Zu 149/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Bundesministerium

für Verkehr,

Innovation und Technologie

Im Zuge der Beantwortung der an meinen Amtsvorgänger gerichteten, schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 130/J-NR/2003 der Abgeordneten Anita Fleckl und
GenossInnen vom 23. April 2003 wurden aufgrund eines kanzleitechnischen Versehens
die Antworten zu den Fragen 4 und 5 nicht berücksichtigt. Ich bitte Sie dieses Versehen zu
entschuldigen und darf diese hiermit nachreichen.

Frage 4:

Inwieweit ist die Stellungnahme des Landes Steiermark bei der Erstellung des Generalverkehrs-
plans berücksichtigt worden?

Antwort:

Das Land Steiermark war - wie alle anderen Bundesländer auch - in alle Phasen der Erstellung
des Generalverkehrsplans eingebunden.

Frage 5:

Sind Sie bereit, hinsichtlich des zweigleisigen Bahnausbaus im Ennstal zwischen Selzthal und
Mandling den Generalverkehrsplan neu zu verhandeln?

Antwort:

Der erst im Vorjahr erstellte Generalverkehrsplan soll grundsätzlich nicht neu verhandelt werden,
weil es ja eben der Sinn eines solchen Planes ist, mittel- und langfristige Planung betreiben zu
können. Allerdings ist im Bedarfsfall eine Änderung, falls allgemeiner Konsens über die
Sinnhaftigkeit besteht sowie die Finanzierung gewährleistet ist, natürlich möglich. Sollten die
Ergebnisse einer bereits erwähnten, derzeit laufenden verkehrsträgerübergreifenden
Korridoruntersuchung entsprechende Änderungen nahelegen, werden diese selbstverständlich
eingehend zu prüfen sein.