1565/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.05.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 10.000/70-III/4a/04

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 6. Mai 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1561/J-NR/2004 betreffend Videoscreens in Schulen – Projekt X-large, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 14.:

Soweit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt ist, haben insgesamt 50 Schulstandorte österreichweit im Rahmen ihrer Autonomie Verträge mit der Firma Advisions abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt dieser Firma, das ausschließlich aus privaten Mitteln finanziert wird. Im Rahmen ihrer Autonomie kann jede Schule selbst entscheiden, in welcher Form und zu welchen Bedingungen Werbung eingesetzt wird. Die damit erzielten Einnahmen verbleiben an der Schule.

 

Da die Verträge mit der oben genannten Firma im Rahmen der Schulautonomie abgeschlossen wurden, sind dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Vertragsinhalte nicht bekannt. Seitens des Ressorts wurden weder Kostenbeiträge geleistet noch eine Ausfallshaftung
übernommen. Über Kooperationen mit anderen externen Stellen hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung des Projekts ist dem Ressort nichts bekannt. Ob die Schulen für ihre Projektbeteiligung Geld von der Firma Advisions erhalten oder ob Strafzahlungen bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Projekt vorgesehen sind, ist angesichts der Tatsache, dass das Projekt in den autonomen Bereich der Schulen fällt und das BMBWK nicht Vertragspartner ist, ebenfalls nicht bekannt.


 

 

Ad 15., 16. 17. und 22.:

Die Entscheidung über Werbung an Schulen hat der Schulleiter zu treffen. Gemäß Punkt 2.9 des Rundschreibens Nr. 23/1997 vom 21. April 1997 des damaligen Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten steht den Schulpartnerschaftsgremien allerdings ein Beratungsrecht zu. Auf dieses Beratungsrecht wurde auch nochmals im zitierten Rundschreiben Nr. 17/2002 vom
2. April 2002 hingewiesen. Die genannten Rundschreiben stehen unverändert in Geltung.

 

Was das ebenfalls in der Anfrage angeführte Rundschreiben 000.28/0032 vom 27. Mai 2002 anlangt, so handelt es sich hierbei um kein Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sondern um ein Rundschreiben der Abteilung für „Wirtschaftliche Angelegenheiten und Schulökonomie“ des Stadtschulrates für Wien, dessen Inhalt daher nicht vom Ressort zu vertreten ist.

 

Ad 18. und 21.:

Bei der Broschüre aus dem Januar 1998 handelt es sich um ein vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten herausgegebenes Informationsblatt und um keine Broschüre des Ministeriums. Der vom Ressort selbst herausgegebene Folder vom November 1999 wurde angesichts der verstärkten Wichtigkeit der öffentlichen Darstellung der Arbeit, die an den Schulen geleistet wird, erstellt. Durch sie sollten die Schulen in knapper und übersichtlicher Form über das Thema PR informiert werden, wobei sehr wohl auch auf den hohen Stellenwert der Zusammenarbeit der Schulpartner hingewiesen wird.

 

Ad 23. bis 27.:

Eine „Reizüberflutung“ aufgrund der „pausenlosen Sendung der Blöcke“ ist aus Sicht des Bildungsministeriums nicht gegeben, da die Werbeflächen nicht in den Klassen, sondern nur im Eingangsbereich etc. angebracht sind, d.h. in jenen Schulbereichen, in denen sich die Schüler nur kurzfristig aufhalten. Die betroffenen Schulen haben bisher noch keinen Bedarf an einer Evaluierung gemeldet.


 

Ad 28. bis 35.:

Da es sich - wie bereits oben ausgeführt - um im Rahmen der Schulautonomie geschlossene Verträge handelt, sind diese Angelegenheiten zwischen den Schulen und dem Anbieter als Vertragspartner zu regeln und zu entscheiden.

 

Die Bundesministerin:

 

Gehrer eh.