14/AB XXII. GP

Eingelangt am: 20.02.2003

Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14/J-NR/2003 betreffend das Linzer Verkehrsprojekt 4.
Donaubrücke-Westring-Nordring, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 20.
Dezember 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:


Existiert bereits eine Trassenplanung Ostumfahrung Linz? Wenn ja, wo soll die Trasse verlaufen?

Antwort:

Meinem Ressort sind keine konkreten Planungen für diese Umfahrung bekannt. Es wäre aber
möglich, dass seitens des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung eine solche Umfah-
rung angedacht wird.

Fragen 2, 3 und 4:

Ist die Ostumfahrung Linz eine Verkehrsplanung des Bundes?

Wann ist mit dem Baubeginn der Ostumfahrung zu rechnen?
Liegen Kostenschätzungen über dieses Projekt vor?

Antwort:

Da derzeit die A 26 als „Westring Linz" bei der ASFINAG konkret in Planung ist, wird derzeit sei-
tens des Bundes keine weitere Umfahrungslösung für Linz angedacht.

Frage 5:

Zwischen Wullowitz und der Westautobahn soll eine TEN-Strecke entstehen. Hat es diesbezüglich
Initiativen der Bundesregierung seit 1990 gegeben? Wenn ja, welche und wie ist der aktuelle
Stand?


Antwort:

Wie Ihnen sicher bekannt ist, hatte der Nationalrat mit Entschließung vom 16. Juni 1999 den
damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und den damaligen Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Festlegung von TEN-Verkehrsverbindungen im Hinblick
auf die EU-Osterweiterung beauftragt.

Die Diskussion über das zukünftige TEN-Straßennetz zwischen Bund und Ländern war bereits im
Rahmen der von Wirtschaftsminister Farnleitner 1998 eingeleiteten GSD-Studie erfolgt. In dieser
Studie wurde unter anderem festgelegt, dass der die "Relation Linz-Prag bedienende Mühlkreis-
korridor" (damals A 7 Mühlkreisautobahn und B 125 Mühlviertler Straße) Teil des höchstrangigen
Straßennetzes und somit Teil des TEN-Netzes sein soll. Dies wurde in der entsprechenden GSD-
Arbeitsgruppe auch vom Vertreter des Landes Oberösterreich befürwortet.

Nach Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 2000 fiel diese Angelegenheit zur Gänze in den
Ressortbereich des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit).
Die Mitteilung an die Kommission, wonach das bmvit eine Ergänzung der TEN unter anderem
durch die Aufnahme einer Straßenverbindung zwischen Linz und Prag über die A 7 Mühlkreisauto-
bahn und die damals noch als B 310 Mühlviertler Straße bezeichnete Verbindung (aktuelle Be-
zeichnung: S 10 Mühlviertler Schnellstraße) in das transeuropäische Straßennetz befürwortet, er-
folgte auf Beamtenebene im Oktober 2000 unter Bundesminister Michael Schmid.
Für eine Aufnahme einer Straßenverbindung in das transeuropäische Straßenverkehrsnetz
ist erforderlich, dass Rat und Europäisches Parlament eine entsprechende Entscheidung
zur Änderung des Anhangs l der Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996 (TEN-Leitlinien)
beschließen.

Wie bekannt ist, liegt das Vorschlagsrecht für Gemeinschaftsrechtsakte nicht bei den
Mitgliedstaaten sondern bei der Europäischen Kommission.

Die Europäische Kommission ist aufgrund der Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996
(TEN-Leitlinien) verpflichtet, alle fünf Jahre einen sogenannten TEN-Revisionsbericht vorzulegen.
Sie hat am 12. September 2001 das Weissbuch "Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 - Wei-
chenstellungen für die Zukunft" verabschiedet, welches gleichzeitig als TEN-Revisionsbericht gilt.
In diesem Weissbuch kam die Kommission zum Schluss, dass eine Änderung der TEN in zwei
Stufen (erste Stufe 2001 und zweite Stufe Anfang 2004) erforderlich ist. In der Folge hat die Euro-
päische Kommission im Oktober 2001 einen Vorschlag zur Änderung der Entscheidung Nr.
1692/96/EG (TEN-Leitlinien) vorgelegt. In diesem Vorschlag ist unter anderem die in der Anfrage
angesprochene, neue Straßenverbindung zwischen Wullowitz und Westautobahn als TEN-
Straßenverbindung enthalten. Dieser Vorschlag wurde unter Spanischer und Dänischer Präsident-
schaft im Rat behandelt, aber bislang konnte insbesondere im Hinblick auf die vorrangigen TEN-
Vorhaben keine Einigung erzielt werden.

Da die Europäische Kommission bereits Ende 2003 den nächsten Vorschlag zur Änderung der
Entscheidung Nr. 1692/96/EG (TEN-Leitlinien) vorlegen wird, wird die Griechische Präsidentschaft
den oben genannten Vorschlag voraussichtlich nicht weiter im Rat behandeln. Eine Änderung der
TEN-Leitlinien wird daher voraussichtlich auf Basis des Revisionsvorschlages erfolgen, den die
Europäische Kommission mit Ende des Jahres 2003 vorlegen wird.


Frage 6:

Wenn eine TEN-Strecke zwischen Wullowitz und der Westautobahn entstehen soll, ist diese im
Raum Linz a) auf der A 7, b) auf dem Westring Linz, c) auf einer anderen Verbindung, beispiels-
weise der erwähnten Ostumfahrung, geplant?

 

Antwort:

Zwischen Wullowitz und der A 1 Westautobahn ist – wie bereits erwähnt – die TEN-Strecke im Zuge

der A 7 Müllkreisautobahn vorgesehen.