Zu 149/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.04.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Im Zuge der
Beantwortung der an meinen Amtsvorgänger gerichteten, schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 130/J-NR/2003 der Abgeordneten Anita Fleckl und
GenossInnen vom 23. April 2003 wurden aufgrund eines kanzleitechnischen
Versehens
die Antworten zu den Fragen 4 und 5 nicht berücksichtigt. Ich bitte Sie dieses
Versehen zu
entschuldigen und darf diese hiermit nachreichen.
Frage 4:
Inwieweit ist
die Stellungnahme des Landes Steiermark bei der Erstellung des Generalverkehrs-
plans berücksichtigt worden?
Antwort:
Das Land
Steiermark war - wie alle anderen Bundesländer auch - in alle Phasen der
Erstellung
des Generalverkehrsplans eingebunden.
Frage 5:
Sind Sie bereit,
hinsichtlich des zweigleisigen Bahnausbaus im Ennstal zwischen Selzthal und
Mandling den Generalverkehrsplan neu zu verhandeln?
Antwort:
Der erst im
Vorjahr erstellte Generalverkehrsplan soll grundsätzlich nicht neu verhandelt
werden,
weil es ja eben der Sinn eines solchen Planes ist, mittel- und langfristige
Planung betreiben zu
können. Allerdings ist im Bedarfsfall eine Änderung, falls allgemeiner Konsens
über die
Sinnhaftigkeit besteht sowie die Finanzierung gewährleistet ist, natürlich
möglich. Sollten die
Ergebnisse einer bereits erwähnten, derzeit laufenden
verkehrsträgerübergreifenden
Korridoruntersuchung entsprechende Änderungen nahelegen, werden diese
selbstverständlich
eingehend zu prüfen sein.