1505/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040502/60-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1513/J vom 25. Februar 2004 der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Auflösung der Zollwache und künftige Aufgabengebiete der Zollverwaltung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

In Ausführung des Punktes 4 des Regierungsübereinkommens betreffend die Zusammenführung von Wachkörpern und in Ergänzung zur Bundesministeriengesetz-Novelle wurde zwischen dem Bundeskanzleramt sowie den Bundesministerien für Finanzen und Inneres vereinbart, dass das Bundesministerium für Finanzen mit der Erweiterung der Europäischen Union, also zum 1. Mai 2004, 1.030 Bedienstete der Zollwache, davon 100 bereits zum 1. September 2003, in das Bundesministerium für Inneres übertragen wird. Um einerseits zu gewährleisten, dass an der EU-Außengrenze in Vorarlberg und am Flughafen Wien Schwechat die Zollaufgaben in der bisherigen Qualität und Quantität wahrgenommen werden können und den Bediensteten andererseits soweit als möglich entgegenzukommen, wurden für die genannten Bereiche Sonderlösungen gefunden. Im Sinne einer praktikablen Umsetzung werden weitere
58 Zollwachebedienstete in das Bundesministerium für Inneres versetzt, wobei das Bundesministerium für Finanzen dafür die gleiche Anzahl von Planstellen erhält.

 

Die übrigen im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen verbleibenden Zollwachebediensteten werden mit Wirksamkeit zum 1. Mai 2004 in die Allgemeine Verwaltung eingegliedert. Die bekannt hohe Qualität der Leistungen der österreichischen Zollverwaltung wird trotz dieser Maßnahme garantiert.

 

Es entspricht der geltenden Rechtslage, dass kein auf eine Planstelle des Exekutivschemas ernannter Bediensteter ohne seine Zustimmung auf eine Planstelle des allgemeinen Verwaltungsschemas versetzt werden kann. Die Umsetzung der im Ressortübereinkommen getroffenen Feststellung, dass bezüglich der besoldungsmäßigen Stellung der betroffenen Bediensteten keine Schlechterstellung eintreten soll, erfolgte gesetzlich durch die Schaffung des § 113 lit. g Gehaltsgesetz.

 

Zu 1.:

Die Kernaufgaben der Zollverwaltung liegen zukünftig und so wie auch bisher in der ordnungsgemäßen Einhebung der EU-Eigenmittel und der Verbrauchssteuern, der Sicherung der ordnungsgemäßen Einhaltung der vom Gesetzgeber im Bereich der Verbote und Beschränkungen normierten Bestimmungen sowie der Durchführung sämtlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in diesen Aufgabenfeldern.

 

Zu 2.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 


Zu 3.:

Gemäß dem Ressortübereinkommen zwischen Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Inneres und dem Finanzressort wurden bereits mit
1. September 2003 einhundert ZollwachebeamtInnen in das Bundesministerium für Inneres oder zu nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres versetzt, die weiteren ca. 990 werden mit 1. Mai 2004 versetzt. Damit verbleiben zum 1. Mai 2004 rund 750 Bedienstete der Zollwache im Bundesministerium für Finanzen.

 

Zu 4.:

Auf Grund des angesprochenen Ressortübereinkommens werden 1.030 ZollwachebeamtInnen in das Bundesministerium für Inneres oder zu einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums für Inneres versetzt. Ebenso weitere 58 Zollwachebedienstete, für die das Bundesministerium für Finanzen Planstellen erhält. Grundlage sind Bedarfsberechnungen, Zusatzvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Inneres über Aufgabenübernahmen und – wo immer möglich - das Optionsverhalten der Zollwachebediensteten. Mit dem Bundesministerium für Inneres wird im Einzelfall geklärt, wohin die Bediensteten versetzt werden.

 

Zu 5.:

Die Versetzungen erfolgen von Amts wegen, niemand wird gegen seinen
Willen in das Bundesministerium für Inneres versetzt. Die Einbindung der Personalvertretung erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes.

 

Zu 6.:

Im Vorfeld sowie im Zuge der Umsetzung des erwähnten Ressortübereinkommens wurde für den Bereich der Zollverwaltung ein Personalbedarfskonzept erstellt, wobei nicht nur auf den gegebenen Personalstand der Zollwache Bedacht genommen, sondern unter Berücksichtigung der verbleibenden künftigen Kernaufgaben und Aufgabenschwerpunkte der Zollämter der erforderliche Personalbestand erhoben wurde. Daraus resultierend ergibt sich ein Bedarf von rund 750 Bediensteten aus dem Stand der Zollwache. Nicht zu vergessen sind jene 181 Bediensteten in Vorarlberg, die zum Bundesministerium für Inneres versetzt werden und weiterhin die Zollagenden im
Reiseverkehr, die Überwachung von Verboten und Beschränkungen sowie Teile der Güterabfertigung übernehmen.

 

Zu 7.:

Auf Basis des vom Bundesministerium für Finanzen für die Zollverwaltung erstellten Personalbedarfskonzeptes sowie des hohen Wissensstandes der Zollbediensteten wird auch in Hinkunft die Qualität und Quantität der
Leistungen der Zollverwaltung garantiert. An den Außengrenzen zur Schweiz und zu Liechtenstein, wo die Zollwachebediensteten zum Bundesministerium für Inneres wechseln, ist die Qualität und Quantität der Leistungserbringung im Rahmen der Sonderlösung Vorarlberg in einer eigenen Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Inneres geregelt.

 

Zu 8.:

Im Rahmen des im Bundesministerium für Finanzen erarbeiteten Personalbedarfskonzeptes erfolgt eine Personalzuweisung zu den künftig bestehenden Zollämtern, wobei die Berechnungen hinsichtlich der zukünftig anfallenden Tätigkeiten ausschlaggebend waren für die Anzahl der dem jeweiligen Zollamt zugewiesenen Beamten. Eine Absprache mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgte nicht, da es sich um interne Personalverteilungskonzepte aufgrund des errechneten Bedarfes handelt.

 

Zu 9.:

Eine Überstellung eines Zollwachbediensteten vom Besoldungsschema
"Exekutivdienst" in das Besoldungsschema "Allgemeiner Verwaltungsdienst" kann ausschließlich mit Zustimmung des betroffenen Bediensteten erfolgen. Sofern ein Zollwachebediensteter dazu keine Zustimmung gibt, wird ihm mit 1. Mai 2004 ein Arbeitsplatz der Allgemeinen Verwaltung zugewiesen, der Bedienstete verbleibt aber weiterhin im Besoldungsschema "Exekutivdienst". Dadurch wird sichergestellt, dass kein Bediensteter der Zollwache gegen seinen Willen den Status als Exekutivbeamter verliert. Insofern ist eine Schlechterstellung der Bediensteten mit 1. Mai 2004 ausgeschlossen.

 

Zu 10.:

Kernpunkt des Ressortübereinkommens ist, dass in der besoldungsrechtlichen Stellung grundsätzlich keine Schlechterstellung eintreten soll, soweit der neue Tätigkeitsbereich mit der bisherigen Verwendung vergleichbar ist. Die Umsetzung bzw. Sicherstellung dieser Vereinbarung erfolgte durch die Schaffung des § 113 lit. g Gehaltsgesetz.

 

Zu 11.:

Die Bundesregierung hat im Ministerrat vom 30. September 2003 einen
Aktionsplan zur weiteren Forcierung der Betrugsbekämpfung beschlossen, das so genannte Aktionspaket Betrugsbekämpfung. Dieses Aktionspaket bezieht sich auf alle Zuständigkeitsbereiche des Finanzministeriums und betrifft die Bereiche „Schwarzarbeit“, „Schwarzumsätze“, „Schwarzunternehmertum“, den grenzüberschreitenden Steuer- und Zollbetrug, sowie systematische Risikoanalysen und ergänzende organisatorische Maßnahmen.

 

Die einzelnen Maßnahmen betreffen sowohl Legistik als auch operative Vorgehensweisen einschließlich gezielter Risikoanalysen. Für letzteres wird ein Risiko Informations- und Analysezentrum für Steuer und Zoll eingerichtet werden, das übergreifende systematische Auswertungen in Datenbanken der Finanz- und Zollverwaltung durchführt und so die operativen Einheiten
servicieren und unterstützen soll. Die Arbeiten an diesem Aktionsplan, der in Arbeitspakete aufgeteilt wurde, laufen bereits und sollen bis Ende des Jahres 2004 soweit abgeschlossen sein, dass ein Großteil der Maßnahmen schon umgesetzt ist bzw. mit der Umsetzung der ausstehenden Maßnahmen begonnen wird.

 

Im Zollbereich wird wie beim seinerzeitigen EU-Beitritt Österreichs nunmehr auch gegenüber den neuen Mitgliedstaaten von stationären auf mobile Zollkontrollen umgestellt werden. Im Bereich der Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung wird die Anzahl der KIAB-Kontrollorgane von derzeit 85 auf 186 Bedienstete (das entspricht einer Steigerung um 120 %) erhöht, um die Schwarzarbeit noch effektiver bekämpfen zu können. Für den Bereich der gesamten Finanzverwaltung soll die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden vertieft werden, um ein abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen bei der Planung und Durchführung mobiler Kontrollen und auch bei der Bekämpfung des organisierten Abgabenbetruges, der organisierten
Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität zu erreichen.

 

Kosten entstehen unter anderem für Schulungsmaßnahmen, Softwareentwicklungen für die Risikoanalyse und Prüfung und technische Ausstattungen für Außendienstorgane.

 

Zu 12.:

Die Umsetzung der unter Punkt 11. genannten Maßnahmen hat eine prognostizierte finanzielle Auswirkung von 400 Millionen Euro bis zum Ende der Legislaturperiode.

 

Zu 13.:

In den Jahren 2002 und 2003 wurden von den Zollämtern insgesamt 36.783 Strafverfahren abgeschlossen und Gegenstände im Gesamtwert von 5.222.000 Euro für verfallen erklärt.

Ergänzend dazu wird bemerkt, dass davon 31.827 Strafverfahren (d.s. rund 86 %) an den Außengrenzen zu den Beitrittsländern angefallen sind.

 

Ich darf um Verständnis dafür ersuchen, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen sowie in Anbetracht der gegebenen Terminsetzung eine
detaillierte Aufstellung hinsichtlich beschlagnahmter Gegenstände bzw. der einzelnen Grenzen, wo diese Amtshandlungen durchgeführt wurden, leider nicht möglich ist.

 

Zu 14.:

In Anbetracht der gegebenen Terminsetzung konnte eine Durchsicht dieser 36.783 Strafverfahren hinsichtlich vorgenommener Beschlagnahmen und verfallen erklärter Gegenstände nicht vorgenommen werden.

 

Zu 15.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt derzeit über drei mobile
Röntgenfahrzeuge. Die Einsätze der drei Fahrzeuge erfolgen unter Berücksichtigung von Risikoparametern im ganzen Bundesgebiet.

 

Ein Fahrzeug, mit dem kleinere Gepäck- und Frachtgüter einer Kontrolle
unterzogen werden können, steht bereits seit zehn Jahren im Einsatz. Die Funktionsweise ist dieselbe wie bei Röntgenprüfgeräten bei den Gates an den Flughäfen.

 

Die beiden anderen Scanmobile sind erst seit Juli 2003 im Einsatz. Dazu ist technisch anzumerken, dass mit einem Scanmobil ein ganzer LKW-Zug innerhalb von 10 Sekunden einer Überprüfung unterzogen werden kann. Trotz der kurzen Zeit und unter Berücksichtigung, dass sich die Bedienmannschaft noch in der Erfahrungsgewinnungsphase befindet, kam es bereits zu einem Aufgriff bei dem 3,7 Millionen Zigaretten beschlagnahmt wurden. Das in diesem Fall aufwendig und professionell gestaltete Versteck wäre ohne diese technische Unterstützung unentdeckt geblieben. Des Weiteren wurden im Zuge der Ermittlungen weitere 25 Fahrzeuge identifiziert, bei denen ebenfalls der Verdacht besteht, dass darin Zigaretten versteckt gewesen waren.


Zu 16.:

Derzeit ist von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen kein weiterer Beschaffungsvorgang von Röntgenfahrzeugen geplant.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.