1463/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1423/J-NR/2004 betreffend Verrechnung von Spesen
und Ausbildungskosten, die die Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen am 10. Februar 2004 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 2:

Ist es richtig, dass für den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie von Ende
Oktober bis 30. Dezember 2003 Taxirechnungen in Höhe von € 4.282,30 entstanden sind?

Welche Strecken wurden durch den Bundesminister in diesem Zeitraum durch Taxifahrten
zurückgelegt und warum wurde diesbezüglich nicht auf die Infrastruktur des Ministeriums
zurückgegriffen?

Antwort:

Es ist nicht richtig, dass für den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie von Ende
Oktober bis 30. Dezember 2003 Taxirechnungen in Höhe von € 4.282,30 entstanden sind. Richtig
ist, dass im angefragten Zeitraum für mich Taxirechnungen von lediglich € 165 angefallen sind.

Sollten die Anfrager jedoch - in offensichtlicher Wiedergabe einer von Medien verwendeten,
unzutreffenden Bezeichnung - mit "Taxirechnungen" die Kosten für die Inanspruchnahme eines
Mietwagens meinen, beehre ich mich, hiezu im Detail auszuführen:

Beim obangeführten Betrag handelt es sich um Fahrten mit einem Mietwagenunternehmen, das für
Dienstfahrten in Westösterreich auf besondere Anforderung eingesetzt wird, um Kosten zu sparen.
Dem Vizekanzler steht bekanntlich ein Dienstwagen mit Chauffeur zu. Bei Dienstantritt wurde zur
Vermeidung von Kosten für den Einsatz eines Kraftfahrers samt Dienstkraftwagen in
Westösterreich (Taggelder, Übernachtungskosten, Spesen, Überstunden, reine Kilometerkosten
etc.) der bedarfgerechte Einsatz eines nach Stunden und Strecken abzurechnenden Mietwagens
als günstigere Lösung von der zuständigen Sektionsleitung in meinem Hause ermittelt. Die
gewählte Lösung hilft somit, ca. 75 % der sonst anfallenden Kosten einzusparen. Auf dieser
Grundlage stellt eine Firma Fahrzeug und Chauffeur für Fahrten in Westösterreich zur Verfügung


und verrechnet dies mit der Fa. Cab Charge. Diese stellt monatlich eine Sammelrechnung für alle
Fahrten des Ressorts inkl. meiner Fahrten.

Frage 3:

Ist es richtig, dass am 30.12.2003 der Bundesminister von Frastanz nach Davos zu einer
Sportveranstaltung mittels Taxi angereist ist, wobei 1,5 Stunden Stehzeit entstanden sind?

Antwort:

Zu diesem Treffen mit dem liechtensteinischem Regierungschef, welches im Rahmen einer
Sportveranstaltung stattgefunden hat, habe ich die unter Pkt. 1 u. 2 beschriebene Lösung gewählt.

Frage 4:

Ist es richtig, dass durch das Ministerbüro Sekt und Mineralwasser in Höhe von € 516,40 vor
Weihnachten eingekauft wurden?

Antwort:

Der vor Weihnachten zur Anweisung gebrachte Betrag von € 516,40 betraf nicht ausschließlich
Sekt und Mineralwasser. Vielmehr beinhaltet diese Rechung auch andere Einkäufe, welche für die
Bevorratung für diverse Bewirtungen von ausländischen und inländischen Gästen benötigt wurden.

Fragen 5 und 6:

Ist es richtig, dass für das Vizekanzleramt ein bereits geschmückter Christbaum in Höhe von
€ 1666,65 eingekauft wurde, wobei der Christbaumschmuck € 449,41 ausmachte?

Ist es richtig, dass weihnachtliche Blumenarrangements für das Vizekanzleramt Kosten von
€ 2.410,28 hervorriefen?

Antwort:

Die Räumlichkeiten des Vizekanzleramtes werden zu Repräsentationszwecken für in- und
ausländische Gäste genutzt. In der Adventzeit und noch in der 1. Jännerwoche habe ich über 15
Delegationen und internationale Amtsträger zu Gesprächen in den Räumlichkeiten des Palais
Dietrichstein empfangen. Die über 5m hohen Räume verlangen nach einem dementsprechenden
passenden Baum. In den Kosten sind An/Abtransport, Dekoration und Aufputz inkl. Arbeitszeit
enthalten. Dies gilt ebenfalls für Blumenschmuck. Ich darf anmerken, dass der Christbaum-
schmuck zur weiteren Verwendung im Bundeseigentum verbleibt.

Früher wurden solche Delegationsempfänge in angemieteten Repräsentationsräumlichkeiten
vorgenommen, was - wie Sie sich sicher denken können - insgesamt ungleich höhere Kosten
verursachen würde.

Frage 7:

Ist es richtig, dass durch Kabinettchef Dr. Ebner eine Aktentasche auf Kosten des Ministeriums in
Höhe von € 200 angeschafft wurde?

Antwort:

Nein.

Frage 8:

Ist es richtig, dass monatliche Blumenarrangements einen Betrag von € 500 pro Monat
hervorrufen?


Antwort:

Nein.

Frage 9:

Ist es richtig, dass durch Kabinettchef Dr. Ebner zwei Bürosesseln zu Kosten von € 3.200 bestellt
wurden?

Antwort:

Aufgrund der Übersiedlung ins Vizekanzleramt mussten 2 zusätzliche Bürosessel angeschafft
werden.

Fragen 10 und 11:

Ist es richtig, dass mit der HPS Hierhold Presentation Services GmbH am 15. Oktober 2003 ein
Vertrag über eine Eintagesausbildungsveranstaltung am 13.11.2003 mittels Zahlung von € 744
abgeschlossen wurde?

Ist es richtig, dass Ihr Kabinettchef Dr. Ebner sowohl am Tag der Zahlung (15. Oktober 2003) als
auch am Tag der Durchführung dieser Ausbildungsveranstaltung (13.11.2003) an der beauftragten
Gesellschaft beteiligt war?

Antwort:

Es ist nicht richtig, dass mit der HPS Hierhold Presentation Services GmbH am 15. Oktober 2003
ein Vertrag über eine Eintagesausbildungsveranstaltung am 13.11.2003 mittels Zahlung von
€ 744 abgeschlossen wurde.

Vielmehr wurde schon am 23.6.2003 - noch bevor Dr. Ebner dem Personalstand meines Ressorts
angehörte - entsprechend einem Antrag der Sektion
III seitens der damals zuständigen Abteilung
CS 1 ein 3-tägiger Workshop bei der Fa. HPS verbindlich gebucht. Mangels freier Restplätze
konnte der Kurs durch die Bedienstete nicht - wie ursprünglich geplant - vom 1. - 3.7.2003
absolviert werden, sondern es wurden folgende Termine vereinbart: 1.7.2003, 13.11.2003 und
14.11.2003.

Für den 1. Teil legte die Fa. HPS am 23.6.2003 eine Rechnung über brutto € 492 (eingelangt im
bmvit am 25.6.2003). Der Ausgleich erfolgte am 22.7.2003.

Für die beiden letzten Teile wurde von der Fa. HPS am 9.10.2003 eine Rechnung über brutto
€ 744 gelegt; der Ausgleich erfolgte am 24.11.2003.