1553/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1586/J-NR/2004 betreffend beabsichtigte teilweise
Einstellung des Personenzugsverkehrs auf der Bahnlinie über den Gerichtsberg
(Nieder-
österreichische
Südwestbahn), die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am
24.
März 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie muss grundsätzlich
festgestellt
werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und
Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden
gesetzlichen
Bestimmungen
des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr
sowie
die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher
nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht
des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt
worden.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder
Marktstrategien der freien Entscheidung
des
Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der
Geschäftsordnung des
Vorstandes
eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in
den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im
Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber (=
Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Ich habe aber dennoch die Österreichischen Bundesbahnen
mit der gegenständlichen
Anfrage befasst, deren Stellungnahme bildet die Grundlage für die vorliegende
Anfrage-
beantwortung.
Fragen 1 und 2:
Ist es zutreffend, dass zwischen Hainfeld und
Weißenbach/Triesting mit Fahrplanwechsel im
Dezember
2004 der Personenverkehr eingestellt werden soll?
Wie stehen Sie zu
den Absichten der ÖBB?
Antwort:
Die ÖBB beabsichtigen nicht, den Personenverkehr zwischen
Hainfeld und Weissenbach-Neuhaus
einzustellen. In
diesem Abschnitt der Strecke Leobersdorf - Hainfeld - St. Pölten soll lediglich
der
Personenverkehr auf Grund der Entwicklung -
steigende Kosten bei abnehmender Anzahl an
Reisenden - von der Schiene auf den
Bus verlagert werden. Die Inanspruchnahme ist im Abschnitt
zwischen Weissenbach-Neuhaus
und Hainfeld nach Angaben
der ÖBB sehr gering und über den
Gerichtsberg beträgt sie nur bis zu 15 Fahrgäste täglich.
Von den ÖBB wurde ein Konzept zur Verbesserung der
Situation des öffentlichen Verkehrs im
Triestingtal
ausgearbeitet. Dieses wurde dem Arbeitskreis Verkehr & Infrastruktur der
betroffenen
Gemeinden
präsentiert und erhielt dabei dessen Zustimmung.
Fragen 3 und 4:
Welche weiteren Reduktionen des Angebots im
Schienenpersonenverkehr der ÖBB sind für den
Fahrplanwechsel
2004 in Aussicht genommen?
Wie stehen Sie zu
den Absichten der ÖBB?
Antwort:
Durch
ähnliche Maßnahmen soll auch in den Streckenabschnitten Spitz - Emmersdorf an
der
Donau und Horn - Sigmundsherberg eine
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit mit gleichzeitiger
Verbesserung des Kundennutzens
erzielt werden. Die teilweisen Umlagerungen vom Schienen-
auf den Busverkehr finden im Einvernehmen mit den Vertretern der Gemeinden und
der Region
statt.
Fragen 5 und 6:
Was a) haben Sie, b) werden Sie wann im einzelnen gegen
die beabsichtigte Verschlechterung für
Pendlerinnen
und Pendler zwischen Hainfeld und Weißenbach/Triesting, die auch den
Ausflugsverkehr und den Radtourismus in der attraktiven Region betrifft,
unternommen bzw.
unternehmen?
Was a) haben Sie, b) werden Sie wann im einzelnen zur
Aufwertung der Bahnstrecke Leobersdorf-
St.
Pölten und insbesondere der von Verkehrseinstellung bedrohten Teilstrecke
unternommen
bzw.
unternehmen?
Antwort:
Die geplanten Maßnahmen werden mit Inkrafttreten des neuen Fahrplanes
am
12. Dezember dieses Jahres umgesetzt werden. Das nach Angaben der ÖBB mit den
Gemeinden
abgestimmte Konzept sieht eine Beibehaltung der bisherigen Anzahl von
Verbindungen für den
Abschnitt
Weissenbach-Neuhaus - Hainfeld vor. Die Anschlüsse an die Züge werden optimal
gestaltet und die Gesamtfahrzeit nicht
erhöht.
An Sonn- und Feiertagen werden so genannte
„Rad-Tramperzüge" geführt, um der großen
Bedeutung
des Fremdenverkehrs der Region zu entsprechen.
Der Umfang der Kilometerleistungen im Schienenverkehr
wird durch das neue Konzept nicht
reduziert.
Eine neue Zugverbindung in den Morgenstunden,
umsteigefrei bis Wiener Neustadt, ist geplant.
Der Streckenabschnitt bis Weissenbach-Neuhaus wird von den ÖBB in ein
Schnellbahnkonzept
eingebracht.
Die mit der Realisierung des Konzeptes verbundene Elektrifizierung würde einen
wesentlichen Anstieg der Qualität der Strecke bedeuten.
Frage 7:
Sind die von Einstellung bedrohten Züge
eigenwirtschaftliche oder gemeinwirtschaftliche
Angebote?
Antwort:
Es handelt sich um eine Verlagerung
gemeinwirtschaftlicher Leistungen von der Schiene auf den
Bus,
für die jedoch keine Abgeltung durch den Bund erfolgt (diese sind nur für den
Schienenverkehr vorgesehen).
Fragen 8 und 9:
Werden Sie im Einklang mit § 7 1. Satz des
ÖPNRV-Gesetzes ("Aufgabe des Bundes ist gemäß
diesem Bundesgesetz die Sicherstellung eines Grundangebotes im öffentlichen
Schienenpersonennah-
und Regionalverkehr im Umang der im Fahrplanjahr 1999/2000 bestellten
oder
erbrachten Leistungen.") für die Aufrechterhaltung des Angebots im
damaligen und
bisherigen Umfang sorgen?
Falls nein, wie rechtfertigen
sie diese gesetzeswidrige Vorgehensweise des Bundes?
Antwort:
Es kommt zu keiner
Einschränkung des Angebotes.
Frage 10:
Sollte eine "Umschichtung" im Sinne von § 8 ÖPNRV-G
vorgesehen sein: Welche "Optimierung
des
Verkehrsangebotes" in der Relation Weißenbach-Hainfeld und retour ist
dadurch vorgesehen,
welche
Mittel sind dafür vorgesehen und wie wird die Bestellung der entsprechenden
Verkehrsdienstleistungen erfolgen?
Antwort:
Hinsichtlich der Optimierung des Verkehrsangebotes darf
auf die Beantwortung der Fragen 5 und
6
verwiesen werden.
Der Nachfolgeverkehr (Schienenersatzverkehr) wird aus den
vorhandenen Mitteln durch die
Busdienste
der ÖBB im Rahmen einer ÖBB-internen Bestellung durchgeführt.
Frage 11:
Wie stehen Sie dazu, dass die ÖBB die Abtragung der
Regionalbahnstrecke Ernstbrunn-
Mistelbach
samt zugehörigen Gebäuden vorhat, obwohl für diese landschaftlich und
trassierungstechnisch sehr attraktive Strecke seitens
mehrerer Organisationen nachdrücklich
Interesse
an der Erhaltung als Museumsbahnstrecke deponiert wurde?
Antwort:
Die Antragstellung gemäß § 29 Abs. 1 EisbG 1957
betreffend der Einstellung des
Streckenabschnittes
Ernstbrunn - Mistelbach Lokalbahnhof durch die ÖBB ist erfolgt. Ein
Betriebseinstellungsbescheid liegt noch
nicht vor.
Der
derzeit nicht befahrbare Streckenabschnitt Ernstbrunn - Mistelbach Lokalbahnhof
war im
Rahmen der Interessentensuche für eine
Ausschreibung durch die SchIG vorgesehen. Nach
abgeschlossener Interessentensuche
obliegt die Suche nach einem Folgebetreiber (im Auftrag des
BMVIT) der SchIG.
Da es noch keinen Einstellungsbescheid gibt, wurden
seitens der ÖBB auch keine Schritte zur
Verwertung
der Grundstücke und Gebäude gesetzt. Abtragungsarbeiten finden derzeit nicht
statt.
Frage 12:
Wann werden die "Nebenbahnen“/Regionalbahnstrecken,
für die vor mehreren Jahren eine
großteils erfolgreiche Interessentensuche durchgeführt wurde, endlich im
Ausschreibungsweg
neuen
Betreibern überantwortet, damit auf diesen Strecken wieder ein
Personenverkehrsangebot
hergestellt
werden kann?
Antwort:
Das
Personenverkehrsangebot ist von der Ausschreibung und Finanzierung der Länder
abhängig.
Darüber hinaus besteht für Gemeinden und Ländern die
Möglichkeit, von der Liberalisierung des
Schienenverkehrs
Gebrauch zu machen und andere Eisenbahnunternehmen mit entsprechenden
Schienenverkehrsdiensten
zu beauftragen, wenn mit den Angeboten der ÖBB Unzufriedenheit
besteht oder diese von den Kunden nicht angenommen werden.