschichtung auf andere
MitarbeiterInnen
wahrgenommen.
Zu Frage 10:
Nein; ein Verleihen
hat nicht stattgefunden.
Zu den Fragen
11 und 12:
Auch weitere Arbeitskräfte der ADA wurden nicht an andere Dienstgeber verliehen.