1496/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
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möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen
haben am
25.
Februar 2004 unter der Nummer 1488/J-NR/2004 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend die Besetzung des Aufsichtsrats der Austrian
Development Agency (ADA) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Es war mir bei der Gründung der ADA ein Anliegen, eine
rechtliche Basis zu schaffen, die
den Aspekten einer modernen, gendergerechten Legistik entspricht. So wurde das
Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz weitgehend anwendbar gemacht. Damit ist beispielweise
die
Zuständigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission garantiert, es wird eine
Gleichbehandlungsbeauftragte
und einen Frauenförderungsplan geben. All dies wurde seitens
des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen in deren Stellungnahme im Rahmen
des
Begutachtungsverfahrens ausdrücklich begrüßt.
Die Besetzungen der Gremien und Leitungsfunktionen in der
ADA sind in ihrer Gesamtheit
zu sehen. Von den 5 Regionalbüroleiterposten, die seit der Gründung der ADA
nachbesetzt
wurden, wurden 4 mit Frauen besetzt. Was den Aufsichtsrat anlangt, so befinden
sich unter
den
bestellten Mitgliedern auch Frauen. Die Auswahl der Aufsichtsratmitglieder des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erfolgte ausschließlich
aufgrund
folgender funktioneller Kriterien:
- Leiter der Sektion für Entwicklungs- und
Ostzusammenarbeit sowie Koordination der
internationalen Entwicklungspolitik;
- Leiter der Sektion für Integrations- und
wirtschaftspolitische Angelegenheiten;
-
Leiter der Politischen Sektion;
-
Abteilungsleiter für die Qualitätssicherung der EZA und
OZA der Sektion für
Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit;
-
Vertreter
des Büros des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten;
- Koordinator für Kontakte
mit der ADA der Sektion für Entwicklungs- und
Ostzusammenarbeit.
Zu den Fragen 5 bis
8:
Ich habe als Außenministerin eine Reihe von Initiativen
auf internationaler Ebene in Sachen
Frauenförderung
ergriffen. In diesem Sinne habe ich auch am 16. März 2004 bei der 60. UN-
Menschenrechtskommission in Genf die zentralen Aspekte der internationalen
Frauenpolitik
Österreichs
erläutert. Mein persönlicher Einsatz für von Todesurteilen bedrohte Frauen, für
Frauenrechte in
Afghanistan, für Shelterprojekte in Süd-Ost-Europa, für
Kleinkreditprogramme in Afrika, oder
generell für eine aktive Genderpolitik im Rahmen der
österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit sind nur einige Beispiele für diese Politik.
Im BMaA hat sich der Frauenanteil im höheren auswärtigen
Dienst seit meinem Amtsantritt
kontinuierlich von damals 23% auf heute knapp 27% erhöht, da nunmehr im Schnitt
bereits
30%
der Neuaufnahmen Frauen sind. Das ist eine Verdoppelung gegenüber dem
Frauenanteil
im
höheren auswärtigen Dienst seit 1986 (13%); aufgrund des geringen Frauenanteils
in
früheren Zeiten befinden sich auch heute prozentmäßig weniger Frauen in
Spitzenpositionen
im
BMaA.
Im gehobenen auswärtigen Dienst wurden
seit meinem Amtsantritt 1995 als Staatsekretärin
insgesamt
jeweils prozentual genau so viel Frauen aufgenommen, wie sich anteilsmäßig für
den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens qualifizieren konnten.
Zu den Fragen 9 und 10:
Auf
die Berücksichtigung der Genderaspekte bei der legistischen Ausgestaltung der
Gründung der ADA, auf meinen persönlichen
Einsatz für Frauen und auf die aktive
Frauenpolitik bei der Besetzung der
Leitungsfunktionen im EZA-Bereich wurde bereits
hingewiesen. Zudem darf
unterstrichen werden, dass, entsprechend den Vorgaben des
Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes,
der Anteil von Frauenprojekten im Rahmen der
österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit in den letzten Jahren deutlich gesteigert
werden konnte.