151/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.04.2003
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möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 123/J-NR/2003 betreffend Verpolitisierung der
Universitäten durch die Bestellung der Mitglieder der Universitätsräte
durch die schwarzblaue
Übergangsregierung, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,
Kolleginnen und Kollegen
am 26. Februar 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
ad 1:
Der Entwurf des
Regierungsbeschlusses für die Liste der Universitätsräte wurde am 14. Februar
2003 fertig gestellt.
ad 2:
Ja.
ad 3 bis 6:
Da
Regierungsbeschlüsse einstimmig erfolgen müssen, ist es üblich, dass
vorbereitende Gespräche
sowohl auf
Sekretariats- als auch auf politischer Ebene stattfinden. Diese Gespräche
dienten in diesem Fall auch
dazu, auf Wünsche, die seitens der Universitäten herangetragen wurden,
einzugehen.
ad 7 und 8:
Gemäß § 121 Abs. 5
Universitätsgesetz 2002 mussten die Mitglieder in den Universitätsräten bis
28. Februar 2002 durch die Bundesregierung bestellt werden. Da vor diesem Termin
keine
Ministerratssitzung angesetzt war, musste die Bestellung per Umlaufbeschluss
vorgenommen
werden, was bei längeren Intervallen von Ministerratssitzungen immer wieder
vorkommt.
ad 9 bis 13:
Anlässlich der vorbereitenden Gespräche wurden den
ausgewählten Personen die gesetzlichen
Aufgaben skizziert und der mit der Tätigkeit im Universitätsrat verbundene
zeitliche Aufwand
erläutert. Auch hinsichtlich des Entgelts wurde auf die aufsichtsratsähnlichen
Aufgaben Bezug
genommen. Dabei wurden auch die unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme der
oder des
Vorsitzenden des Universitätsrates und der anderen Mitglieder thematisiert.