1433/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2004
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möglich.
BM FÜR
INNERES
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am
10. Feber 2004 unter der Nummer 1438/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Gender Mainstreaming bei der Polizeireform ihres
Ministeriums"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und
2:
Bei der personellen Zusammensetzung
der Arbeitsgruppen des team04 wurde vor
allem in jenen Bereichen, in denen geschlechterspezifische Fragen zu behandeln
waren, Mitarbeiterinnen eingebunden. So wurde bei der Projektentwicklung in den
Bereichen der Dienstzeitsystematik, der Uniformierung aber auch in der
Organisationsentwicklung
darauf geachtet, dass Anliegen und Bedürfnisse der
weiblichen Bediensteten
des Ressorts besonders berücksichtigt werden.
Die Beauftragte für
Gleichbehandlungsfragen beim Bundesministerium für Inneres
wurde in alle
Projektschritte eingebunden
Zu Frage 3:
Die Geschlechterquote (Stand 1.1.2004) unterschieden nach den
Verwendungsgruppen
ist aus der Tabelle ersichtlich.
|
VerwGr |
männlich |
weiblich |
|
E1 |
98,1% |
1,9% |
|
E2a |
97,9% |
2,1% |
|
E2b |
89,9% |
10,1% |
|
E2c |
67,4% |
32,6% |
|
W1 |
100,0% |
0,0% |
|
W2 |
100,0% |
0,0% |
|
A1 |
80,0% |
20,0% |
|
A2 |
59,6% |
40,4% |
|
A3 |
22,6% |
77,4% |
|
A4 |
39,4% |
60,6% |
|
A5 |
86,7% |
13,3% |
|
A6 |
80,0% |
20,0% |
|
A7 |
60,0% |
40,0% |
|
A |
82,2% |
17,8% |
|
B |
50,0% |
50,0% |
|
C |
22,7% |
77,3% |
|
D |
33,3% |
66,7% |
|
E |
71,4% |
28,6% |
|
P1 |
100,0% |
0,0% |
|
P2 |
100,0% |
0,0% |
|
P4 |
100,0% |
0,0% |
|
v1 |
58,1% |
41,9% |
|
v2 |
29,1% |
70,9% |
|
v3 |
15,3% |
84,7% |
|
v4 |
11,5% |
88,5% |
|
v5 |
45,3% |
54,7% |
|
h1 |
100,0% |
0,0% |
|
h2 |
85,2% |
14,8% |
|
h3 |
86,4% |
13,6% |
|
h4 |
62,3% |
37,7% |
|
h5 |
2,1% |
97,9% |
|
l/a |
90,0% |
10,0% |
|
l/b |
100,0% |
0,0% |
|
l/c |
50,0% |
50,0% |
|
l/d |
67,0% |
33,0% |
|
l/e |
54,5% |
45,5% |
|
Il/p1 |
100,0% |
0,0% |
|
II/P2 |
100,0% |
0,0% |
|
Il/p3 |
100,0% |
0,0% |
|
Il/p4 |
80,0% |
20,0% |
|
Il/p5 |
1,2% |
98,8% |
|
SV-ADV/Gr1 |
100,0% |
0,0% |
|
SV-ADV/Gr2 |
90,0% |
10,0% |
|
SV-ADV/Gr3 |
86,4% |
13,6% |
|
SV-ADV/Gr4 |
100,0% |
0,0% |
|
SV-ADV/Gr5 |
85,0% |
15,0% |
|
SV-ADV/Gr6 |
53,8% |
46,2% |
|
SV-ADV/Gr7 |
0,0% |
100,0% |
|
SV |
39,1% |
60,9% |
|
Freie DV |
42,9% |
57,1% |
Zu den Fragen 4 bis 6:
Einleitend ist darauf hinweisen, dass
in letzter Zeit bereits vermehrt Frauen mit
Führungspositionen
betraut wurden (Polizeivizepräsidentin, Polizeidirektorin, Leiterin
eines Bildungszentrums, Leiterin eines
Polizeikommissariates, stellvertretende
Direktorinnen im Bundeskriminalamt und im Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung).
Weiters sind aufgrund des gemäß §§ 41 und
51 Bundes-Geichbehandlungsgesetzes
erlassenen Frauenförderungsplanes die jeweiligen Dienstbehörden dazu
verpflichtet,
Frauen bei gleichwertiger Qualifikation
solange bevorzugt aufzunehmen bzw. so
lange bevorzugt mit
Leitungsfunktionen zu betrauen, bis an den jeweiligen
Dienststellen keine
Unterrepräsentation mehr gegeben ist. Diese Verpflichtung gilt
auch im Bereich Polizei und
Gendarmerie.
Auch wird durch
konkrete Projekte (z. B. Projekt „Kinderbetreuung") eine bessere
Vereinbarkeit von
Beruf und Familie angestrebt.
In diesem
Zusammenhang ist auch das seit 1.1.2002 geltende
Jahresarbeitszeitmodell
des BM.I zu erwähnen. Durch ein flexibles Dienstsystem im
Wechseldienst soll jenen Exekutivangehörigen, die Versorgungspflichten haben,
die
weitere Ausübung eines tatsächlichen
Exekutivdienstes im Außendienst ohne
Schichtdienst ermöglicht werden. Ziel
ist es somit, Exekutivbeamtinnen dem
familiären Anlass entsprechend auf
deren Wunsch befristet ein flexibles
Dienstsystem im Wechseldienst (etwa
in den Wachzimmern und
Gendarmerieposten) zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeit des
exekutiven
Außendienstes ohne Schichtdienst insbesondere
für weibliche Exekutivbeamtinnen
auch mit Sorgepflichten hat zur
Konsequenz, dass im Falle des exekutiven
Einschreitens etwa in den sensiblen
Bereichen der (häuslichen) Gewalt gegen
Frauen und Kinder die ausreichende
Repräsentation weiblicher Exekutivangehöriger
gewährleistet werden kann.
Im Zuge dieses
Projekts KIRE (Komplexe innovative effiziente Frauenförderung),
werden sämtliche Bereiche der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
auf
allfällige
Diskriminierungen von Frauen überprüft. Als Output dieses Projekts sind
unter
anderem die explizite Einforderung der Einhaltung einschlägiger
Rechtsvorschriften,
die Vorbereitung von Maßnahmen zur Erhöhung der
Fachkompetenz
von Frauen, ein von Frauen geplanter High-Potential-Lehrgang für
Frauen,
im Bereich Betriebskultur die Erarbeitung einer Betriebsphilosophie sowie
ein
Mediationsprojekt, welches sich in Vorbereitung befindet, zu sehen.
Mit der Einrichtung des Referates l/2/c
wurde eine ressortinterne Anlaufstelle für
Gleichbehandlungsfragen und Frauenförderung
sowie zur Unterstützung der
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen institutionalisiert.
Gleichbehandlungs-
beauftragte und Kontaktfrauen werden in neue Projekte eingebunden.
Zu Frage 7:
Im Ressort wurden Seminare zum Thema
„Frauen und Männer in der
Sicherheitsexekutive"
durchgeführt.
Es erfolgten und erfolgen
Informationsveranstaltungen für Führungsverantwortliche
durch Gender Mainstreaming-Beauftragte und
im Zuge permanenter allgemeiner
Veranstaltungen wie z.B. Behördenleiterkonferenzen.
Zu Frage 8:
Die bisherige Form der Schulung und
Information wird beibehalten und fortgesetzt.
Es handelt sich dabei um einen laufenden Prozess, wobei die Gender
Mainstreaming-Beauftragten grundsätzlich in alle Projekte und bei der Umsetzung
von Maßnahmen
miteinbezogen werden.
Zu Frage 9:
Gender
Mainstreaming-Beauftragte im Ressort sind ADir. MELE Ingrid (BM.I, Sektion
IV) und ihre Stellvertreterin KNIRSCH Martina
(GREKO-Schwechat).
Zu Frage 10:
Im Sinne des § 63 Absatz 2 BDG kann von
einer spezifischen Anführung der
hinkünftigen
Dienstgrade im Exekutivdienst in geschlechtsspezifischer Form Abstand
genommen werden.
Zu Frage 11:
Ob und in welchem
Ausmaß Medien über ein Thema berichten, hängt alleine von
den
Medien selbst ab. Die Besetzung leitender Positionen mit weiblichen
Bediensteten fand
nach meinem Dafürhalten deshalb großes mediales Interesse, da
zuvor noch nie weibliche Bedienstete in diesen Positionen waren.
Natürlich werden alle Besetzungen von
leitenden Positionen des Innenressorts - egal
welchen
Geschlechts - vom BM.I und seinen nachgeordneten Behörden und
Dienststellen
kommuniziert.