1401/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.04.2004
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Anfragebeantwortung

DER  BUNDESMINISTER

           FÜR  JUSTIZ

 

         7096/1-Pr 1/2004

 

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

W i e n

 

zur Zahl 1406/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2003“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2003 können von der Applikation PIS nicht standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2004 ausgewertet und – was den Bereich der Zentralleitung betrifft – händisch ermittelt.

Zum Stichtag 1. Jänner 2004 waren im gesamten Justizressort 11 275 Mitarbeiter beschäftigt (davon 243 im Bereich der Zentralleitung).

Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer betrug zum Stichtag 1. Jänner 2004 für das gesamte Justizressort 441 bzw. 9 im Bereich der Zentralleitung.

Zum 1. Jänner 2004 waren im gesamten Justizressort 240 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 12 im Bereich der Zentralleitung). Davon waren 67 Bedienstete (hievon zwei im Bereich der Zentralleitung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner 2004 waren im gesamten Justizressort daher 134 Pflichtstellen nicht besetzt; im Bereich der Zentralleitung waren fünf Behinderte mehr beschäftigt als Pflichtstellen vorgesehen sind (siehe folgende Tabelle):

 

 

Justizressort

 

 

 

Hievon

Zentralleitung

 

 

 

 

Personalstand

 

11.275

 

 

 

 

243

   beschäftigte begünstigte Behinderte

 

240

 

 

 

 

12

 

 

 

 

 

 

11.035

 

 

 

 

231

 

 

 

 

Ermittelte Pflichtzahl

 

441

 

 

 

 

9

   abzüglich

 

 

 

   beschäftigte begünstigte Behinderte

 

240

 

 

 

 

12

   hievon doppelt anrechenbar

 

67

 

 

 

 

2

 

 

 

 

   ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT

 

-134

 

 

 

 

+5

 

Ich habe bereits in den bisherigen Anfragen betreffend die Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz darauf hingewiesen, dass die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewährungshilfe, aber auch bei Gerichtsvollziehern, nur in sehr eingeschränktem Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch in den letzten Jahren nichts geändert.

Dennoch ist das Justizressort bemüht, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die durch die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 17/1999, neuerlich gestiegene Pflichtzahl heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter meines Ressorts – insbesondere der personalführenden Stellen – hat sich das Bewusstsein verfestigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde diese Problematik weiterhin im Auge behalten und auch in Hinkunft – soweit es die umrissenen ressortspezifischen Besonderheiten erlauben – verstärkt für die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort eintreten.

. März 2004


(Dr. Dieter Böhmdorfer)