1459/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.04.2004
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möglich.
BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1422/J-NR/2004 betreffend
Forumskultur auf
www.klassezukunft.at, die die Abgeordneten
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen am
10.
Februar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die virtuelle Plattform www.klassezukunft.at wird als Mittel der Kommunikation über bildungspo-
litische Inhalte aus Mitteln des BMBWK finanziert.
Ad 2.:
Die Realisierungskosten der Plattform
belaufen sich auf EUR 74.710,00 (exkl. USt.). Davon entfal-
len EUR 21.360,00 (exkl. USt.) auf die barrierefreie Textversion, auf die bei
der Umsetzung beson-
deres
Augenmerk gelegt wurde, damit sich auch sehbehinderte Personen an der
Initiative
klasse:zukunft
beteiligen können.
Die laufenden
monatlichen Betriebskosten der Plattform belaufen sich auf EUR 1.621,00 (exkl.
USt.). Die gesamten
monatlichen Betreuungskosten belaufen sich auf EUR 2.100,00 (exkl. USt.).
Ad 3.;
An der Betreuung der Plattform arbeiten bedarfsorientiert,
mit temporär unterschiedlicher Auslas-
tung zwischen 2 und 3 Personen.
Ad 4.:
Die
Behandlung der Beiträge erfolgt durch ein aus 2 Personen bestehendes
Redaktionsteam, die an
die Vorgaben der Richtlinien gebunden sind.
Ad 5.:
Bei den beiden Personen handelt es
sich um hochqualifiziertes Fachpersonal aus dem Ressortbe-
reich,
die vorübergehend mit dieser Aufgabe betraut sind.
Ad 6.:
Die Behandlung der Beiträge erfolgt gemäß den Richtlinien
und den verlautbarten Spielregeln zur
Plattform.
Die Auswahl bestimmt sich nach den in der Plattform genannten Handlungsfeldern.
Ad 7.:
Die Diskussionsthemen
werden vom BMBWK eingebracht. Es ist festzuhalten, dass neben der
Plattform
nahezu täglich Diskussionen unter meiner Teilnahme oder in Anwesenheit von
Mitarbei-
terinnen und
Mitarbeitern meines Ressorts geführt werden, in denen alle denkbaren
Themenberei-
che der Bildungspolitik angesprochen
werden.
Ad 8.:
Die Diskussionsleiter/innen sind
hochqualifiziertes Fachpersonal aus dem Ressortbereich.
Ad 9.:
Um die chronologische
Nachvollziehbarkeit der Beiträge zu wahren wurde diese Form der Darstel-
lung
gewählt.
Ad 10.:
Die Länge der mittels elektronischem Formular
einzubringenden Beiträge ist gemäß den Richtlinien
auf 1.000 Zeichen beschränkt.
Ad 11.:
Aus Gründen der
Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wurde nach einer kurzen Anfangsphase eine
Maximallänge von 1.000 Zeichen für die Beiträge festgelegt.