1538/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Finanzen

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1551/J vom 2. März 2004
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
Privatisierungskosten der ÖIAG, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage aus-
schließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollzie-
hung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort
werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentü-
merin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptver-
sammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzes-
lage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG zu beeinflus-
sen.

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Orga-
nen der ÖIAG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch
keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrech-
ten und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 deter-
minierten Fragerecht nicht erfasst.


Aus diesem Grund habe ich Ihre Anfrage an die ÖIAG weitergeleitet und
verweise zu den Fragen 1 bis 7 auf das beiliegende Antwortschreiben der
ÖIAG.

Beilage


An das

Bundesministerium für Finanzen

Himmelpfortgasse 4-8
1010 Wien

Unser Zeichen     (01) 71114-         Datum
RA/Dr.Rie/B     201                     8. April 2004

I :\öiag\bm\parlanfr\
1551 J

Betrifft: GZ. 12 0193/10-I/5/04; parlamentarische Anfrage Nr. 1551/J;
Beraterkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gegenständliche parlamentarische Anfrage veranlasst uns, neuerlich auf die
bestehende gesetzliche Situation wie folgt hinzuweisen:

Die vorliegende Anfrage bezieht sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die
nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen
sind. Das Bundesministerium für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der
Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen
Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahr.

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Organen
der ÖIAG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine
Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und

A-1201 WIEN, POSTFACH 99, DRESDNER STRASSE 87, TELEFON +43/1/711 14-0, FAX +43/1/711 14-245, e-mail: oiag@oiag.at

RECHTSFORM: AKTIENGESELLSCHAFT, SITZ: WIEN, HANDELSGERICHT WIEN, FN 80.286 v, DVR: 0029157

BANK AUSTRIA CREDITANSTALT BLZ 12000 KTO. NR. 02270 077 700, BIC: BKAUATWW IBAN: AT94 1100 0022 7007 7700,

ERSTE BANK BLZ 20111 KTO. NR. 403 134 561 00, ÖSTERR. POSTSPARKASSE BLZ 60000 KTO. NR. 7.221.019



 


-2-

sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten
Fragerecht nicht erfasst.

Zum Inhalt der Anfrage halten wird lediglich fest, dass die genannten Zahlen
erstmals bereits am 3.3.2004 in der Presse genannt wurden und in der
Größenordnung richtig sind. Die von der ÖIAG im Zusammenhang mit
Privatisierungen aufgewendeten Beträge liegen im internationalen Vergleich an
der unteren Grenze bei derartigen Transaktionen.

Bezüglich der im Jahr 2003 angefallenen „Privatisierungskosten für das
Dorotheum“ weisen wir darauf hin, dass es sich dabei in erster Linie um die
Honorare unserer amerikanischen Rechtsanwälte im Zusammenhang mit den
beiden in den USA anhängigen Klagen wegen Vermögensentzugs während der
NS-Zeit handelt; anlässlich der Veräußerung des Dorotheums mussten die
Rechtsanwaltskosten für diese Verfahren von der ÖIAG übernommen werden.