1496/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am
25. Februar 2004 unter der Nummer 1488/J-NR/2004 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Besetzung des Aufsichtsrats der Austrian
Development Agency (ADA) gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:

Es war mir bei der Gründung der ADA ein Anliegen, eine rechtliche Basis zu schaffen, die
den Aspekten einer modernen, gendergerechten Legistik entspricht. So wurde das Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz weitgehend anwendbar gemacht. Damit ist beispielweise die
Zuständigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission garantiert, es wird eine
Gleichbehandlungsbeauftragte und einen Frauenförderungsplan geben. All dies wurde seitens
des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen in deren Stellungnahme im Rahmen des
Begutachtungsverfahrens ausdrücklich begrüßt.

Die Besetzungen der Gremien und Leitungsfunktionen in der ADA sind in ihrer Gesamtheit
zu sehen. Von den 5 Regionalbüroleiterposten, die seit der Gründung der ADA nachbesetzt
wurden, wurden 4 mit Frauen besetzt. Was den Aufsichtsrat anlangt, so befinden sich unter
den bestellten Mitgliedern auch Frauen. Die Auswahl der Aufsichtsratmitglieder des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erfolgte ausschließlich aufgrund
folgender funktioneller Kriterien:


-     Leiter der Sektion für Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit sowie Koordination der
internationalen Entwicklungspolitik;

-    Leiter der Sektion für Integrations- und wirtschaftspolitische Angelegenheiten;

-         Leiter der Politischen Sektion;

-         Abteilungsleiter für die Qualitätssicherung der EZA und OZA der Sektion für
Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit;

-         Vertreter des Büros des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten;

-    Koordinator für Kontakte mit der ADA der Sektion für Entwicklungs- und
Ostzusammenarbeit.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Ich habe als Außenministerin eine Reihe von Initiativen auf internationaler Ebene in Sachen
Frauenförderung ergriffen. In diesem Sinne habe ich auch am 16. März 2004 bei der 60. UN-
Menschenrechtskommission in Genf die zentralen Aspekte der internationalen Frauenpolitik
Österreichs erläutert. Mein persönlicher Einsatz für von Todesurteilen bedrohte Frauen, für
Frauenrechte in Afghanistan, für Shelterprojekte in Süd-Ost-Europa, für
Kleinkreditprogramme in Afrika, oder generell für eine aktive Genderpolitik im Rahmen der
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind nur einige Beispiele für diese Politik.

Im BMaA hat sich der Frauenanteil im höheren auswärtigen Dienst seit meinem Amtsantritt
kontinuierlich von damals 23% auf heute knapp 27% erhöht, da nunmehr im Schnitt bereits
30% der Neuaufnahmen Frauen sind. Das ist eine Verdoppelung gegenüber dem Frauenanteil
im höheren auswärtigen Dienst seit 1986 (13%); aufgrund des geringen Frauenanteils in
früheren Zeiten befinden sich auch heute prozentmäßig weniger Frauen in Spitzenpositionen
im BMaA.

Im gehobenen auswärtigen Dienst wurden seit meinem Amtsantritt 1995 als Staatsekretärin
insgesamt jeweils prozentual genau so viel Frauen aufgenommen, wie sich anteilsmäßig für
den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens qualifizieren konnten.


Zu den Fragen 9 und 10:

Auf die Berücksichtigung der Genderaspekte bei der legistischen Ausgestaltung der
Gründung der ADA, auf meinen persönlichen Einsatz für Frauen und auf die aktive
Frauenpolitik bei der Besetzung der Leitungsfunktionen im EZA-Bereich wurde bereits
hingewiesen. Zudem darf unterstrichen werden, dass, entsprechend den Vorgaben des
Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, der Anteil von Frauenprojekten im Rahmen der
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in den letzten Jahren deutlich gesteigert
werden konnte.