1473/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.04.2004
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möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 20.
Februar 2004 unter der Nummer
1480/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die Verleihung des Bundes-Ehrenzeichens an Frau
Gertraud Schuller
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und
4:
Die Ehrung erfolgte im Rahmen einer Auszeichnung für
ehrenamtliche Leistungen zugunsten
von
Freiwilligen-Initiativen auf zwischenstaatlicher Ebene. Es war dabei eine Reihe
von
bilateralen Freundschaftsgesellschaften betroffen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ich
verurteile bekanntermaßen alle rassistischen Aktivitäten im privaten und
öffentlichen
Bereich. Nelson Mandela zählt für mich zu
jenen internationalen Persönlichkeiten, für die ich
angesichts seines jahrzehntelangen überzeugenden Eintretens für die
Menschenrechte und
gegen alle Formen von Rassismus ein besonders hohes Maß an Wertschätzung
empfinde.
Zu Frage 5:
Nein.
Eine derartige Äußerung liegt im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten
nicht vor.
Zu Frage 6:
Österreich
ist an konstruktiven und fruchtbaren Beziehungen mit der Republik Südafrika
interessiert und vertritt diese Zielsetzung auf allen Ebenen.
Zu Frage 7:
Wie
auch durch wiederholte Kontakte meines Ressorts mit der südafrikanischen
Botschaft
festgestellt werden konnte, kann von
derartigen Konsequenzen keine Rede sein.
Zu Frage 8:
Eine
Sicherheitsüberprüfung (Leumund) ist gemäß Bundesgesetz über die Verleihung von
Bundes-Ehrenzeichen
(Bundes-Ehrenzeichengesetz) (vgl. BGBl. I Nr. 44/2002) nicht
vorgesehen.