151/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.04.2003
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 123/J-NR/2003 betreffend Verpolitisierung der
Universitäten durch die Bestellung der Mitglieder der Universitätsräte durch die schwarzblaue
Übergangsregierung, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
am 26. Februar 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

ad 1:

Der Entwurf des Regierungsbeschlusses für die Liste der Universitätsräte wurde am 14. Februar 2003 fertig gestellt.

ad 2:
Ja.

ad 3 bis 6:

Da Regierungsbeschlüsse einstimmig erfolgen müssen, ist es üblich, dass vorbereitende Gespräche

sowohl auf Sekretariats- als auch auf politischer Ebene stattfinden. Diese Gespräche dienten in diesem Fall  auch dazu,  auf Wünsche,  die seitens der Universitäten  herangetragen wurden,

einzugehen.

ad 7 und 8:

Gemäß § 121 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 mussten die Mitglieder in den Universitätsräten bis
28. Februar 2002 durch die Bundesregierung bestellt werden. Da vor diesem Termin keine
Ministerratssitzung angesetzt war, musste die Bestellung per Umlaufbeschluss vorgenommen
werden, was bei längeren Intervallen von Ministerratssitzungen immer wieder vorkommt.


ad 9 bis 13:

Anlässlich der vorbereitenden Gespräche wurden den ausgewählten Personen die gesetzlichen
Aufgaben skizziert und der mit der Tätigkeit im Universitätsrat verbundene zeitliche Aufwand
erläutert. Auch hinsichtlich des Entgelts wurde auf die aufsichtsratsähnlichen Aufgaben Bezug
genommen. Dabei wurden auch die unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme der oder des
Vorsitzenden des Universitätsrates und der anderen Mitglieder thematisiert.