157/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
26. Februar 2003 unter der Nr. 128/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Fortbestand von Radio Agora und Radio DVA gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Mit der am 1. Jänner 2002 in Kraft getretenen Änderung des ORF-Gesetzes wurden
in § 5 des ORF-Gesetzes erstmals ausdrücklich „Besondere Aufträge" im Hinblick auf
den Anteil von Sendungen in den Volksgruppensprachen am Gesamtprogramm vor-
gesehen bzw. Kooperationsmöglichkeiten des ORF mit privaten Hörfunkveranstaltern
gesetzlich verankert. Damit wurde der öffentliche Auftrag erstmals in dieser Weise
zugunsten der Volksgruppen formuliert.

Ob jedoch der ORF die Möglichkeit der Kooperation mit Privaten ergreift, liegt aus-
schließlich in der Ingerenz dieser unabhängigen Institution. Überlegungen zur Erfül-
lung der Aufträge des § 5 des ORF-Gesetzes sowie zur Wirtschaftlichkeit und Zweck-
mäßigkeit einer Kooperation mit anderen Radioveranstaltern liegen demgemäß in
der Verantwortung der Organe des ORF.