1513/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

GZ 10.000/63-III/4a/04

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 23. April 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1496/J-NR/2004 betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Lissabonner Strategiepapiers im Bereich des Lebenslangen Lernens, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Grundsätzlich ist zur gegenständlichen Anfrage zu bemerken, dass Eurostat den Indikator „Lebenslanges Lernen“ in der Kategorie „Beschäftigung“ angesiedelt hat, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass seitens der EU mit dem lebensbegleitenden Lernen beschäftigungspolitische Ziele verfolgt werden und die Thematik deshalb weit über den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hinausreicht. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die in der parlamentarischen Anfrage getroffene Feststellung unrichtig ist, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Frankreich von 2,8 % im Jahr 2000 auf 7,4 % im Jahr 2003 angestiegen ist. Frankreich hatte 2001 und 2002 jeweils Werte von 2,7 % aufzuweisen. Der sprunghafte Anstieg auf 7,4 % im vergangen Jahr ist auf eine statistische Reihenunterbrechung zurückzuführen, wie Eurostat in den Erläuterungen der veröffentlichten Zahlen festhält.

 

Ad 1.:

Die im Rahmen der „Arbeitskräfteerhebung“ festgestellte Weiterbildungsbeteiligung hängt unter anderem von Faktoren wie dem Niveau der Erstausbildung, der Erwerbsdauer, einem ausreichenden Angebot zur Weiterbildung, aber auch den Weiterbildungsaktivitäten der Unternehmen ab. Österreich liegt im europäischen Spitzenfeld, was die Anzahl der Personen betrifft, die über einen weiterführenden Bildungsabschluss verfügen. 83 % der 25- bis 34-Jährigen in Österreich haben einen Abschluss der Sekundarstufe II, wogegen es im OECD-Durchschnitt nur 74 % sind. Andererseits weist

Österreich eines der niedrigsten Pensionsantrittsalter in der EU auf. Beide Faktoren wirken sich ebenso auf die Weiterbildungsquote der Erwerbsbevölkerung aus, wie schwankende Schulungsintensitäten der Unternehmen.

 

2003 fand eine OECD-Länderprüfung zur Erwachsenenbildung in Österreich statt. Der Rohbericht dieser Länderprüfung liegt bereits vor und hält unter anderem fest, dass es in Österreich keinen Mangel an Weiterbildungsangeboten gibt und auch keinen Hinweis darauf, dass nennenswerte Hürden für Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten bestehen.

 

Ad 2., 5. und 6.:

Konkrete und bundeseinheitliche Maßnahmen zur Unterstützung des Lebenslangen Lernens erfolgen durch die Förderung der Erwachsenenbildung sowie durch den Einsatz der Mittel für die Schulen für Berufstätige und die tertiären Bildungsangebote.

 

Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden folgende speziellen Maßnahmen gesetzt:

·         Berufsreifeprüfung – Förderung von Vorbereitungslehrgängen. Mit Abschluss der Berufsreifeprüfung ist die Zugangsmöglichkeit zu Fachhochschulen, Kollegs und Universitäten gegeben. Rund 3,5 % der derzeit Studierenden erlangten ihren Hochschulzugang über den so genannten Zweiten Bildungsweg.

·         Förderung von Hauptschulabschlusskursen – die Teilnehmerzahlen in den vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geförderten Kursen konnten seit dem Jahr 2000 versechsfacht werden.

·         „Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung“ (BEST3), die jährlich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem AMS durchgeführt wird und die  2002 um den Schwerpunkt Weiterbildung erweitert wurde. Die BEST3 nutzen ca. 70.000 Besucher/innen, um sich über die Bildungsangebote der 250 dort vertretenen Aussteller zu informieren.

·         „Infotage Weiterbildung“ - In der Zwischenzeit wurden die „Infotage Weiterbildung“ in Kooperation mit den Dachverbänden der österreichischen Erwachsenenbildung bereits zum fünften Mal durchgeführt.

 

Ad 3.:

Ein gutes und differenziertes Ausbildungssystem ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg, soziale Sicherheit und für die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen im zusammenwachsenden Europa. Die geringste Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU, das international anerkannte hohe Ausbildungsniveau der Bevölkerung und andere volkswirtschaftlich wichtige Daten zeigen, dass in Österreich auch im Bildungsbereich die richtigen Weichenstellungen vorgenommen worden sind.

 

Ad 4.:

Der Beitrag des Ressorts liegt in der Bereitstellung der Bildungsangebote an den Schulen für Berufstätige, an den Kollegs für Berufstätige, den tertiären Bildungseinrichtungen und in der Förderung von Projekten zur Schaffung flexibler Lernmöglichkeiten unter Einsatz von E-learning (z.B. in Vorbereitungslehrgängen zur Berufsreifeprüfung). Soweit arbeitsrechtliche oder beschäftigungspolitische Maßnahmen damit verbunden sind, fällt die Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Ad 7. und 8.:

Die Zuständigkeit für die Bildungskarenz liegt nicht beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Fragen können deshalb nicht beantwortet werden.

 

Ad 9.:

Die Website www.lebenslangeslernen.at diente als Plattform für den Konsultationsprozess zum „Memorandum über lebenslanges Lernen“ der Europäischen Kommission. Mit Abschluss des Konsultationsprozesses wurde auch die Plattform nicht weitergeführt. Eine Neukonzeption und Zusammenführung der Webservices der Abteilung Erwachsenenbildung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist in Ausarbeitung.

 

 

Die Bundesministerin: