145/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 121/J-NR/2003 betreffend Nachfrage nach der
Beurteilung von Gutachten und Studien, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am
24. Februar 2003 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Liegt die Arbeit von Cap Gemini Ernst    & Young Consulting Österreich AG "Konzeption eines
Lösungsansatzes zur künftigen Strukturierung der Schienenagenden in Österreich" mittlerweile vor?

1.1. Wenn ja, seit wann?

1.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung?

1.3. In welcher Form liegt diese Arbeit auf und kann eingesehen werden?

Antwort:

Die Studie liegt seit 24. April 2001 vor.

Wie der Titel der Studie bereits sagt, ist die Erarbeitung inhaltlicher Konzepte für eine Neu-
strukturierung der Schienengesellschaften Gegenstand der Untersuchung. Die vorhandenen
Möglichkeiten wurden im Hinblick auf die maastricht-konforme Regelung der Verbindlichkeits-
aufnahme und eine Minimierung des Zuschussbedarfes evaluiert.

Speziell die Frage der maastricht-konformen Konstruktion der Infrastrukturfinanzierung floss stark in
die folgenden Überlegungen hinsichtlich einer ÖBB-Reform ein, wie sie sich nunmehr im
Regierungsübereinkommen findet.

Wie erwähnt, dient die Studie der internen Information des Ressorts und floss in die einschlägigen
Vorarbeiten zur ÖBB-Reform ein, eine Veröffentlichung ist daher nicht vorgesehen.

Frage 2:

Liegt die Arbeit von BSL Management Consultants Bente, Petersen & Partners "Gutachten betreffend
die Weiterentwicklung des Salzburger Verkehrsverbundes" mittlerweile vor?

2.1. Wenn ja, seit wann?

2.2. Wie lauten die Ergebnisse uns wie ist Ihre Beurteilung?

2.3. In welcher Form liegt diese Arbeit auf und kann eingesehen werden?


Antwort:

Diese Studie liegt seit 29. Juni 2001 vor.

Dieses Gutachten entspricht in weiten Bereichen den Vorstellungen des Bundes:

Einnahmenaufteilung durch die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft (hier
SVG),weitestgehend nach Regeln der Verkehrsunternehmen (Vorschläge für Aufteilungsregeln
sind enthalten); Kontrolle der Einnahmenaufteilung durch die Verkehrsunternehmen (entspricht
den Vorgaben des BMsSG im Bereich der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt und ist eine der
Möglichkeit nach dem ÖPNRV-G)

Umwidmung der derzeitigen Verbundzahlungen in Bestellungen vor allem der bestehenden
Verkehrsdienste (Ausmaß und Geschwindigkeit war noch nicht vollständig geklärt)

Tarifhoheit bei Verkehrsunternehmen, diese haben damit die Möglichkeit die
Wertsicherungskosten am Markt zu lukrieren

Wesentliche Ergebnisse der Studie sind in die noch laufenden Verhandlungen für ein
neues Vertragwerk für den SW (Grund- und Finanzierungsvertrag zwischen Bund und Land,
Kooperationsvertrag zwischen SVG und Verkehrsunternehmen, Verkehrsdienstverträge
zwischen regionalen Bestellern bzw. der von ihnen beauftragten SVG und Verkehrsunternehmen)
sowie in den Vertrag über die "Probeweise Abrechnung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen des
Bundes an die ÖBB und die Privatbahnen für den Personennah- und Regionalverkehr auf der
Schiene" eingeflossen.

Wie oben erwähnt, diente die Studie der internen Information des Ressorts und fließt in die
einschlägigen Verhandlungen ein, eine Veröffentlichung ist daher nicht vorgesehen.