152/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.04.2003
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die   schriftliche   parlamentarische   Anfrage   Nr.    132/J-NR/2003   betreffend   Bestellung   der
Universitätsräte, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 26.
Februar 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad l. bis 8.:

§ 21 Universitätsgesetz 2002 sieht als Kriterium für die Mitglieder der Universitätsräte vor, dass die Mitglieder „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, der Kultur und der Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können.

Diese Zielsetzung wurden bei  der Auswahl  der Personen  als  einzig  normatives  Kriterium herangezogen.

Ad 9.:

(a)   Herr Dr. Marsoner wurde vom Gründungskonvent der Medizinischen Universität Innsbruck
gewählt und nicht von der Bundesregierung bestellt.

(b) Frau Dr. Them ist eine promovierte Pflegewissenschafterin und befindet sich derzeit im
Habilitationsstadium. Aus der Tatsache, dass sie die Gattin des Personaldirektors der TILAK ist,
eine Einschränkung ihrer Qualifikation abzuleiten, ist für mich nicht nachvollziehbar.

(c)  Laut Auskunft des Rates für Forschung und Technologieentwicklung gibt es keinen
Selbstbindungsbeschluss des Rates, wonach Mitglieder des Rates für Forschung und
Technologieentwicklung nicht auch Mitglieder eines Universitätsrates sein dürfen. Laut
Auskunft der TILAK GmbH besteht zwischen der forschungsorientierten Firma BIOCRATES
GmbH und der TILAK GmbH keine Geschäftsbeziehung (Kunden- und Lieferantenbeziehung).


Naheverhältnisse zu sonstigen Firmengründungen der Holding des Landeskrankenhauses
Innsbruck bestehen nicht. Das Institut für Strahlenschutz und Dosimetrie ist ein Institut des
Landes Tirol, welches über einen eigenen Rechnungskreis verfügt und gemäß Auskunft der
TILAK GmbH lediglich von dieser verwaltet wird.

Ad 10.:

Die Direktorin des Technischen Museums war nicht Veranstalterin meiner Geburtstagsfeier.