1431/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen
und Kollegen
haben am 10. Februar
2004 unter der Zl. 1455/J-NR/2004 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Österreichs Absenz als Sitz Europäischer
Ämter,
Behörden und Agenturen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
Frage 1:
Derzeit gibt es insgesamt 20 dezentralisierte
Einrichtungen der Europäischen Union (EU), die
- unbeschadet ihrer Bezeichnungen (Zentrum, Stiftung, Agentur, Amt,
Beobachtungsstelle) -
folgender Definition
entsprechen: Eine EG-/EU-Agentur ist eine nicht mit den
Gemeinschaftsinstitutionen (Rat, EP,
Europäische Kommission, etc.) zusammenhängende
Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener
Rechtspersönlichkeit
(diesbezügliche Ausnahme derzeit noch die
Europäische Polizeiakademie/CEPOL), die durch
einen Rechtsakt des abgeleiteten Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts errichtet
wird, der die
technischen, wissenschaftlichen, administrativen
und sonstigen Aufgaben der Agentur regelt.
Dazu kommen vier weitere Agenturen, über deren Sitze bereits eine
rechtsverbindliche
Entscheidung getroffen wurde, für die aber noch keine definitive
Rechtsgrundlage
angenommen wurde.
Weiters können in diesem Zusammenhang einige von Brüssel / Luxemburg
dislozierte
Einrichtungen der Europäischen Kommission - von denen eine auf mehrere
Standorte
aufgeteilt ist - und
das auf einem zwischenstaatlichen Übereinkommen basierende
Europäische Hochschulinstitut genannt
werden.
Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG, erste Säule
der EU) wurden bislang
15 Agenturen
eingerichtet - drei davon zunächst mit provisorischem Sitz in Brüssel:
• Europäisches
Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)
Einrichtung: 1975
Sitz: Thessaloniki (GR)
Aufgaben: Information, Forschung,
Datenverbreitung zur Unterstützung von
Berufsbildungsexperten mit dem Ziel der Verbesserung von
Berufsbildungsmaßnahmen in
ganz Europa
• Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen
(EUROFOUND)
Einrichtung: 1975
Sitz: Dublin (IRL)
Aufgaben: Analyse von Lebens- und
Arbeitsbedingungen; Ausarbeitung von Leitlinien
und
Empfehlungen für sozialpolitische Entscheidungsträger
• Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)
Einrichtung: 1990
Sitz: Turin (I)
Aufgaben: Unterstützung der Reform der Berufsbildung
in EU-Partnerländern u.a. im
Rahmen der Programme
MEDA, CARDS, Tacis und Phare und Umsetzung der EU-
Politik in konkrete Ausbildungs- und Arbeitsmarktinstrumente für Drittstaaten
• Europäische
Umweltagentur (AEE)
Einrichtung: 1990; Tätigkeitsaufnahme 1994;
Sitz: Kopenhagen (DK)
Aufgaben: Sammlung, Aufbereitung und
Bereitstellung von Informationen über den
Zustand
und die Entwicklung der Umwelt auf europäischer Ebene
• Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD)
Einrichtung: 1993; Tätigkeitsaufnahme 1995
Sitz: Lissabon (P)
Aufgaben: Sammlung und Verbreitung von objektiven,
zuverlässigen und vergleichbaren
Informationen
über Drogen und Drogensucht in Europa
• Europäische
Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA)
Einrichtung: 1993
Sitz: London (GB)
Aufgaben: Bündelung der wissenschaftlichen
Ressourcen, um eine optimale Beurteilung
und
Überwachung von Arzneimitteln in Europa zu gewährleisten
• Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
Einrichtung: 1993
Sitz: Alicante (SP)
Aufgaben: Anmeldungsverfahren für
Gemeinschaftsmarken und hinkünftig auch
Gemeinschaftsgeschmackmuster
• Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-
OSHA)
Einrichtung: 1994
Sitz: Bilbao (SP)
Aufgaben: Erhebung, Analyse und Verbreitung von
Informationen zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
• Gemeinschaftliches Sortenamt (OCVV)
Einrichtung: 1994
Sitz: Angers (F)
Aufgaben: Verwaltung eines Systems des
gemeinschaftlichen Sortenschutzes für neue
Pflanzensorten
• Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der
Europäischen Union (CdT)
Einrichtung: 1994
Sitz: Luxemburg (LUX)
Aufgaben: Deckung des Übersetzungsbedarfs
der anderen dezentralen
Gemeinschaftseinrichtungen
• Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit
(EUMC)
Einrichtung: 1997; Tätigkeitsaufnahme 1998
Sitz: Wien (Ö)
Aufgaben: Informationen und Daten über
rassistische, fremdenfeindliche und
antisemitische
Phänomene in Europa; Ausarbeitung von Strategien zur Bekämpfung
dieser Phänomene
• Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR)
Einrichtung: 1999
Sitz: Thessaloniki (GR) - operative
Zentren in Pristina, Belgrad, Podgorica and Skopje
Aufgaben: Verwaltung von EG-Hilfsprogrammen in
Serbien, Montenegro, Kosovo und
FYROM
• Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA)
Einrichtung: 2002
Sitz: Parma (I), provisorischer Sitz ist Brüssel
Aufgaben: Wissenschaftliche Information und
Risikobewertung betreffend Nahrungs- und
Futtermittel,
die als Basis für Maßnahmen der EU-Organe zur Erhöhung der
Nahrungsmittelsicherheit
dienen
• Europäische Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs (EMSA)
Einrichtung: 2002
Sitz: Lissabon (P), provisorischer Sitz Brüssel
Aufgaben: Beratung der Kommission in technischen und
wissenschaftlichen Fragen der
Seeverkehrssicherheit;
Inspektionen in den Mitgliedstaaten; Unterstützung bei der
Verstärkung des Gemeinschaftssystems der
Hafenstaatkontrolle, etc.
• Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
Einrichtung: 2002
Sitz: Köln (D), provisorischer Sitz Brüssel)
Aufgaben: Unterstützung der europäischen Organe bei
der Erarbeitung von Rechtsakten
und
Durchführungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheitskontrolle von
Luftfahrzeugen, der Organisationen und Personen, die sie bedienen, sowie aller
verwandter Bereiche
Für folgende Agenturen, deren rechtliche Einrichtung in
naher Zukunft bevorsteht, wurden
die Sitze bereits im
Beschluss der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten
Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Festlegung der Sitze
bestimmter
Einrichtungen und Dienststellen der EG vom
13. Dezember 2003 festgelegt:
• Europäische
Eisenbahnagentur
Kommissionsvorschlag vom 24.1.2002
Sitz: Lille / Valenciennes (F)
• Europäische
Agentur für Netz- und Informationssicherheit
Kommissionsvorschlag vom 11.2.2002
Sitz:
GR
• Europäisches
Zentrum für Seuchenprävention und -kontrolle
Kommissionsvorschlag vom 8.8.2003
Sitz: S
• Europäische
Chemikalienagentur
Kommissionsvorschlag vom 29.10.2003
Sitz: Helsinki (FIN)
Neben den Agenturen im Sinne der eingangs dargelegten
Definition gibt es einige von den
Sitzen der EU-Organe
(Brüssel, Luxemburg, Strassburg) dislozierte Dienststellen der
Europäischen Kommission:
• Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)
Gründung: 1957
Sitze: GD Brüssel; 3 Institute in Ispra (I), darunter das "Europäische
Chemikalienbüro"; je
ein Institut in Geel (B), Karlsruhe (D), Petten (NL),
Sevilla (SP)
• Europäisches
Inspektionsbüro für Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen
Einrichtung: 1991 (Teil der Generaldirektion
für Gesundheit- und Verbraucherschutz der
EK)
Sitz: Dublin (IRL)
Als von den Sitzen der EU-Organe dislozierte, der
Europäischen Union zugeordnete
Einrichtung
zu nennen ist auch:
• Europäisches Hochschulinstitut (EUI)
Einrichtung: 1972; Tätigkeitsaufnahme 1976
Sitz: Florenz (I)
Im Rahmen der polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen der
Europäischen Union wurden bislang drei dezentrale Einrichtungen geschaffen:
• Europäisches Polizeiamt (EUROPOL)
Einrichtung: 1995; Tätigkeitsaufnahme 1999
Sitz: Den Haag (NL)
Aufgaben: Unterstützung der
Strafverfolgungstätigkeiten der Mitgliedstaaten in den
Bereichen illegaler Drogenhandel, Schlepperwesen,
Terrorismus, illegaler KfZ-Handel,
Kinderpornographie,
Geldfälschung und Geldwäscherei
• Europäische Polizeiakademie (CEPOL)
Einrichtung: 2000; derzeit noch keine eigene
Rechtspersönlichkeit
Sitz: Bramshill (GB); provisorische
Ansiedlung des Sekretariats 2002 in Kopenhagen
Aufgaben: Netzwerk der nationalen
Polizeiausbildungsinstitute
• EUROJUST
Einrichtung: 2002
Sitz: Den Haag (NL)
Aufgaben: Kooperation, Koordination und
Information zwischen den Justizbehörden der
Mitgliedstaaten
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
wurden zwei frühere WEU-
Einrichtungen
als Agenturen des Rates der Europäischen Union eingerichtet:
• Satellitenzentrum (EUSC)
Einrichtung: 2001:
Tätigkeitsaufnahme 1.1.2002
Sitz: Torrejón (SP)
Aufgaben: Auswertung und Produktion von
Satelliteninformation zur Unterstützung der
GASP
• Institut
für Sicherheitsstudien (ISS)
Einrichtung: 2001; Tätigkeitsaufnahme 1.1.2002
Sitz: Paris (F)
Aufgaben: Forschung und Analyse in
Sicherheits- und Verteidigungsfragen
Zu Frage 2:
Gemäß dem Beschluss der Vertreter der Regierungen der
Mitgliedstaaten beim Europäischen
Rat von Edinburgh im
Dezember 1992 ist bei der Festlegung der Standorte noch zu
schaffender Einrichtungen und Dienststellen
der Europäischen Union jenen Mitgliedstaaten,
in denen noch keine solchen Institutionen angesiedelt sind, angemessene
Priorität
einzuräumen. Österreich wurde als erstem
der 1995 der Europäischen Union beigetretenen
Staaten im Juni 1997 mit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus
und
Fremdenfeindlichkeit der Sitz einer Agentur zuerkannt. Finnland und Schweden
erhalten erst
durch den Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten beim
Europäischen
Rat von Brüssel vom
13. Dezember 2003 ihre ersten Agentursitze.
Beim
Europäischen Rat in Brüssel (Dezember 2003) wurde einer langjährigen Forderung
Österreichs, dem substantiellen Ausbau der
in Wien befindlichen Europäischen Stelle für die
Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit zu einer Agentur für Menschenrechte,
Rechnung getragen. Die bestehende Agentur wird in der Folge hinsichtlich
ihrer sachlichen
Zuständigkeit nicht mehr nur auf Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit beschränkt, sondern
für den gesamten Bereich der Menschenrechtspolitik zuständig sein. Diese
Ausweitung des
Mandates wird auch mit einer personellen Verstärkung der Agentur einhergehen.
Zu Fragen 3-7:
Unbeschadet der durch das Bundesministeriengesetz
festgelegten Zuständigkeiten habe ich in
enger
Abstimmung mit dem Bundeskanzler meine Koordinationsaufgabe wahrgenommen, um
ein einheitliches
Vorgehen der Bundesregierung hinsichtlich der österreichischen
Bewerbungen für den Sitz solcher Behörden sicherzustellen und habe mich auf
europäischer
Ebene bei jeder sich bietenden Gelegenheit
auf die jeweils geeignetste Weise eingesetzt.
Dies gilt in erster Linie für die erfolgreichen
Bemühungen hinsichtlich der Ausweitung des
Mandates der
Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit und den Aufbau einer Agentur für Menschenrechte in Wien.
Österreich hat sich in dem genannten Zeitraum nach
entsprechender innerstaatlicher
Abstimmung außerdem als Sitz für die folgenden Agenturen angeboten:
•
Provisorisches Sekretariat und später permanenter Sitz
der Europäischen Polizeiakademie
•
Chemikalienagentur
•
Europäisches Zentrum für Krankheitsüberwachung (nunmehr
„Europäisches Zentrum für
Seuchenprävention und
-bekämpfung").
Der
provisorische Sitz des Sekretariats der Europäischen Polizeiakademie wurde
mangels
Einigung beim Europäischen Rat von Laeken
(Dezember 2001) im März 2002 in Kopenhagen
eingerichtet. Für die Einrichtung der Chemikalienagentur legte die
Europäische Kommission
im Oktober 2003 einen Rechtsaktvorschlag
vor, der bis dato noch nicht verabschiedet wurde.
Der Sitz wurde Finnland zugesprochen, das bisher noch keinen Agentursitz
innehat. Das
Europäische Zentrum für Seuchenprävention und -bekämpfung wurde an Schweden
verge-
ben, das - wie Finnland - bisher noch über
keinen Amtssitz verfügt.
Rechtliche Grundlage für die Festlegung der Standorte
von Agenturen ist Artikel 289 EG-
Vertrag, demzufolge
der Sitz der Organe der Gemeinschaft im Einvernehmen zwischen den
Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmt
wird. Die im Europäischen Rat vertretenen Staats-
und Regierungschefs haben bereits am 13. Dezember 2003 rechtsverbindlich mit
einvernehm-
lichem Beschluss über die Festlegung
der Sitze bestimmter Ämter, Behörden und Agenturen
der Europäischen Union entschieden.
Die österreichische Haltung wurde auf Basis einer engen
Abstimmung zwischen Bundes-
kanzler,
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und den fachlich jeweils zu-
ständigen BundesministerInnen erstellt und in
entsprechenden Ministerratsvorträgen
festgehalten.
Zu Frage 8:
Die Beurteilung der Frage, inwiefern sich die
Gendarmerieschule in Gnadenwald/Tirol für
den Standort für die
Europäische Polizeiakademie eignet, stellt keine Angelegenheit der
Vollziehung des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten dar.
Zu Frage 9:
Die Kandidatur Finnlands, das noch über keine Agentur
verfügte, für den Sitz dieser Behörde
galt zum damaligen Zeitpunkt als mehrheitsfähig und sehr chancenreich, wie auch
dem EU-
Hauptausschuss, der laufend über die Angelegenheit informiert wurde, bekannt war.
Österreich als Sitz
der Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit war durch die
Beschlüsse des Europäischen Rates von Edinburgh (siehe
Frage 2) gebunden.
Zu Frage 10:
Die Beurteilung dieser Frage liegt nicht im
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 11:
Am
27. November 2003 konnten die Innenminister im Rat politische Einigung über die
Errichtung einer Europäischen Außengrenzschutzagentur erreichen. In diesem Jahr
ist die
Annahme einer Ratsverordnung zur Errichtung
dieser Agentur zur Koordinierung der opera-
tionellen Kooperation an den Außengrenzen geplant. Die Frage, in welchem
Mitgliedstaat
diese Agentur ihren Sitz haben wird, ist
derzeit noch offen. Bereits Interesse bekundet haben
einige Beitrittsländer gezeigt..
Derzeit
wird im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zudem die
Einrichtung einer „Agentur für die Bereiche
Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten,
Forschung, Beschaffung und Rüstung der EU" vorbereitet. Der Rat
beschloss im Rahmen
seiner Tagung am 17./18. November 2003,
diese Agentur im Laufe des Jahres 2004 einzu-
richten. Die Frage des Sitzes dieser Agentur ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch
völlig offen.
Es sind auch keinerlei informelle
Interessensbekundungen einzelner Mitgliedstaaten bekannt.
Im
Sinne des bereits genannten Beschlusses der Vertreter der Regierungen der
Mitglied-
staaten beim Europäischen Rat von Edinburgh im Dezember 1992, dass bei der
Festlegung
der Standorte noch zu schaffender
Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Union
jenen Mitgliedstaaten, in denen noch keine solchen Institutionen
angesiedelt sind, ange-
messene Priorität einzuräumen ist, kann davon ausgegangen werden, dass bei der
Zuer-
kennung allfälliger weiterer Agentursitze
die am 1. Mai 2004 beitretenden Staaten besonders
berücksichtigt werden.