1413/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1456/J-NR/2004 betreffend Privatschulen und Reli-
gionsunterricht in Österreich, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und
Kollegen am 10. Februar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. bis 3.:

Der Bund hält sich bei der Subventionierung nichtkonfessioneller Privatschulen an die im Gesetz

(§ 21 PrivatschulG i.d.F. BGBl. I Nr. 75/2001) definierten Kriterien.

Die Zahl der Lehrer/innen an konfessionellen privaten Pflichtschulen steht dem Bund nicht zur Ver-
fügung. Bei der Berechnung der Stellenpläne sind die Schüler/innen an diesen Schulen in der Schü-
ler/innenzahl enthalten und es werden die auf der Grundlage der Schüler/innenzahlen ermittelten
Planstellen nach den Anträgen der Länder auf die verschiedenen Bereiche aufgeteilt.

Für Privatschulen weist der Stellenplan der APS-Lehrer insgesamt 2.737 Subventionsplanstellen für
alle Subventionsbereiche auf; davon sind für nichtkonfessionelle Privatschulen im Schuljahr
2003/04 insgesamt 298 Planstellen gewidmet.

Bundeslehrer:

Der Bund übernimmt im Schuljahr 2003/04 für insgesamt 8.575 Lehrer/innen an Privatschulen die
Personalausgaben. Die Aufteilung auf konfessionelle und nichtkonfessionelle Privatschulen ergibt
folgendes Bild:


konfessionelle Privatschulen                      5.920 Personen

nichtkonfessionelle Privatschulen                      2.655 Personen

Insgesamt wendet der Bund im Schuljahr 2003/04 gemäß Lehrfächerverteilung rund € 237 Mio. an
Personalausgaben für konfessionelle Privatschulen (Pädagogische Akademien und Institute siehe
Antwort zu Frage 9) auf.

Die Aufteilung auf die Schularten ergibt folgendes Bild:

 

Schulart

Personalausgaben
(in Mio. €)

AHS

144,17

Technische und gewerbliche Lehranstalten

1,75

Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

63,08

Handelsakademien und Handelsschulen

4,62

Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

23,65

Annähernd 94 % entfallen davon auf Anstalten der römisch-katholischen Kirche. Der verbleibende
Rest teilt sich auf die anderen Glaubensgemeinschaften auf.

Ad 4.:

a.  Für konfessionelle Privatschulen gibt es grundsätzlich keine Subventionen zum jährlichen
Betriebsaufwand.

b.  Falls die Führung einer Privatschule im öffentlichen Interesse liegt und der Schulerhalter bereit
ist, eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, die eine Eingliederung in das öffentliche Schulver-
sorgungsnetz (gesetzlich geregelte Schulart) ermöglichen, sodass sich der Bund die Führung ei-
ner gleichartigen Schule erspart, werden seitens des Bundes Zuschüsse bis zu einem Drittel der
anerkannten und mit Bundesschulen vergleichbaren Baukosten geleistet. Jedenfalls ist dazu ein
Vertragsabschluss (Leistungsaustauschvertrag, es handelt sich um keine Subvention) notwendig
und es müssen folgende Bedingungen vom Landesschulrat bestätigt, laufend überprüft und in
den Vertrag aufgenommen werden:

-      bei Änderungen der Schulorganisation die Zustimmung des Bundes einzuholen,

-      die Schule so zu führen, dass ihr nach den Bestimmungen des Privatschulgesetzes das Öffent-
lichkeitsrecht verliehen werden kann bzw. ständig erhalten bleibt,

-      die Schule ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Standes, der Klasse und der Sprache
zugänglich zu halten.


Sachsubventionen werden bei konfessionellen Schulen grundsätzlich nur für Investitionen geleistet,

wie z.B. 2003 (überwiegend im IT-Bereich)

für AHS: rund € 1,192 Mio.

für BBS: rund € 0,025 Mio.

für BA für Kindergarten- und Sozialpädagogik: rund € 0,165 Mio.

Ad 5.:

a. Insgesamt wendet der Bund im Schuljahr 2003/04 rund € 126 Mio. an Personalausgaben für
nichtkonfessionelle Privatschulen auf.

Die Aufteilung auf die Schularten ergibt folgendes Bild:

 

Schulart

Personalausgaben
(in Mio. €)

AHS

25,11

Technische und gewerbliche Lehranstalten

20,61

Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

34,54

Handelsakademien und Handelsschulen

44,23

Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

0,96

Die Aufteilung nach Schulträgern ergibt folgendes Bild:

 

Träger

Personalausgaben
(in Mio. €)

Berufsförderungsinstitut

7,26

Fonds der Wiener Kaufmannschaft

33,15

Gemeinde

17,08

Kammer der gewerblichen Wirtschaft

7,13

Kammern für Arbeiter und Angestellte

1,02

Land

9,61

Privatperson

0,15

Sonstige Schulerhalter

0,89

Stiftungen

6,64

Verein

42,52

b. und c:

Hier sind die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Vienna International School, die Sub-
ventionen an die Waldorfschulen, Alternativschulen, im jährlichen Volumen von rund € 6 Mio. zu
nennen, deren Verteilung aus dem Teilheft Budgetkapitel 12 ersichtlich ist.

Grundsätzlich gilt für 5 b. und c. inhaltlich das zu Frage 4a. und b. Ausgeführte sinngemäß. Ausge-
nommen hievon sind jene nichtkonfessionellen Privatschulen, in denen der Bund selbst als Mitglied


des Schulvereines zum Teil in die Schulerhalterschaft eingebunden ist. Es handelt sich dabei um die
Internatsschule für Schisportler in Stams, die Schihandelsschule (Handelsakademie) Schladming,
um die Berg- und Hüttenschule Leoben, die Glasfachschule Kramsach und die HTL Lienz. In die-
sen Fällen - meist Unikatschulen - werden die Kosten zwischen den Mitgliedern aufgeteilt.

Ad 6.:

Im 10-Jahresdurchschnitt sind die gesamten Aufwendungen für den Privatschulbereich von 5 bis 6
% im Vergleich zum Gesamtbudget etwa gleich bleibend. In den einzelnen Bereichen gibt es der
spezifischen Entwicklung entsprechend unterschiedliche Schwankungen, z.B. bei nur periodisch
anfallenden Leistungsaustauschverträgen, bei IT-Ausstattungssonderaktionen etc.

Ad 7.:

a.   HTL Ybbs

Die private HTL der Stadtgemeinde Ybbs/Donau ist keine selbstständige HTL, sondern wird im
Verbund mit der privaten HAK Ybbs geführt. Die HAK wurde immer als Privatschule (histori-
sche Entwicklung) geführt (zunächst von der Wiener Kaufmannschaft und seit 1992/93 von der
Stadtgemeinde). In den Verträgen vom 4. Juni 1992 und vom 1. Dezember 1993/29. April 1994
(1. Nachtrag) sowie zuletzt vom 27. Juni 2002 (2. Nachtrag) hat sich der Bund zur Übernahme
der Lehrer/innenpersonalkosten verpflichtet und zu Baumaßnahmen Beträge in der Höhe von ca.
€ 4,36 Mio. und € 0,7 Mio. geleistet und zwar nach den unter Antwort 4 b. beschriebenen Be-
stimmungen. Eine Verbundlichung ist weder vom Bund noch von der Stadtgemeinde Ybbs vor-
gesehen.

b.  HTL Grieskirchen

Mit Vertrag vom Jahr 2002 ist die Verbundlichung vorgesehen, wenn die Stadtgemeinde Gries-
kirchen folgende Bedingungen erfüllt:

-      Abschluss des 1. Maturajahrganges (Vollausbau), bis zu diesem Zeitpunkt trägt die Stadtge-
meinde sämtliche Kosten der Schulerhaltung (ausgenommen Lehrer/innenpersonal),

-      Fertigstellung eines neuen Schulgebäudes. Die Stadtgemeinde übernimmt dabei Grund-
stückskosten und Bauzinsen, möglicherweise auch Baukostenzuschüsse (ist noch zu verhan-
deln).


c. HTL Traun

Derzeit ist keine Verbundlichung der privaten HTL Traun vorgesehen. Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur hält den Zeitpunkt für den Eintritt in allfällige Vertrags-
verhandlungen für verfrüht, da wesentliche Voraussetzungen fehlen. Dem Begehren nach einer
Verbundlichung der privaten HTL Traun könnte nur dann entsprochen werden, wenn

-      durch die Schüler/innenzahlen nach mehrjähriger Beobachtung der Bedarf zur Führung der
privaten HTL Traun nachgewiesen wird,

-      der Bedarf der Wirtschaft nach Absolventen dieser Fachrichtung weiterhin besteht und es in
den Standorten Linz, Leonding und Grieskirchen zu keinem massiven Rückgang der Schü-
ler/innenzahlen auf Grund von Standortkonkurrenzen kommt.

Ad 8.:

Der Religionsunterricht im Pflichtschulbereich ist grundsätzlich im Rahmen des Stellenplans zu

bedecken, es erfolgt daher keine gesonderte Berechnung oder Abrechnung.

Für kleine Glaubensgemeinschaften, bei welchen kein Unterricht im Rahmen von Klassenver-
bänden geführt werden kann und der daher einen zusätzlichen Aufwand erfordert, sind im Stel-
lenplan 2003/04 43 Planstellen gewidmet.

Diese gliedern sich auf die einzelnen Konfessionen wie folgt auf:

 

serb. Orthodox

29,95

Buddh.

0,38

Israelit.

0,70

Kirche J. Chr.

0,10

Kopt. Orth.

1,50

Rum. Orth.

1,50

Syr.orth.

1,30

Griech.-orient.

5,77

Griech.-orth.

1,09

Da keine getrennte Erfassung der tätigen Lehrer/innen erfolgt, ist eine Kostenaussage nicht mög-
lich.

Bundesschulen:

Im Schuljahr 2003/04 betrugen die Aufwendungen für den Religionsunterricht rund € 90 Mio. Da-
von entfallen 89 % auf den katholischen Religionsunterricht und 8 % auf den evangelischen Religi-
onsunterricht. Der verbleibende Rest teilt sich auf übrige Bekenntnisse, wie z.B. Islam oder Ser-
bisch-Orthodox auf.


Ad 9.:

a. und b.:

Aufwand des Bundes für

konfessionelle   Religionspädagogische   bzw.    Pädagogische

Akademien

und konfessionelle Religionspädagogische bzw. Pädagogische

Institute

in Mio. 6         in Mio.         in Mio. €

Erfolg 2003  Erfolg 2003      Erfolg 2003

Personalausgaben     Sachausgaben Gesamt

kath. Religionspädagogische Akademien

2,984

0,563

3,547

evang. Religionspädagogische Akademie

0,229

0,137

0,366

jüdische Religionspädagogische Akademie

0,000

0,109

0,109

islamische Religionspädagogische Akademie

0,034

0,447

0,481

Pädagogische Akademien der Erz/Diözesen

16,974

3,282

20,256

kath. Religionspädagogische Institute

1,782

0,529

2,310

evang. Religionspädagogisches Institut

0,111

0,093

0,204

Pädagogisches Institut der Erzdiözese Wien

0,072

0,087

0,159

SUMME

22,185

5,247

27,433

Personalausgaben: Bundesbeamt/innen, Bundesvertragsbedienstete

Sachausgaben: Sonstige Bedienstete, Lehrbeauftragte, Reisekosten, Bildungszulagen etc.

c. Für die jüdische Pädagogische Akademie Wien wurde 2003 eine Subvention in der Höhe von
   1,898.500,-- und für das evangelische Religionspädagogische Institut von € 60.000,-- geleistet.