1505/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/60-I/4/04
Herrn
Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1513/J vom 25. Februar 2004 der Abgeordneten Rudolf
Parnigoni, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Auflösung der Zollwache und künftige Aufgabengebiete der
Zollverwaltung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
In Ausführung
des Punktes 4 des Regierungsübereinkommens betreffend die Zusammenführung von
Wachkörpern und in Ergänzung zur Bundesministeriengesetz-Novelle wurde zwischen
dem Bundeskanzleramt sowie den Bundesministerien für Finanzen und Inneres
vereinbart, dass das Bundesministerium für Finanzen mit der Erweiterung der
Europäischen Union, also zum 1. Mai 2004, 1.030 Bedienstete der Zollwache,
davon 100 bereits zum 1. September 2003, in das Bundesministerium für Inneres
übertragen wird. Um einerseits zu gewährleisten, dass an der EU-Außengrenze in
Vorarlberg und am Flughafen Wien Schwechat die Zollaufgaben in der bisherigen
Qualität und Quantität wahrgenommen werden können und den Bediensteten
andererseits soweit als möglich entgegenzukommen, wurden für die genannten
Bereiche Sonderlösungen gefunden. Im Sinne einer praktikablen Umsetzung werden
weitere
58 Zollwachebedienstete in das Bundesministerium für Inneres versetzt, wobei
das Bundesministerium für Finanzen dafür die gleiche Anzahl von Planstellen
erhält.
Die übrigen im
Bereich des Bundesministeriums für Finanzen verbleibenden Zollwachebediensteten
werden mit Wirksamkeit zum 1. Mai 2004 in die Allgemeine Verwaltung
eingegliedert. Die bekannt hohe Qualität der Leistungen der österreichischen
Zollverwaltung wird trotz dieser Maßnahme garantiert.
Es entspricht
der geltenden Rechtslage, dass kein auf eine Planstelle des Exekutivschemas
ernannter Bediensteter ohne seine Zustimmung auf eine Planstelle des
allgemeinen Verwaltungsschemas versetzt werden kann. Die Umsetzung der im
Ressortübereinkommen getroffenen Feststellung, dass bezüglich der
besoldungsmäßigen Stellung der betroffenen Bediensteten keine
Schlechterstellung eintreten soll, erfolgte gesetzlich durch die Schaffung des
§ 113 lit. g Gehaltsgesetz.
Zu 1.:
Die Kernaufgaben der Zollverwaltung
liegen zukünftig und so wie auch bisher in der ordnungsgemäßen Einhebung der
EU-Eigenmittel und der Verbrauchssteuern, der Sicherung der ordnungsgemäßen
Einhaltung der vom Gesetzgeber im Bereich der Verbote und Beschränkungen
normierten Bestimmungen sowie der Durchführung sämtlicher Kontroll- und
Überwachungsmaßnahmen in diesen Aufgabenfeldern.
Zu 2.:
Die Beantwortung dieser Frage fällt
ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu 3.:
Gemäß dem Ressortübereinkommen zwischen
Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Inneres und dem Finanzressort wurden
bereits mit
1. September 2003 einhundert ZollwachebeamtInnen in das Bundesministerium für
Inneres oder zu nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres
versetzt, die weiteren ca. 990 werden mit 1. Mai 2004 versetzt. Damit
verbleiben zum 1. Mai 2004 rund 750 Bedienstete der Zollwache im
Bundesministerium für Finanzen.
Zu 4.:
Auf Grund des angesprochenen
Ressortübereinkommens werden 1.030 ZollwachebeamtInnen in das Bundesministerium
für Inneres oder zu einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums
für Inneres versetzt. Ebenso weitere 58 Zollwachebedienstete, für die das
Bundesministerium für Finanzen Planstellen erhält. Grundlage sind
Bedarfsberechnungen, Zusatzvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Inneres
über Aufgabenübernahmen und – wo immer möglich - das Optionsverhalten der
Zollwachebediensteten. Mit dem Bundesministerium für Inneres wird im Einzelfall
geklärt, wohin die Bediensteten versetzt werden.
Zu 5.:
Die Versetzungen erfolgen von Amts
wegen, niemand wird gegen seinen
Willen in das Bundesministerium für Inneres versetzt. Die Einbindung der
Personalvertretung erfolgt entsprechend den Bestimmungen des
Personalvertretungsgesetzes.
Zu 6.:
Im Vorfeld sowie im Zuge der Umsetzung
des erwähnten Ressortübereinkommens wurde für den Bereich der Zollverwaltung
ein Personalbedarfskonzept erstellt, wobei nicht nur auf den gegebenen
Personalstand der Zollwache Bedacht genommen, sondern unter Berücksichtigung
der verbleibenden künftigen Kernaufgaben und Aufgabenschwerpunkte der Zollämter
der erforderliche Personalbestand erhoben wurde. Daraus resultierend ergibt
sich ein Bedarf von rund 750 Bediensteten aus dem Stand der Zollwache. Nicht zu
vergessen sind jene 181 Bediensteten in Vorarlberg, die zum Bundesministerium
für Inneres versetzt werden und weiterhin die Zollagenden im
Reiseverkehr, die Überwachung von Verboten und Beschränkungen sowie Teile der
Güterabfertigung übernehmen.
Zu 7.:
Auf Basis des vom Bundesministerium für
Finanzen für die Zollverwaltung erstellten Personalbedarfskonzeptes sowie des
hohen Wissensstandes der Zollbediensteten wird auch in Hinkunft die Qualität
und Quantität der
Leistungen der Zollverwaltung garantiert. An den Außengrenzen zur Schweiz und
zu Liechtenstein, wo die Zollwachebediensteten zum Bundesministerium für
Inneres wechseln, ist die Qualität und Quantität der Leistungserbringung im
Rahmen der Sonderlösung Vorarlberg in einer eigenen Vereinbarung mit dem
Bundesministerium für Inneres geregelt.
Zu 8.:
Im Rahmen des im Bundesministerium für
Finanzen erarbeiteten Personalbedarfskonzeptes erfolgt eine Personalzuweisung
zu den künftig bestehenden Zollämtern, wobei die Berechnungen hinsichtlich der
zukünftig anfallenden Tätigkeiten ausschlaggebend waren für die Anzahl der dem
jeweiligen Zollamt zugewiesenen Beamten. Eine Absprache mit dem
Bundesministerium für Inneres erfolgte nicht, da es sich um interne
Personalverteilungskonzepte aufgrund des errechneten Bedarfes handelt.
Zu 9.:
Eine Überstellung eines
Zollwachbediensteten vom Besoldungsschema
"Exekutivdienst" in das Besoldungsschema "Allgemeiner
Verwaltungsdienst" kann ausschließlich mit Zustimmung des betroffenen
Bediensteten erfolgen. Sofern ein Zollwachebediensteter dazu keine Zustimmung
gibt, wird ihm mit 1. Mai 2004 ein Arbeitsplatz der Allgemeinen Verwaltung
zugewiesen, der Bedienstete verbleibt aber weiterhin im Besoldungsschema
"Exekutivdienst". Dadurch wird sichergestellt, dass kein Bediensteter
der Zollwache gegen seinen Willen den Status als Exekutivbeamter verliert.
Insofern ist eine Schlechterstellung der Bediensteten mit 1. Mai 2004
ausgeschlossen.
Zu 10.:
Kernpunkt des Ressortübereinkommens
ist, dass in der besoldungsrechtlichen Stellung grundsätzlich keine
Schlechterstellung eintreten soll, soweit der neue Tätigkeitsbereich mit der
bisherigen Verwendung vergleichbar ist. Die Umsetzung bzw. Sicherstellung
dieser Vereinbarung erfolgte durch die Schaffung des § 113 lit. g
Gehaltsgesetz.
Zu 11.:
Die Bundesregierung hat im Ministerrat
vom 30. September 2003 einen
Aktionsplan zur weiteren Forcierung der Betrugsbekämpfung beschlossen, das so
genannte Aktionspaket Betrugsbekämpfung. Dieses Aktionspaket bezieht sich auf
alle Zuständigkeitsbereiche des Finanzministeriums und betrifft die Bereiche
„Schwarzarbeit“, „Schwarzumsätze“, „Schwarzunternehmertum“, den
grenzüberschreitenden Steuer- und Zollbetrug, sowie systematische
Risikoanalysen und ergänzende organisatorische Maßnahmen.
Die einzelnen Maßnahmen betreffen
sowohl Legistik als auch operative Vorgehensweisen einschließlich gezielter
Risikoanalysen. Für letzteres wird ein Risiko Informations- und Analysezentrum
für Steuer und Zoll eingerichtet werden, das übergreifende systematische
Auswertungen in Datenbanken der Finanz- und Zollverwaltung durchführt und so
die operativen Einheiten
servicieren und unterstützen soll. Die Arbeiten an diesem Aktionsplan, der in
Arbeitspakete aufgeteilt wurde, laufen bereits und sollen bis Ende des Jahres
2004 soweit abgeschlossen sein, dass ein Großteil der Maßnahmen schon umgesetzt
ist bzw. mit der Umsetzung der ausstehenden Maßnahmen begonnen wird.
Im Zollbereich wird wie beim
seinerzeitigen EU-Beitritt Österreichs nunmehr auch gegenüber den neuen
Mitgliedstaaten von stationären auf mobile Zollkontrollen umgestellt werden. Im
Bereich der Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung wird die Anzahl der
KIAB-Kontrollorgane von derzeit 85 auf 186 Bedienstete (das entspricht einer
Steigerung um 120 %) erhöht, um die Schwarzarbeit noch effektiver bekämpfen zu
können. Für den Bereich der gesamten Finanzverwaltung soll die Zusammenarbeit
mit den Sicherheitsbehörden vertieft werden, um ein abgestimmtes und
koordiniertes Vorgehen bei der Planung und Durchführung mobiler Kontrollen und
auch bei der Bekämpfung des organisierten Abgabenbetruges, der organisierten
Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität zu erreichen.
Kosten entstehen unter anderem für
Schulungsmaßnahmen, Softwareentwicklungen für die Risikoanalyse und Prüfung und
technische Ausstattungen für Außendienstorgane.
Zu 12.:
Die Umsetzung der unter Punkt 11.
genannten Maßnahmen hat eine prognostizierte finanzielle Auswirkung von 400
Millionen Euro bis zum Ende der Legislaturperiode.
Zu 13.:
In den Jahren 2002 und 2003 wurden von
den Zollämtern insgesamt 36.783 Strafverfahren abgeschlossen und Gegenstände im
Gesamtwert von 5.222.000 Euro für verfallen erklärt.
Ergänzend dazu wird bemerkt, dass davon
31.827 Strafverfahren (d.s. rund 86 %) an den Außengrenzen zu den Beitrittsländern
angefallen sind.
Ich darf um Verständnis dafür ersuchen,
dass aus verwaltungsökonomischen Gründen sowie in Anbetracht der gegebenen
Terminsetzung eine
detaillierte Aufstellung hinsichtlich beschlagnahmter Gegenstände bzw. der
einzelnen Grenzen, wo diese Amtshandlungen durchgeführt wurden, leider nicht
möglich ist.
Zu 14.:
In Anbetracht der gegebenen
Terminsetzung konnte eine Durchsicht dieser 36.783 Strafverfahren hinsichtlich
vorgenommener Beschlagnahmen und verfallen erklärter Gegenstände nicht
vorgenommen werden.
Zu 15.:
Das Bundesministerium für Finanzen
verfügt derzeit über drei mobile
Röntgenfahrzeuge. Die Einsätze der drei Fahrzeuge erfolgen unter
Berücksichtigung von Risikoparametern im ganzen Bundesgebiet.
Ein Fahrzeug, mit dem kleinere Gepäck-
und Frachtgüter einer Kontrolle
unterzogen werden können, steht bereits seit zehn Jahren im Einsatz. Die
Funktionsweise ist dieselbe wie bei Röntgenprüfgeräten bei den Gates an den
Flughäfen.
Die beiden anderen Scanmobile sind erst
seit Juli 2003 im Einsatz. Dazu ist technisch anzumerken, dass mit einem
Scanmobil ein ganzer LKW-Zug innerhalb von 10 Sekunden einer Überprüfung
unterzogen werden kann. Trotz der kurzen Zeit und unter Berücksichtigung, dass
sich die Bedienmannschaft noch in der Erfahrungsgewinnungsphase befindet, kam
es bereits zu einem Aufgriff bei dem 3,7 Millionen Zigaretten beschlagnahmt
wurden. Das in diesem Fall aufwendig und professionell gestaltete Versteck wäre
ohne diese technische Unterstützung unentdeckt geblieben. Des Weiteren wurden
im Zuge der Ermittlungen weitere 25 Fahrzeuge identifiziert, bei denen
ebenfalls der Verdacht besteht, dass darin Zigaretten versteckt gewesen waren.
Zu 16.:
Derzeit ist von Seiten des
Bundesministeriums für Finanzen kein weiterer Beschaffungsvorgang von
Röntgenfahrzeugen geplant.
Mit freundlichen Grüßen