1499/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen, haben am 26.
Februar 2004 unter der Nummer 1518/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Europäisches Jahr der Erziehung durch Sport 2004 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Die Federführung für das Jahr der Erziehung durch Sport liegt beim Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kunst. In seiner Sitzung vom 27. Mai 2003 hat der Ministerrat unter
anderem die Zuständigkeit für die österreichische Beteiligung an diesem Jahr dem Österreichischen
Nationalen Netzwerk für Erziehung und Sport übertragen. Diese Einrichtung sorgt dafür, dass die
vorgesehenen Maßnahmen national koordiniert werden. Konkrete Schritte sind dabei in einem
österreichischen Aktionsplan vorgesehen. Die Partner für die Umsetzung des österreichischen
Aktionsprogramms sind auf Regierungsebene:

-   das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (z.B. für Schulen,
     Pädagogischen Akademien, Institute für Sportwissenschaften und Universitätssport)

-   das Bundeskanzleramt / Staatssekretariat für Sport

-   das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und der Fonds Gesundes Österreich und

-   das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,

Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz beteiligen sich
mit je € 100.000 und das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und der Fonds Gesundes


Österreich mit je € 50.000 an der Finanzierung des Jahres und dokumentieren damit die
gesellschaftliche und politische Bedeutung des EU-Jahres der Erziehung durch Sport 2004.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt in diesem Bereich über keine
Zuständigkeit für konkrete Maßnahmen und daher auch über keine Budgetmittel. Intensive
Lobbying-Bemühungen werden jeweils im Wege der Vertretungsbehörden für österreichische
Kandidaturen um internationale Großveranstaltungen im Sport gesetzt. Zuletzt galt dies für die
erfolgreiche gemeinsame Kandidatur der Schweiz und Österreichs um die Durchführung der
Fußballeuropameisterschaft 2008 und für die Kandidatur um die Olympischen Winterspiele 2010.
Für die Fußball-EM 2008 wird derzeit von Schweizer und österreichischen Organisationen ein
umfassendes kulturelles Begleitprogramm vorbereitet, das den Sport in seiner Bedeutung und
Beziehung zum kulturellen Selbstverständnis einer Gesellschaft und „Sport und Kultur" als Thema
der Lebenswelten junger Menschen vermitteln soll.

Zu den Fragen 2 und 3:

Siehe Frage 1