1433/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR INNERES

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am
10. Feber 2004 unter der Nummer 1438/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Gender Mainstreaming bei der Polizeireform ihres Ministeriums"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Bei der personellen Zusammensetzung der Arbeitsgruppen des team04 wurde vor
allem in jenen Bereichen, in denen geschlechterspezifische Fragen zu behandeln
waren, Mitarbeiterinnen eingebunden. So wurde bei der Projektentwicklung in den
Bereichen der Dienstzeitsystematik, der Uniformierung aber auch in der
Organisationsentwicklung darauf geachtet, dass Anliegen und Bedürfnisse der
weiblichen Bediensteten des Ressorts besonders berücksichtigt werden.

Die Beauftragte für Gleichbehandlungsfragen beim Bundesministerium für Inneres
wurde in alle Projektschritte eingebunden

Zu Frage 3:

Die Geschlechterquote (Stand 1.1.2004) unterschieden nach den
Verwendungsgruppen ist aus der Tabelle ersichtlich.


VerwGr

männlich

weiblich

E1

98,1%

1,9%

E2a

97,9%

2,1%

E2b

89,9%

10,1%

E2c

67,4%

32,6%

W1

100,0%

0,0%

W2

100,0%

0,0%

A1

80,0%

20,0%

A2

59,6%

40,4%

A3

22,6%

77,4%

A4

39,4%

60,6%

A5

86,7%

13,3%

A6

80,0%

20,0%

A7

60,0%

40,0%

A

82,2%

17,8%

B

50,0%

50,0%

C

22,7%

77,3%

D

33,3%

66,7%

E

71,4%

28,6%

P1

100,0%

0,0%

P2

100,0%

0,0%

P4

100,0%

0,0%

v1

58,1%

41,9%

v2

29,1%

70,9%

v3

15,3%

84,7%

v4

11,5%

88,5%

v5

45,3%

54,7%

h1

100,0%

0,0%

h2

85,2%

14,8%

h3

86,4%

13,6%

h4

62,3%

37,7%

h5

2,1%

97,9%

l/a

90,0%

10,0%

l/b

100,0%

0,0%

l/c

50,0%

50,0%

l/d

67,0%

33,0%

l/e

54,5%

45,5%

Il/p1

100,0%

0,0%

II/P2

100,0%

0,0%

Il/p3

100,0%

0,0%

Il/p4

80,0%

20,0%

Il/p5

1,2%

98,8%

SV-ADV/Gr1

100,0%

0,0%

SV-ADV/Gr2

90,0%

10,0%

SV-ADV/Gr3

86,4%

13,6%

SV-ADV/Gr4

100,0%

0,0%

SV-ADV/Gr5

85,0%

15,0%

SV-ADV/Gr6

53,8%

46,2%

SV-ADV/Gr7

0,0%

100,0%

SV

39,1%

60,9%

Freie DV

42,9%

57,1%


Zu den Fragen 4 bis 6:

Einleitend ist darauf hinweisen, dass in letzter Zeit bereits vermehrt Frauen mit
Führungspositionen betraut wurden (Polizeivizepräsidentin, Polizeidirektorin, Leiterin
eines Bildungszentrums, Leiterin eines Polizeikommissariates, stellvertretende
Direktorinnen im Bundeskriminalamt und im Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung).

Weiters sind aufgrund des gemäß §§ 41 und 51 Bundes-Geichbehandlungsgesetzes
erlassenen Frauenförderungsplanes die jeweiligen Dienstbehörden dazu verpflichtet,
Frauen bei gleichwertiger Qualifikation solange bevorzugt aufzunehmen bzw. so
lange bevorzugt mit Leitungsfunktionen zu betrauen, bis an den jeweiligen
Dienststellen keine Unterrepräsentation mehr gegeben ist. Diese Verpflichtung gilt
auch im Bereich Polizei und Gendarmerie.

Auch wird durch konkrete Projekte (z. B. Projekt „Kinderbetreuung") eine bessere
Vereinbarkeit von Beruf und Familie angestrebt.

In diesem Zusammenhang ist auch das seit 1.1.2002 geltende
Jahresarbeitszeitmodell des BM.I zu erwähnen. Durch ein flexibles Dienstsystem im
Wechseldienst soll jenen Exekutivangehörigen, die Versorgungspflichten haben, die
weitere Ausübung eines tatsächlichen Exekutivdienstes im Außendienst ohne
Schichtdienst ermöglicht werden. Ziel ist es somit, Exekutivbeamtinnen dem
familiären Anlass entsprechend auf deren Wunsch befristet ein flexibles
Dienstsystem im Wechseldienst (etwa in den Wachzimmern und
Gendarmerieposten) zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeit des exekutiven
Außendienstes ohne Schichtdienst insbesondere für weibliche Exekutivbeamtinnen
auch mit Sorgepflichten hat zur Konsequenz, dass im Falle des exekutiven
Einschreitens etwa in den sensiblen Bereichen der (häuslichen) Gewalt gegen
Frauen und Kinder die ausreichende Repräsentation weiblicher Exekutivangehöriger
gewährleistet werden kann.

Im Zuge dieses Projekts KIRE (Komplexe innovative effiziente Frauenförderung),
werden sämtliche Bereiche der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit auf
allfällige Diskriminierungen von Frauen überprüft. Als Output dieses Projekts sind
unter anderem die explizite Einforderung der Einhaltung einschlägiger
Rechtsvorschriften, die Vorbereitung von Maßnahmen zur Erhöhung der
Fachkompetenz von Frauen, ein von Frauen geplanter High-Potential-Lehrgang für
Frauen, im Bereich Betriebskultur die Erarbeitung einer Betriebsphilosophie sowie
ein Mediationsprojekt, welches sich in Vorbereitung befindet, zu sehen.

Mit der Einrichtung des Referates l/2/c wurde eine ressortinterne Anlaufstelle für
Gleichbehandlungsfragen und Frauenförderung sowie zur Unterstützung der
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen institutionalisiert. Gleichbehandlungs-
beauftragte und Kontaktfrauen werden in neue Projekte eingebunden.

Zu Frage 7:

Im Ressort wurden Seminare zum Thema „Frauen und Männer in der
Sicherheitsexekutive" durchgeführt.

Es erfolgten und erfolgen Informationsveranstaltungen für Führungsverantwortliche
durch Gender Mainstreaming-Beauftragte und im Zuge permanenter allgemeiner
Veranstaltungen wie z.B. Behördenleiterkonferenzen.


Zu Frage 8:

Die bisherige Form der Schulung und Information wird beibehalten und fortgesetzt.
Es handelt sich dabei um einen laufenden Prozess, wobei die Gender
Mainstreaming-Beauftragten grundsätzlich in alle Projekte und bei der Umsetzung
von Maßnahmen miteinbezogen werden.

Zu Frage 9:

Gender Mainstreaming-Beauftragte im Ressort sind ADir. MELE Ingrid (BM.I, Sektion
IV) und ihre Stellvertreterin KNIRSCH Martina (GREKO-Schwechat).

Zu Frage 10:

Im Sinne des § 63 Absatz 2 BDG kann von einer spezifischen Anführung der
hinkünftigen Dienstgrade im Exekutivdienst in geschlechtsspezifischer Form Abstand
genommen werden.

Zu Frage 11:

Ob und in welchem Ausmaß Medien über ein Thema berichten, hängt alleine von
den Medien selbst ab. Die Besetzung leitender Positionen mit weiblichen
Bediensteten fand nach meinem Dafürhalten deshalb großes mediales Interesse, da
zuvor noch nie weibliche Bedienstete in diesen Positionen waren.

Natürlich werden alle Besetzungen von leitenden Positionen des Innenressorts - egal
welchen Geschlechts - vom BM.I und seinen nachgeordneten Behörden und
Dienststellen kommuniziert.