150/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für
Inneres
Anfragebeantwortung
Betreff: Parlamentarische Anfrage (Nr. 148/J-NR/2003)
Die Abgeordneten zum Nationalrat, Hagenhofer, Mag. Gaßner,
Parnigoni und GenossInnen
haben am 26. Februar 2003 unter der Nummer 148/J-NR/2003 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „zertifizierte Sprachkurse"
eingebracht.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorerst ist auszuführen, dass durch die Novelle 2002 zum
Fremdengesetz der Intention der
Bundesregierung Rechnung getragen wurde, Integration vor Neuzuzug durch
verstärkte
Integrationsbestrebungen zu fördern. Diesem Ziel entsprechend dient die
Integrationsvereinbarung der Integration auf Dauer niedergelassener Fremder.
Sie bezweckt
den Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache zur Erlangung der
Befähigung
zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in
Österreich.
Diese Befähigung kann durch den Besuch eines Deutsch-Integrationskurses
erworben
werden.
Zu Frage 1:
Die Kriterien, die von Anbietern von Sprachkursen erfüllt
werden müssen, finden sich in der
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Integrationsvereinbarung
(IV-V), BGBl.
II Nr. 338/2002. Die IV-V ist am 1. Jänner 2003 in Kraft getreten.
Zu Fragen 2 und 3:
Die Liste der zertifizierten Institutionen ist über einen
Link der Homepage des
Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at) bzw. direkt über die
Homepage des Fonds
zur Integration von Flüchtlingen (www.fif.at) tagesaktuell abrufbar
(siehe auch Beilage). Die
Liste wurde an alle Niederlassungsbehörden in Österreich zwecks Information der
Betroffenen im Rahmen ihrer Vorsprache bei der Behörde übermittelt. Weiters
wird die Liste
auf Anfrage über die Informations-Hotline des BMI übermittelt.
Seit Beginn der Zertifizierungen wurden bisher vier Zerfizierungsanträge abgelehnt.
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer
Namhaftmachung der abgelehnten Antragsteller Abstand nehme.
Die Öffentlichkeit wird über zertifizierte Institute umfangreich informiert.
Zu Frage 4:
Ein derartiger Sachverhalt wurde bislang nicht vorgebracht.
Üblicherweise erfolgt die Abrechung für den Besuch eines
Deutsch-Integrationskurses
mittels Gutschein, den die betroffenen Personen bei Erteilung ihrer
Niederlassungsbewilligung ausgehändigt bekommen. Dieser Gutschein wird zu
Kursbeginn
beim jeweiligen Kursträger abgegeben. Der Kursträger übermittelt zum Zweck der
Abrechung nach Abschluss des Kurses gesammelt die Gutscheine mit den
Kursbestätigungen an den Fonds zur Integration von Flüchtlingen. Dieser
überweist den
Geldwert des Gutscheines an den Kursträger. Allfällige finanzielle
Problematiken sind daher
an den Fonds zur Integration von Flüchtlingen heranzutragen.
Durch den Besuch eines Sprachkurses werden entsprechende
Deutsch-Kenntnisse
erworben. Verfügt eine Person über ausreichende Deutsch-Kenntnisse im Sinne des
§ 10a
StBG, liegt eine Ausnahme von der Integrationsvereinbarung vor (§ 50 b Abs. 1 Z
7 FrG) vor.
Dies gilt auch dann, wenn dieser Ausnahmetatbestand erst nach Eingehen der
Integrationsvereinbarung erfüllt wird.
Wird daher ein Deutsch-Kurs bei einem nicht zertifizierten
Kursträge absolviert und hat der
Betroffene dadurch entsprechende Deutsch-Kenntnisse erworben, liegt ein
Ausnahmetatbestand vor. Die Integrationsvereinbarung ist daher nicht mehr zu
erfüllen.
Zu Frage 5:
Es wurde und wird seitens des Bundesministerium für Inneres
als auch durch den Fonds zur
Integration von Flüchtlingen umfassende Informationsarbeit geleistet. Diese
gliedert sich wie
folgt:
Potentielle Anbieter von Deutsch-Integrationskursen, wie
beispielsweise WIFI, BFI, Verband
der österreichischen Volkshochschulen, Arbeiterkammer, österreichisches Rotes
Kreuz,
Österreichisches Hilfswerk und Wiener Integrationsfonds, wurden vom Fonds zur
Integration
von Flüchtlingen über die Möglichkeit einer Zertifizierung telefonisch,
brieflich oder per e-mail
informiert. Persönliche Informationsgespräche fanden in den Bundesländern Wien,
Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg vor Ort statt. Im Juni 2002
wurden zudem
eine Reihe interessierten Kursanbieter zu einem Informationsgespräch in das
Bundesministerium für Inneres eingeladen. Einige Anbieter waren bereits im
Rahmen einer
interministeriellen Arbeitsgruppe von BMI und BMBWK ab Herbst 2001 in die
vorbereitenden
Arbeiten eingebunden.
Die ausländischen Mitbürger wurden
wie folgt informiert:
• Übermittlung
schriftlicher Informationen an Vereine und Einrichtungen im gesamten
Bundesgebiet, die mit der Betreuung von Migranten befasst sind.
• Erstellung
eines Integrationsguides des BMI
• Erarbeitung
mehrsprachiger Informationen, die über die Homepage von BMI und FIF zur
Verfügung gestellt werden.
• Einrichtung
einer Informationshotline im BMI
• Übermittlung
umfassender Informationsunterlagen (mit mehrsprachigen Elementen) an
die Niederlassungsbehörden zwecks Information der von der Integrationsvereinbarung
Betroffenen.
• Persönliche
Informationsgespräche des Geschäftsführers des FIF mit Vertretern von
Institutionen, die mit der Betreuung von Migranten befasst sind.
• Übermittlung
der Liste der zertifizierten Institutionen sowie gemeldeter Deutsch-
Integrationskurse an die Niederlassungsbehörden zwecks Information der
Betroffenen.
Beilage
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