1406/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1439/J-NR/2004 betreffend Erfassung von Tiertransport-
kontrollen in Österreich, die die Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde am 10. Februar
2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 5:

In der o.a. Anfragebeantwortung wird festgehalten, "dass es keine Aufzeichnungen über das
Gesamtvolumen sowie über die Herkunft von Tiertransporten gibt, sodass eine Beantwortung der
Frage nicht möglich ist." Hingegen liegen uns Informationen vor, dass diejenigen Tiertransport-
Inspektoren, die Stichprobenkontrollen auf der Straße ("spot-on-Kontrollen", "sample survey" durch
Anhaltungen während der Fahrt, Stichprobenkontrollen während des Transports) durchführen, sehr
wohl Aufzeichnungen über die Herkunft der Transporte haben. Welche Aufzeichnungen über die
Herkunft der Transporte liegen von diesen Kontrollstellen vor und wie hoch ist die
Beanstandungsquote?

In der o.a. Anfragebeantwortung wird angeführt, dass anlässlich der Kontrollen von Tiertransporten
nur Aufzeichnungen über die Zahlen, nicht jedoch über den Inhalt der jeweiligen Beanstandungen
vorliegen, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden könne. Nach unseren Informationen
machen diejenigen Tiertransport-InspektorInnen, die spot-on-Kontrollen durchführen, sehr wohl
Aufzeichnungen über die Art der Beanstandungen. Wieviele Beanstandungen gab es in diesem
Bereich und was war der Inhalt dieser Beanstandungen?

Antwort:

Die in der Anfragebeantwortung AB/1131/XXII GP genannten Daten und Aufzeichnungen entspre-
chen den von allen Ländern geführten Aufzeichnungen, die meinem Ressort zur Verfügung gestellt
wurden. Die offenbar von wenigen Tiertransportinspektoren in einzelnen Bundesländern geführten
Aufzeichnungen wurden meinem Ressort nicht mitgeteilt und sind, unabhängig davon, für statisti-
sche Aufzeichnungen - da sie weder flächendeckend vorhanden noch rechtlich vorgesehen sind -
nicht verwertbar.


Fragen 2 und 3:

Auch sämtliche Nutz-, Zucht- und Schlachttiertransporte von Österreich ins Ausland, werden vor
Verladung durch AmtstierärztInnen untersucht. Welche Aufzeichnungen liegen von diesen Stellen
über die Herkunft der Transporte vor und wie hoch ist die Beanstandungsrate?
Auch sämtliche Transporte von Nutz-, Zucht- und Schlachttiere aus dem Ausland mit Zielorten in
Österreich
werden von AmtstierärztInnen untersucht. Welche Aufzeichnungen liegen von diesen
Stellen über die Herkunft der Transporte vor und wie hoch ist die Beanstandungsrate?

Antwort:

Bei den angeführten Kontrollen von Tiertransporten aus dem Ausland mit Zielorten in Österreich
kann es sich nur um veterinärrechtliche Kontrollen handeln, die wiederum nicht in meinen Zustän-
digkeitsbereich fallen.

Hinsichtlich der Tiertransporte von Österreich ins Ausland, war vor dem Inkrafttreten der Novelle
zum Tiertransportgesetz-Straße mit 1. Jänner 2004 in § 3 TGSt vorgesehen, dass bei grenzüber-
schreitenden Tiertransporten jedenfalls ein Tierarzt beigezogen werden musste. Dieser Tierarzt
musste jedoch weder ein Amtstierarzt sein, noch war dieser verpflichtet, irgendwelche Aufzeich-
nungen über diese Kontrollen zu führen, was darüber hinaus auch EU-rechtlich nicht vorgesehen
ist.

Frage 4:

In welchen Bundesländern werden "spot-on-Tiertransport-Kontrollen" durchgeführt?

Antwort:

Sämtliche durchgeführte Kontrollen sind wohl als „spot-on-Tiertransport-Kontrollen" zu bezeichnen,
zumal ein Tiertransport bei der Verladung der Tiere beginnt und mit der Entladung endet. Darüber
hinaus gibt es keine Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen über den Kontrollort.

Frage 6:

Die Anzahl der Tiertransportkontrollen wird in Anfragebeantwortungen Ihrer Amtsvorgängerin
Forstinger im Jahr 1999 mit 3912 Kontrollen und 659 Gesetzesübertretungen (2931/AB XXI.GP)
beziffert (Beanstandungsquote von 16,4 %). Laut Ihrer Anfragebeantwortung gab es im Jahr 1999 bei
5193 Kontrollen 537 Beanstandungen (Beanstandungsquote 10,34 %). Wie erklären Sie die
unterschiedlichen Angaben?

Antwort:

Die Anzahl der Tiertransportkontrollen für das 2. Halbjahr 1999 wurden seitens meines Ressorts
zweimal - mit unterschiedlichen Fragestellungen - von den Ländern erfragt; das erste Mal mit den
damals üblichen Fragestellungen hinsichtlich Unterscheidung zwischen Schlachttiertransporten
und anderen Tiertransporten sowie den Grenzkontrollen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die
Daten für das 2. Halbjahr 1999 neuerlich, mit anderen Fragestellungen erfragt, die sich aufgrund
des Wegfalls der systematischen Grenzkontrollen einerseits, sowie aufgrund des Wegfalls des
Unterscheidungsmerkmales „Schlachttiertransporte" und „Tiertransporte" durch das EUGH-Urteil
im Fall Monsees andererseits ergeben haben. Die Ergebnisse der beiden Fragevarianten waren
somit insofern unterschiedlich, da eine Beantwortung der bis zu diesem Zeitpunkt üblicherweise
gewählten Fragestellung nur mehr bedingt möglich war.

Die in der Anfragebeantwortung 2931/AB XXI. GP genannten, niedrigeren Zahlen entsprachen der
ursprünglichen Fragevariante.


Frage 7:

Was werden Sie dazu beitragen, damit nicht nur in Salzburg, Kärnten und Tirol, sondern auch in den
übrigen Bundesländern Stichprobenkontrollen auf der Straße durchgeführt werden?

Antwort:

Es gibt keine Veranlassung zur Annahme, dass nicht auch in anderen Bundesländern Stichpro-
benkontrollen durchgeführt werden.

Frage 8:

Österreich ist aufgrund der RL 91/628/EWG idF 95/29/EG verpflichtet, jährlich der EU-Kommission
einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen von Tiertransportfahrzeuqen zu übermitteln.
Beinhaltet die EU-Statistik auch die routinemäßig durchzuführenden Lebendtieruntersuchungen von
Schlachttieren bei der Anlieferung am Schlachthof? Wenn nein, warum werden diese
Untersuchungen in der Anfragebeantwortung als Tiertransport-Kontrollen angeführt?

Antwort:

In Art. 8 lit. b der Richtlinie 91/628/EWG idF 95/29/EG sind auch Kontrollen am Bestimmungsort
vorgesehen; handelt es sich beim Bestimmungsort daher um einen Schlachthof, ist eine dort
durchgeführte Kontrolle als Tiertransportkontrolle zu qualifizieren.

Frage 9:

Stimmt es, dass es in Österreich hauptamtlich nur drei Tiertransport-Inspektoren gibt und zwar 2 in
Salzburg und 1 in Kärnten? Stimmt es, dass die in der Anfragebeantwortung (AB Frage 9)
angeführten 'Tiertransport-Inspektoren" in der Regel AmtstierärztInnen sind, die ihre Tätigkeit neben
ihren sonstigen Aufgaben ausführen? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Anzahl der
hauptberuflichen Tiertransport-InspektorInnen zu erhöhen?

Antwort:

Wie bereits mehrfach in der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen erwähnt, ist es mir aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, auf die Bestellung von Tiertransportinspektoren
durch die Länder Einfluss zu nehmen; in diesem Zusammenhang darf ich daher etwa auf die Frage
8 der Anfragebeantwortung 4140/J
XXI.GP verweisen.

Frage 10:

Im Zusammenhang mit der Osterweiterung werden viele Grenztierärztinnen beschäftigungslos. Diese
könnten aufgrund ihrer Fachkompetenz im Bereich Tiertransport-Kontrollen eingesetzt werden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese TierärztInnen für Stichprobenkontrollen auf der Straße
eingesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die dienstrechtliche Zuständigkeit für Grenztierärzte fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bun-
desministeriums für Gesundheit und Frauen; in dieser Angelegenheit kommt mir daher keinerlei

Zuständigkeit zu.