1473/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.04.2004
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 20.
Februar 2004 unter der Nummer 1480/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die Verleihung des Bundes-Ehrenzeichens an Frau Gertraud Schuller
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 4:

Die Ehrung erfolgte im Rahmen einer Auszeichnung für ehrenamtliche Leistungen zugunsten
von Freiwilligen-Initiativen auf zwischenstaatlicher Ebene. Es war dabei eine Reihe von
bilateralen Freundschaftsgesellschaften betroffen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Ich verurteile bekanntermaßen alle rassistischen Aktivitäten im privaten und öffentlichen
Bereich. Nelson Mandela zählt für mich zu jenen internationalen Persönlichkeiten, für die ich
angesichts seines jahrzehntelangen überzeugenden Eintretens für die Menschenrechte und
gegen alle Formen von Rassismus ein besonders hohes Maß an Wertschätzung empfinde.


Zu Frage 5:

Nein. Eine derartige Äußerung liegt im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
nicht vor.

Zu Frage 6:

Österreich ist an konstruktiven und fruchtbaren Beziehungen mit der Republik Südafrika
interessiert und vertritt diese Zielsetzung auf allen Ebenen.

Zu Frage 7:

Wie auch durch wiederholte Kontakte meines Ressorts mit der südafrikanischen Botschaft
festgestellt werden konnte, kann von derartigen Konsequenzen keine Rede sein.

Zu Frage 8:

Eine Sicherheitsüberprüfung (Leumund) ist gemäß Bundesgesetz über die Verleihung von
Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) (vgl. BGBl.
I Nr. 44/2002) nicht
vorgesehen.