1413/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.04.2004
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möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1456/J-NR/2004 betreffend Privatschulen und Reli-
gionsunterricht in Österreich, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,
Kolleginnen und
Kollegen am 10.
Februar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Der Bund hält sich bei der Subventionierung
nichtkonfessioneller Privatschulen an die im Gesetz
(§ 21 PrivatschulG i.d.F. BGBl. I Nr. 75/2001) definierten Kriterien.
Die Zahl der Lehrer/innen an konfessionellen
privaten Pflichtschulen steht dem Bund nicht zur Ver-
fügung. Bei der Berechnung der Stellenpläne sind die Schüler/innen an diesen
Schulen in der Schü-
ler/innenzahl enthalten und es werden die
auf der Grundlage der Schüler/innenzahlen ermittelten
Planstellen nach den Anträgen der Länder auf die verschiedenen Bereiche
aufgeteilt.
Für Privatschulen weist der Stellenplan
der APS-Lehrer insgesamt 2.737 Subventionsplanstellen für
alle Subventionsbereiche auf; davon sind für
nichtkonfessionelle Privatschulen im Schuljahr
2003/04 insgesamt 298 Planstellen gewidmet.
Bundeslehrer:
Der Bund übernimmt im
Schuljahr 2003/04 für insgesamt 8.575 Lehrer/innen an Privatschulen die
Personalausgaben. Die Aufteilung auf konfessionelle und nichtkonfessionelle
Privatschulen ergibt
folgendes
Bild:
konfessionelle Privatschulen 5.920
Personen
nichtkonfessionelle Privatschulen 2.655
Personen
Insgesamt wendet der
Bund im Schuljahr 2003/04 gemäß Lehrfächerverteilung rund € 237 Mio. an
Personalausgaben für konfessionelle Privatschulen (Pädagogische Akademien und
Institute siehe
Antwort zu Frage 9)
auf.
Die Aufteilung auf die Schularten ergibt
folgendes Bild:
|
Schulart |
Personalausgaben |
|
AHS |
144,17 |
|
Technische und
gewerbliche Lehranstalten |
1,75 |
|
Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe |
63,08 |
|
Handelsakademien
und Handelsschulen |
4,62 |
|
Bildungsanstalten
für Kindergartenpädagogik |
23,65 |
Annähernd 94 % entfallen davon auf Anstalten der römisch-katholischen
Kirche. Der verbleibende
Rest teilt sich auf
die anderen Glaubensgemeinschaften auf.
Ad 4.:
a. Für konfessionelle Privatschulen gibt es
grundsätzlich keine Subventionen zum jährlichen
Betriebsaufwand.
b. Falls die Führung einer Privatschule im
öffentlichen Interesse liegt und der Schulerhalter bereit
ist, eine Reihe von Bedingungen zu
erfüllen, die eine Eingliederung in das öffentliche Schulver-
sorgungsnetz (gesetzlich geregelte Schulart) ermöglichen, sodass sich der Bund
die Führung ei-
ner gleichartigen Schule erspart,
werden seitens des Bundes Zuschüsse bis zu einem Drittel der
anerkannten und mit Bundesschulen vergleichbaren Baukosten geleistet.
Jedenfalls ist dazu ein
Vertragsabschluss
(Leistungsaustauschvertrag, es handelt sich um keine Subvention) notwendig
und es müssen folgende Bedingungen vom
Landesschulrat bestätigt, laufend überprüft und in
den Vertrag aufgenommen werden:
-
bei Änderungen der Schulorganisation die Zustimmung des
Bundes einzuholen,
-
die
Schule so zu führen, dass ihr nach den Bestimmungen des Privatschulgesetzes das
Öffent-
lichkeitsrecht verliehen werden kann bzw. ständig erhalten bleibt,
-
die
Schule ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Standes, der Klasse und der
Sprache
zugänglich zu halten.
Sachsubventionen
werden bei konfessionellen Schulen grundsätzlich nur für Investitionen
geleistet,
wie z.B. 2003 (überwiegend im IT-Bereich)
für AHS: rund € 1,192 Mio.
für
BBS: rund € 0,025 Mio.
für BA für Kindergarten- und Sozialpädagogik:
rund € 0,165 Mio.
Ad 5.:
a. Insgesamt wendet
der Bund im Schuljahr 2003/04 rund € 126 Mio. an Personalausgaben für
nichtkonfessionelle
Privatschulen auf.
Die Aufteilung auf die Schularten ergibt
folgendes Bild:
|
Schulart |
Personalausgaben |
|
AHS |
25,11 |
|
Technische und
gewerbliche Lehranstalten |
20,61 |
|
Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe |
34,54 |
|
Handelsakademien
und Handelsschulen |
44,23 |
|
Bildungsanstalten
für Kindergartenpädagogik |
0,96 |
|
Die Aufteilung
nach Schulträgern ergibt folgendes Bild: |
|
|
Träger |
Personalausgaben |
|
Berufsförderungsinstitut |
7,26 |
|
Fonds der Wiener
Kaufmannschaft |
33,15 |
|
Gemeinde |
17,08 |
|
Kammer der
gewerblichen Wirtschaft |
7,13 |
|
Kammern für
Arbeiter und Angestellte |
1,02 |
|
Land |
9,61 |
|
Privatperson |
0,15 |
|
Sonstige
Schulerhalter |
0,89 |
|
Stiftungen |
6,64 |
|
Verein |
42,52 |
b. und c:
Hier sind die
vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Vienna International School, die
Sub-
ventionen
an die Waldorfschulen, Alternativschulen, im jährlichen Volumen von rund € 6
Mio. zu
nennen, deren Verteilung aus dem Teilheft Budgetkapitel 12 ersichtlich ist.
Grundsätzlich gilt für 5 b. und c.
inhaltlich das zu Frage 4a. und b. Ausgeführte sinngemäß. Ausge-
nommen hievon sind jene nichtkonfessionellen Privatschulen, in denen der Bund
selbst als Mitglied
des Schulvereines zum Teil in die
Schulerhalterschaft eingebunden ist. Es handelt sich dabei um die
Internatsschule für Schisportler in Stams,
die Schihandelsschule (Handelsakademie) Schladming,
um die Berg- und Hüttenschule Leoben,
die Glasfachschule Kramsach und die HTL Lienz. In die-
sen Fällen - meist Unikatschulen - werden die Kosten zwischen den
Mitgliedern aufgeteilt.
Ad 6.:
Im
10-Jahresdurchschnitt sind die gesamten Aufwendungen für den Privatschulbereich
von 5 bis 6
% im Vergleich zum Gesamtbudget etwa gleich bleibend. In den einzelnen
Bereichen gibt es der
spezifischen Entwicklung entsprechend unterschiedliche Schwankungen, z.B. bei
nur periodisch
anfallenden Leistungsaustauschverträgen, bei IT-Ausstattungssonderaktionen etc.
Ad 7.:
a. HTL
Ybbs
Die private HTL der
Stadtgemeinde Ybbs/Donau ist keine selbstständige HTL, sondern wird im
Verbund mit der privaten HAK Ybbs geführt. Die HAK wurde immer als Privatschule
(histori-
sche Entwicklung) geführt (zunächst von der Wiener Kaufmannschaft und seit
1992/93 von der
Stadtgemeinde). In den Verträgen vom 4. Juni 1992 und vom 1. Dezember 1993/29.
April 1994
(1.
Nachtrag) sowie zuletzt vom 27. Juni 2002 (2. Nachtrag) hat sich der Bund zur
Übernahme
der
Lehrer/innenpersonalkosten verpflichtet und zu Baumaßnahmen Beträge in der Höhe
von ca.
€ 4,36 Mio. und € 0,7 Mio. geleistet und
zwar nach den unter Antwort 4 b. beschriebenen Be-
stimmungen. Eine Verbundlichung ist weder vom Bund noch von der Stadtgemeinde
Ybbs vor-
gesehen.
b. HTL Grieskirchen
Mit Vertrag vom Jahr 2002 ist die
Verbundlichung vorgesehen, wenn die Stadtgemeinde Gries-
kirchen folgende
Bedingungen erfüllt:
-
Abschluss des 1. Maturajahrganges (Vollausbau), bis zu
diesem Zeitpunkt trägt die Stadtge-
meinde
sämtliche Kosten der Schulerhaltung (ausgenommen Lehrer/innenpersonal),
-
Fertigstellung eines neuen Schulgebäudes. Die
Stadtgemeinde übernimmt dabei Grund-
stückskosten
und Bauzinsen, möglicherweise auch Baukostenzuschüsse (ist noch zu verhan-
deln).
c. HTL Traun
Derzeit ist keine
Verbundlichung der privaten HTL Traun vorgesehen. Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur hält den Zeitpunkt für den Eintritt in
allfällige Vertrags-
verhandlungen für verfrüht, da wesentliche Voraussetzungen fehlen. Dem Begehren
nach einer
Verbundlichung der privaten HTL Traun könnte nur dann entsprochen werden, wenn
-
durch die Schüler/innenzahlen nach mehrjähriger
Beobachtung der Bedarf zur Führung der
privaten
HTL Traun nachgewiesen wird,
-
der Bedarf der Wirtschaft nach Absolventen dieser
Fachrichtung weiterhin besteht und es in
den
Standorten Linz, Leonding und Grieskirchen zu keinem massiven Rückgang der
Schü-
ler/innenzahlen auf
Grund von Standortkonkurrenzen kommt.
Ad 8.:
Der Religionsunterricht im Pflichtschulbereich ist
grundsätzlich im Rahmen des Stellenplans zu
bedecken,
es erfolgt daher keine gesonderte Berechnung oder Abrechnung.
Für kleine
Glaubensgemeinschaften, bei welchen kein Unterricht im Rahmen von Klassenver-
bänden
geführt werden kann und der daher einen zusätzlichen Aufwand erfordert, sind im
Stel-
lenplan 2003/04 43
Planstellen gewidmet.
Diese gliedern sich auf die einzelnen
Konfessionen wie folgt auf:
|
serb. Orthodox |
29,95 |
|
Buddh. |
0,38 |
|
Israelit. |
0,70 |
|
Kirche J. Chr. |
0,10 |
|
Kopt. Orth. |
1,50 |
|
Rum. Orth. |
1,50 |
|
Syr.orth. |
1,30 |
|
Griech.-orient. |
5,77 |
|
Griech.-orth. |
1,09 |
Da keine getrennte
Erfassung der tätigen Lehrer/innen erfolgt, ist eine Kostenaussage nicht mög-
lich.
Bundesschulen:
Im Schuljahr 2003/04
betrugen die Aufwendungen für den Religionsunterricht rund € 90 Mio. Da-
von entfallen 89 %
auf den katholischen Religionsunterricht und 8 % auf den evangelischen Religi-
onsunterricht. Der verbleibende Rest teilt
sich auf übrige Bekenntnisse, wie z.B. Islam oder Ser-
bisch-Orthodox auf.
Ad 9.:
a. und b.:
Aufwand des Bundes für
konfessionelle
Religionspädagogische
bzw.
Pädagogische
Akademien
und konfessionelle Religionspädagogische bzw. Pädagogische
Institute
in Mio. 6 in Mio. € in Mio. €
Erfolg 2003 Erfolg
2003
Erfolg 2003
Personalausgaben Sachausgaben Gesamt
|
kath.
Religionspädagogische Akademien |
2,984 |
0,563 |
3,547 |
|
evang. Religionspädagogische Akademie |
0,229 |
0,137 |
0,366 |
|
jüdische
Religionspädagogische Akademie |
0,000 |
0,109 |
0,109 |
|
islamische Religionspädagogische Akademie |
0,034 |
0,447 |
0,481 |
|
Pädagogische
Akademien der Erz/Diözesen |
16,974 |
3,282 |
20,256 |
|
kath.
Religionspädagogische Institute |
1,782 |
0,529 |
2,310 |
|
evang. Religionspädagogisches Institut |
0,111 |
0,093 |
0,204 |
|
Pädagogisches
Institut der Erzdiözese Wien |
0,072 |
0,087 |
0,159 |
|
SUMME |
22,185 |
5,247 |
27,433 |
Personalausgaben:
Bundesbeamt/innen, Bundesvertragsbedienstete
Sachausgaben: Sonstige Bedienstete, Lehrbeauftragte,
Reisekosten, Bildungszulagen etc.
c. Für die jüdische Pädagogische Akademie Wien wurde 2003
eine Subvention in der Höhe von
€ 1,898.500,-- und für das
evangelische Religionspädagogische Institut von € 60.000,-- geleistet.