14/AB XXII. GP
Eingelangt am: 20.02.2003
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14/J-NR/2003 betreffend das
Linzer Verkehrsprojekt 4.
Donaubrücke-Westring-Nordring, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und
Freunde am 20.
Dezember 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Existiert bereits eine Trassenplanung Ostumfahrung Linz? Wenn ja, wo soll die Trasse verlaufen?
Antwort:
Meinem
Ressort sind keine konkreten Planungen für diese Umfahrung bekannt. Es wäre
aber
möglich, dass seitens des Amtes der
Oberösterreichischen Landesregierung eine solche Umfah-
rung angedacht wird.
Fragen 2, 3 und 4:
Ist die Ostumfahrung Linz eine Verkehrsplanung des Bundes?
Wann
ist mit dem Baubeginn der Ostumfahrung zu rechnen?
Liegen Kostenschätzungen über dieses Projekt vor?
Antwort:
Da
derzeit die A 26 als „Westring Linz" bei der ASFINAG konkret in Planung
ist, wird derzeit sei-
tens des Bundes keine weitere Umfahrungslösung für Linz angedacht.
Frage 5:
Zwischen
Wullowitz und der Westautobahn soll eine TEN-Strecke entstehen. Hat es
diesbezüglich
Initiativen der Bundesregierung seit 1990 gegeben? Wenn ja, welche und wie ist
der aktuelle
Stand?
Antwort:
Wie
Ihnen sicher bekannt ist, hatte der Nationalrat mit Entschließung vom 16. Juni
1999 den
damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und den damaligen
Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Festlegung von TEN-Verkehrsverbindungen
im Hinblick
auf die EU-Osterweiterung beauftragt.
Die
Diskussion über das zukünftige TEN-Straßennetz zwischen Bund und Ländern war
bereits im
Rahmen der von Wirtschaftsminister Farnleitner 1998 eingeleiteten GSD-Studie
erfolgt. In dieser
Studie wurde unter anderem festgelegt, dass
der die "Relation Linz-Prag bedienende Mühlkreis-
korridor" (damals A 7 Mühlkreisautobahn und B 125 Mühlviertler
Straße) Teil des höchstrangigen
Straßennetzes und somit Teil des TEN-Netzes sein soll. Dies wurde in der
entsprechenden GSD-
Arbeitsgruppe auch vom Vertreter des Landes Oberösterreich befürwortet.
Nach
Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 2000 fiel diese Angelegenheit zur
Gänze in den
Ressortbereich des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
(bmvit).
Die Mitteilung an die Kommission, wonach das bmvit eine Ergänzung der TEN unter
anderem
durch die Aufnahme einer Straßenverbindung zwischen Linz und Prag über die A 7
Mühlkreisauto-
bahn und die damals noch als B 310 Mühlviertler Straße bezeichnete Verbindung
(aktuelle Be-
zeichnung: S 10 Mühlviertler Schnellstraße)
in das transeuropäische Straßennetz befürwortet, er-
folgte auf Beamtenebene im Oktober 2000 unter Bundesminister Michael
Schmid.
Für eine Aufnahme einer Straßenverbindung in das transeuropäische
Straßenverkehrsnetz
ist erforderlich, dass Rat und Europäisches Parlament eine entsprechende
Entscheidung
zur Änderung des Anhangs l der Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996
(TEN-Leitlinien)
beschließen.
Wie bekannt ist, liegt das Vorschlagsrecht für
Gemeinschaftsrechtsakte nicht bei den
Mitgliedstaaten
sondern bei der Europäischen Kommission.
Die
Europäische Kommission ist aufgrund der Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23.
Juli 1996
(TEN-Leitlinien) verpflichtet, alle fünf Jahre einen sogenannten
TEN-Revisionsbericht vorzulegen.
Sie hat am 12. September 2001 das Weissbuch "Die europäische
Verkehrspolitik bis 2010 - Wei-
chenstellungen für die Zukunft" verabschiedet, welches gleichzeitig als
TEN-Revisionsbericht gilt.
In diesem Weissbuch kam die Kommission zum Schluss, dass eine Änderung der TEN
in zwei
Stufen (erste Stufe 2001 und zweite Stufe Anfang 2004) erforderlich ist. In der
Folge hat die Euro-
päische Kommission im Oktober 2001 einen Vorschlag zur Änderung der
Entscheidung Nr.
1692/96/EG (TEN-Leitlinien) vorgelegt. In diesem Vorschlag ist unter anderem
die in der Anfrage
angesprochene, neue Straßenverbindung zwischen Wullowitz und Westautobahn als
TEN-
Straßenverbindung enthalten. Dieser Vorschlag wurde unter Spanischer und
Dänischer Präsident-
schaft im Rat behandelt, aber bislang konnte insbesondere im Hinblick auf die
vorrangigen TEN-
Vorhaben keine Einigung erzielt werden.
Da die
Europäische Kommission bereits Ende 2003 den nächsten Vorschlag zur Änderung
der
Entscheidung Nr. 1692/96/EG (TEN-Leitlinien) vorlegen wird, wird die
Griechische Präsidentschaft
den oben genannten Vorschlag voraussichtlich nicht weiter im Rat behandeln.
Eine Änderung der
TEN-Leitlinien wird daher voraussichtlich auf Basis des Revisionsvorschlages
erfolgen, den die
Europäische Kommission mit Ende des Jahres 2003 vorlegen wird.
Frage 6:
Wenn
eine TEN-Strecke zwischen Wullowitz und der Westautobahn entstehen soll, ist
diese im
Raum Linz a) auf der A 7, b) auf dem
Westring Linz, c) auf einer anderen Verbindung, beispiels-
weise der erwähnten Ostumfahrung, geplant?
Antwort:
Zwischen
Wullowitz und der A 1 Westautobahn ist – wie bereits erwähnt – die TEN-Strecke
im Zuge
der A 7
Müllkreisautobahn vorgesehen.