140/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Der Bundesminister für Justiz

 

Anfragebeantwortung

zur Zahl 182/J-NR/2003

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kol-
legen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Klagsdrohung der Fir-
ma Lecon Technische Konstruktionen und Design GesmbH gegenüber den steiri-
schen Lipizzanerwirten, dem Tourismusverband „Lipizzanerheimat", den Organisato-
ren des Lipizzanerlaufes sowie den burgenländischen Lipizzaner-Winzern und weite-
ren in Zusammenhang mit den Markenrechten auf die Bezeichnung „Lipizzaner"" ge-
richtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die gestellten Fragen beziehen sich auf die Registrierung der Marke "Lipizzaner"
durch das Patentamt und auf damit zusammenhängende Vorgänge. Es handelt sich
somit um Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (einschließlich des
Schutzes von Marken), die nach lit. K Z 14 der Anlage zu § 2 des Bundesministe-
riengesetzes in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie fallen.

Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von der Beantwortung der Fragen Ab-
stand nehme.