1601/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040502/83-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1587/J vom 24. März 2004 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Kollegen, betreffend Relaunch der Homepage des BMF, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend halte ich fest, dass ich zu diesem Thema bereits wiederholt Gelegenheit hatte Stellung zu nehmen, wie insbesondere kürzlich zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1464/J vom 11. Februar 2004 und zur dringlichen Anfrage Nr. 1484/J vom 25. Februar 2004. Daher erlaube ich mir diese Anfrage besonders ausführlich zu beantworten, damit die letzten anscheinend vorhandenen Zweifel auf Seiten der Opposition endgültig ausgeräumt werden können und eindeutig und abschließend klargestellt wird, dass in dieser Angelegenheit seitens des Bundesministeriums für Finanzen korrekt vorgegangen wurde:

 

Zu 1.:

Aufgrund ständig steigender Zugriffszahlen, der Weiterentwicklung der technischen Möglich­keiten und wachsender Anforderungen wurde im Jahre 2000 ein Relaunch der Web-Site des Bundesministeriums für Finanzen erforderlich.

 

Nach im Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Erfahrungswerten wurde der Gesamtaufwand in technischer und redaktioneller Hinsicht von den fachlich zuständigen Mitarbeitern meines Ressorts auf rd. 399.700 Euro (ca. ATS 5,500.000.- exkl. USt) geschätzt. Mit diesem Betrag sollten folgende Leistungen abgedeckt werden: Entwurf und Implementierung des grafischen Gesamtkonzeptes, Betrieb der Homepage (Web-Hosting), laufende Wartung und Anpassung (Web-Master), Adaptierung website-bezogener Bereiche (Sitemap, FAQ's, Feedback/Benutzerbefragung, ev. Mail/Kontakt, Links, Suche), fachspezifische Themenbereiche (Budget, Europäische Union, Internationale Finanzinstitutionen, Banken, Versicherungen).

 

Im Einklang mit den damals geltenden Vergabevorschriften (BGBl. Nr. 56/1997, Kundmachung des Bundeskanzlers, mit der das Bundesvergabegesetz in der Fassung des BGBl. Nr. 462/1993 wiederverlautbart wird) wurde ein zweistufiges Vergabeverfahren, nämlich eine öffentliche Erkundung des Bewerberkreises mit nachfolgendem nicht offenen Verfahren, als zweckdienlich erachtet.

 

In der vom Bundesministerium für Finanzen formulierten Bekanntmachung, die dem Amt für öffentliche Bekanntmachungen als Unterlage für das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg per Fax am 14. August 2000 übermittelt wurde, ist der Leistungsgegenstand wie folgt umschrieben: "Neukonzeption, Neugestaltung, Redaktion und Betrieb der Web-Site des Bundesministeriums für Finanzen".

 

Da bei eu-weiten Auftragsvergaben in den Veröffentlichungen die Leistung nach CPV ("Common Procurement Vocabulary") zu klassifizieren ist, wurden die dem Leistungsgegenstand entsprechenden Klassifizierungsklassen angeführt. Es sind dies die CPV-Nummern: 92312000-1 und 72203430-1 (Künstlerische und schriftstellerische Dienstleistungen, Hotlines und ähnliche Anwendungssoftwareunterstützung- und –wartungsdienste).

 

Eine eigene CPV-Klassifizierung mit dem Inhalt: "Neukonzeption, Neugestaltung, Redaktion und Betrieb der Web-Site für ein Ministerium" ist in den europäischen Vorgaben nicht existent, daher war auch der konkrete Leistungsgegenstand in den vorgegebenen CPV-Bereichen einzuordnen.

 

Im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 21. August wurde Folgendes bekanntgemacht: "Öffentliche Erkundung des Bewerberkreises und nicht offenes Verfahren für die Neugestaltung sowie die Redaktion und den Betrieb der Web-Site des Bundesministeriums für Finanzen".  Inhaltlich entsprach diese Veröffentlichung genau der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, da für den inländischen Bereich aber keine standardisierten Leistungsbeschreibungen CPV zu verwenden sind, konnte die Überschrift der Veröffentlichung zweckmäßigerweise eindeutiger, dem Vorhaben und den dafür benötigten Leistungen sowie dem geltenden österreichischen gängigen Vergabevokabular entsprechend formuliert werden.

 

Zu 2.:

Gemäß § 61 Abs. 4 BVergG 1997 dürfen Bekanntmachungen in der Wiener Zeitung nicht vor Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Öffentliche Bekanntmachungen in Luxemburg erfolgen.

 

Es wurde daher der Wiener Zeitung am 16. August 2000 der Ausschreibungstext mit der Bitte um Veröffentlichung zum ehestmöglichen Termin übermittelt. Das war dann der 21. August 2000.

 


Zu 3.:

Von der zuständigen Fachabteilung in der IT-Sektion wurde ein nicht offenes Verfahren gewählt, weil im Wege einer öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises zunächst Bieter gefunden werden sollten, die an der Durchführung der Neukonzeption, Neugestaltung, redaktionellen Betreuung sowie am laufenden Betrieb der Web-Site des Bundesministeriums für Finanzen Interesse bekunden.

 

Das Instrument der öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises kann als "Marktsondierung" betrachtet werden und wird in der Regel dann verwendet, wenn die benötigte Leistung aufgrund ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen ausgeführt werden kann, weil ihre einwandfreie Ausführung besondere Fachkenntnisse, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit erfordert. In einem zweiten Verfahren, dem nicht offenen Verfahren, werden dann die als geeignet befundenen Interessenten zur Anbotsabgabe eingeladen.

 

Zu 4.:

In der öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises haben 15 Unternehmen ihr Interesse bekundet.

 

Zu 5.:

Wie aus der Fragestellung zur Frage 7. bereits hervorgeht, erfolgte die Gewichtung vor Veröffentlichung der Einladung zum Teilnahmewettbewerb, wobei das Vergabeverfahren hausintern, von den zuständigen Mitarbeitern der Fachabteilungen durchgeführt wurde.

 

Zu 6.:

Nach Einlangen der Teilnahmeanträge wurden die Bewerbungen von einer Kommission bewertet. Sie bestand aus Mitarbeitern des Pressebüros, der Präsidialsektion und der IT-Sektion. Wie bereits in der Beantwortung der

dringlichen Anfrage Nr. 1484/J vom 25. Februar 2004 ausgeführt, wurde die Kommission von einem Bediensteten der IT-Sektion geleitet.

 

Zu 7.:

Wie ich bereits bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage Nr. 2151/J-BR vom 13. Februar 2004 zu den Fragen 33. bis 36. ausgeführt habe, wurde in einem nach den Bestimmungen des Vergaberechts zweistufigen Verfahren zunächst in einer ersten Stufe im Wege der öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises Bieter gesucht. Nach einem Auswahlverfahren anhand allgemeiner und spezifischer Eignungskriterien, die von der Fachabteilung erarbeitet und die allen Interessenten vor ihrer Teilnahme bekannt waren, wurden die zehn bestgereihten Agenturen zur tatsächlichen Angebotslegung eingeladen.

 

Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgte von der Kommission nach einem Rastermodell unter Zugrundelegung der vorher bekanntgegebenen – und wie auch im Anfragetext von den Fragestellern zitierten – Kriterien.

 

Der bestgereihte Bewerber erzielte 332,25 Punkte, die Firma FirstInEx erhielt 252,05 Punkte und reihte damit an der 10. Stelle.

 

In der Folge wurde, wie im ausgewählten Vergaberegime vorgesehen, an die ausgewählten Teilnehmer die eigentliche Ausschreibungsunterlage mit der Einladung zur Anbotlegung übermittelt. In einer zweiten Stufe wurden sodann die eingelangten Angebote bewertet.

 

Zu 8. und 9.:

Die Firma FirstInEx hat ihr Teilnahmeinteresse ohne Bezug auf eine Bietergemeinschaft bekundet.


Zu 10a,b.:

FirstInEx verwies im Teilnahmeantrag auf Referenzprojekte der Firmen Philips, Bluebull und Hypo-Alpe-Adria.

 

Zu 10c.:

Von FirstInEx wurde Herr Mag. Markus Krottenhammer als Projektleiter namhaft gemacht.

Zu 11a.:

Bei der Evaluierung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen kamen die Mitglieder der Kommission zu der Ansicht, dass von mehr als den zur Anbotslegung vorgesehenen sechs Interessenten Strategien und Konzepte vorgeschlagen wurden, die einer näheren Befassung und Untersuchung im Rahmen eines mit einem Preis versehenen Angebotes würdig sind. Im Einklang mit dem Prinzip des Vergaberechts, einen möglichst breiten Wettbewerb sicherzustellen, wurden alle Interessenten, deren Angebot interessant sein könnte, eingeladen ein Angebot abzugeben.

 

Zu 11b.:

Eine Information über die Erhöhung der zur Anbotlegung aufgeforderten Bieter ist nicht erforderlich, da aus der Teilnahme an einer öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises kein allgemeiner Rechtsanspruch auf Berücksichtigung im nachfolgenden nicht offenen Verfahren erwächst und im Übrigen keiner der nicht berücksichtigten Bewerber remonstriert hat. Die nicht berücksichtigten Interessenten wurden in geeigneter Weise auf schriftlichem Wege informiert.

 

Zu 12.:

Die Ausschreibungsunterlagen bestanden aus einer Leistungsbe-
schreibung/Aufgabenstellung unter Beschreibung der geforderten Teilleistungen. Dazu gehörten der Entwurf des grafischen Gesamtkonzeptes, die Implementierung des grafischen Gesamtkonzeptes, der Betrieb der Homepage (Web-Hosting), die laufende Wartung und Anpassung (Web-Master), Regieleistungen auf Stundenbasis sowie die inhaltliche und redaktionelle Betreuung der Website.

 

Zu 13.:

Der Leistungskatalog entsprach inhaltlich der Einladung zum Teilnahmewettbewerb. Die Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung war dem Vergaberegime entsprechend detaillierter als die Einladung zum Teilnahmewettbewerb und deshalb auch umfangreicher.

 

Zu 14a.:

Mitglieder der Kommission zur Bewertung der Angebote waren die fach­zuständigen Mitarbeiter Mag. Karin Grundböck, Ludwig Moser, Dr. Wilhelm Schachel, Dr. Ingobert Waltenberger und Mag. Matthias Winkler.

 

Zu 14b.:

Von den Mitgliedern der Kommission wurden die einzelnen Angebote unabhängig voneinander einer Evaluierung unterzogen und an Hand der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien bewertet.

 

Zu 14c.:

Die Zuschlagskriterien waren:

-          Strategischer Zugang (maximal 30 Punkte; Eindruck des Gesamtkonzeptes (entsprechend den Zielvorgaben und den Bedürfnissen der Zielgruppen des BMF), Bewertung der grafischen Aufbereitung von Informationen je nach Informationsgehalt und Informationswert, Möglichkeit der Einhaltung der Zeitvorgaben und Geschwindigkeit der Umsetzung);

-          Design (maximal 30 Punkte; Gesamteindruck Design: ansprechende und moderne Gestal­tung, Auswahl von Stil- und Animationselementen, Art der Farbgestaltung, Bewer­tung des Verhältnisses von Text und Grafik (Bild));

-          Agenturreferenzen (maximal 5 Punkte; Erfahrungen und Spezialisierung im Bereich Inter­net und bei der Gestaltung von Websites (Grafik und Technik), Nachweis der Erfahrungen mit Großprojekten unter Zeitdruck (Darstellung der Aufgaben und Arbeiten der Agentur bei konkreten, vergleichbaren Projekten));

 

-          Kurzcharakteristik der Agentur und Personaleinsatz (maximal 10 Punkte; Ausmaß der Nennung der für das Projekt angebotenen Berater (Projektleiter), Grafiker und Techniker (nachgewiesene Qualifikationen und Ausmaß der Absicherung des Auftraggebers gegen Veränderungen dieses Projektteams oder der Aufgabenverteilung), Größe des Teams so­wie Größe der Agentur);

-          Einhaltung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen (maximal 5 Punkte; Gewährleistung der Kontinuität in Betrieb und Wartung der BMF-Website);

-          Kosteneffizienz (maximal 20 Punkte; Preis-/Leistungsverhältnis).

 

Zu 15.:

Im Zuge der Evaluierung der Angebote beschloss die Kommission, aufgrund der nicht überzeugenden Angebote für ein Redaktionssystem für die Wartung der BMF-Website vom Vorbehalt der Vergabe von Teilleistungen Gebrauch zu machen, und nur die Teilleistungen 1 und 2 (Entwurf eines grafischen Gesamtkonzeptes, Implementierung des grafischen Gesamt-
konzeptes), für die in den Aus­schreibungsunterlagen die Angabe eines Pauschalpreises gefordert wurde, zu vergeben. Es gelangten somit alle Teilleistungen, die die redaktionelle Betreuung (unter Heranziehung ei­nes Content Management Systems) sowie den laufenden Betrieb der Web-Site betrafen, nicht zum Zuschlag. Daher wurden schließlich auch nur rund
€ 49.000,-- vergeben.

 

Abschließend möchte ich darlegen, dass über die BMF-Plattform vier Home-

pages laufen; die BMF-Homepage, das BMF-Intranet, die BMF-Dienststellen spezifische Homepage (z.B. BMF-Zentralleitung) und das BMF-Bundes-
intranet.

 

Die Kosten für diese Hochsicherheitsplattform sind nicht eindeutig auf eine der vier Pages zuordenbar. Die Personalkosten für den jährlichen Betrieb der BMF-Homepage (Webmaster) können mit € 48.960,-- pro Jahr und die zuzukaufende Standard-Software bzw Hardware mit rund € 31.000,-- angegeben werden.

 Mit freundlichen Grüßen