162/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 136/J betreffend
Veräußerung von Bundesimmobilien, welche die Abgeordneten Dr. Gabriele Moser,
Kolleginnen und Kollegen am 26. Feb. 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Verhandlungen mit dem Europäischen Statistischen Amt (EUROSTAT) bzw. die ein-
schlägigen Bestimmungen des Bundesimmobiliengesetzes fallen in die Zuständigkeit
des Bundesministers für Finanzen. Ich darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr.
135/J des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

Die Neustrukturierung des Bundeshochbaus und Übertragung von Bundesimmobi-
lien wurde mit der Gründung der Bundesimmobilienges.m.b.H. Ende 1992 eingelei-
tet. Seither erfolgten mehrere Evaluierungen. Insbesondere ist auf folgende Evaluie-
rungsberichte zu verweisen:

      "Evaluierungsbericht  Bundesimmobilienges.m.b.H."  vom   November 2000  der
Finanzierungs- Garantieges.m.b.H.


     Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über "Ausgliederung des Bundeshoch-
baus - Bundesimmobilienges.m.b.H.", über das Ergebnis der Einschau von
Jänner bis März 2001

Beide Berichte bestätigen, dass die BIG die vom Gesetzgeber erwarteten und vorge-
gebenen Ziele erreicht hat.

Darüber hinaus erfolgten und erfolgen laufend Schwerpunktprüfungen des Rech-
nungshofes im Bereich BIG.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Entscheidung über Einmietungen bzw. Aussiedelungen fällt grundsätzlich und
allein verantwortlich in die Kompetenz des jeweiligen Ressorts, wobei in deren
Entscheidungsprozessen entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ein-
fließen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit berät die Ressorts auf
Anforderung.

Die  Disposition  über alle   Liegenschaften  im  Eigentum  der Bundesimmobilien-
gesellschaft (BIG) obliegt eigenverantwortlich der Geschäftsleitung dieser Gesell-
schaft und orientiert sich an den üblichen marktwirtschaftlichen Gepflogenheiten.
Gemäß Bundesimmobiliengesetz, hat die BIG Flächen einer Verwertung zuzuführen,
welche nicht mehr zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes benötigt werden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Anmietung bzw. Kündigung von Räumlichkeiten oblag bisher bereits den
jeweiligen nutzenden Ressorts.

Durch das Bundesimmobiliengesetz 2000 wurde erstmals die rechtliche Grundlage
für die Einrichtung einer bundesweiten ressortübergreifenden Immobiliendatenbank
geschaffen, wobei es Aufgabe der raumnutzenden Organisationen ist, die erforder-
lichen Daten zur Verfügung zu stellen. Mit Stand Mitte März 2003 wurden der BIG im


gesamten Bundesgebiet 61.927 m2 geräumt zurückgegeben. Davon entfallen
53.034 m2 auf Flächen in Amtsgebäuden und 8.893 m2 auf als Naturalwohnungen
genutzte Flächen. Dies entspricht einem Prozentsatz von ca. 0,9% von der im
Eigentum der BIG befindlichen Gesamtfläche.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die Mieten sind vom jeweiligen Ressort zu bedecken bzw zu leisten. Der zukünftige
Flächenbedarf der Ressorts hängt unmittelbar von den, den Bundeseinrichtungen
zugewiesen Aufgaben ab. Da diese - wie auch die Bundeseinrichtungen selbst -
derzeit einem sehr starken Veränderungsprozess unterliegen und sowohl die Index-
als auch Marktentwicklung im Immobilienbereich erheblichen Schwankungen
unterliegen sind seriöse Prognosen über den voraussichtlichen Mietaufwand über
eine derart langen Periode nicht möglich.

Da dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Höhe der Mietkosten der
Ressorts für Einmietungen auf dem freien Markt nicht bekannt sind, kann auch zum
Verhältnis zwischen den von der BIG erzielten Verkaufserlösen und diesen
Mietzahlungen keine Aussage getroffen werden. Im übrigen würde auch eine solche
Relation allein noch keine Evaluierung ermöglichen, da hiefür u.a. auch die durch die
Aufgabe der Einmietung bei der BIG eingesparten Mieten, die Nutzungsdifferenz, die
voraussichtliche Nutzungsdauer und der Zeitpunkt des erzielten Veräußerungser-
löses miteinbezogen werden müsste.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Von der 100%-igen Tochtergesellschaft der BIG, der BIG-Liegenschaftsver-
wertungsges.m.b.H. wurden seit deren Gründung im Jahr 1994 Liegenschaften im
Gesamtwert von € 181.967.568,- verkauft.

Von jenen Liegenschaften, welche der BIG auf Grundlage des Bundesimmobilienge-
setzes 2000 verkauft wurden, wurden bisher Objekte im Wert von € 24.789.626,-


veräußert. Davon entfallen € 5.833.450,- auf Gebäude, welche vor der Veräußerung
durch den Bund genutzt worden waren. Der Rest bezieht sich vorwiegend auf
Wohnliegenschaften und unbebaute Grundstücke.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesimmobiliengesetzes 2000 beschränkt sich die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich der Ver-
waltung von bundeseigenen Liegenschaften im Wesentlichen auf die "Historischen
Objekte".

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Bei der Qualifikation von Objekten mittleren und größeren Umfangs wird von einem
Mindestkauferlös von € 1 Million ausgegangen.

Seit 1. Jänner 2001 wurden von der BIG und der BIG Liegenschaftsverwertungs-
gesmbH folgende derartige Objekte an den - auf Basis einer Ausbietung mit öffentli-
cher Bekanntmachung ermittelten - jeweiligen Bestbieter verkauft:

im Bereich der BIG:

3100 St. Polten, Ziritzareal

1010 Wien, Plankengasse 3

1020 Wien, Ausstellungsstraße (Parkgrundstück)

1150 Wien, Beingasse 5-9

im Bereich der BIG-LV:

1140 Wien, Maroltingergasse 24

1140 Wien, Linzerstraße 67

7000 Eisenstadt, Ignaz Till-Straße/Hans Sylvesterstraße

5071 Wals, Walserfeldsiedlung


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Im Eigentum der Bundesimmobilienges.m.b.H. befinden sich derzeit leerstehende
Gebäudeflächen in einem Ausmaß von ca. 5,5 % der Gesamtgebäudefläche.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Es ist die Aufgabe der BIG, bestmögliche Refinanzierungsmöglichkeiten auszu-
schöpfen. Bereits vor einigen Jahren wurde die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer
Cross-Boarder-Leasingkonstruktion bei einem Großprojekt von der BIG geprüft. Auf
Grund der spezifischen rechtlichen Voraussetzungen und der Risikoanalyse wurde
einer derartigen Finanzierung nicht nähergetreten.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Das Objekt Rüdengasse wurde der BIG mit Wirksamkeit 31.12.2000 verkauft. Aus
Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde in den drei Jahren
zuvor für bauliche Maßnahmen ca. €401.000,- ohne USt. getätigt. Von der BIG
wurden in den letzten beiden Jahren € 348.348,- ohne USt. investiert.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Bislang gingen bei der BIG für das Objekt Rüdengasse nur telefonische Anfragen
ein, ob und ab wann dieses Objekt zum Verkauf stehe. Den Interessenten wurde von
der BIG mitgeteilt, dass nach Ermittlung des Verkehrswertes das Objekt öffentlich
feilgeboten wird, soweit dieses Objekt nicht für andere Bundeszwecke Verwendung
findet. Ein Interesse des Herrn Präsidenten des Nationalrats, DI. Thomas
PRINZHORN ist der BIG nicht bekannt.


Antworten zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

Diese Liegenschaft steht in der Eigenverwaltung des Bundesministeriums für Justiz, und die bautechnische Betreuung bis Dezember 2000 oblag der Bundesgebäudeverwaltung l Kärnten.

In den Jahren 1998 - 2000 wurden für das Objekt Rottenstein/Kärnten insgesamt ca.       € 2,42 Mio. für bauliche Verbesserungen aus dem Kapitel 64 (Bundeshochbau) bereitgestellt.

Seit     1.1.2001     obliegt    diese    der    Immobilienmanagementgesellschaft    des Bundes m.b.H. im Auftrag und auf Rechnung des Bundesministeriums für Justiz.

Antwort zu den Punkt 15 und 16 der Anfrage:

Das Bundesministerium für Justiz hat mit dem Bauträger IMMOFINANZ einen ent-
sprechenden Errichtungs- und Einmietungsvertrag abgeschlossen. Laut fernmünd-
licher Information des Bundesministeriums für Justiz geht dieses nach wie vor von
einer korrekten Vertragserfüllung durch den Bauträger und somit von der Einhaltung
des vereinbarten Übersiedlungstermins mit 01.09.2003 aus.

Die Liegenschaften in Wien 1., Riemergasse Nr. 4 und Nr. 7 wurden mit BIG-Gesetz
BGBl. Nr. 141/2000 an die Bundesimmobiliengesellschaft übertragen. Die weiteren
Verwendungen der Liegenschaften obliegen eigenverantwortlich der Geschäftslei-
tung der Bundesimmobiliengesellschaft. Konkrete Kaufinteressenten für die Objekte
in der Riemergasse sind der BIG derzeit nicht bekannt.

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

Das Ausbietungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung für den Verkauf dieser
Liegenschaft wird demnächst eingeleitet. Konkrete Interessenten sind der BIG daher
nicht bekannt.


Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage:

Das Bundesministerium für Finanzen ist bisher diesbezüglich noch nicht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herangetreten.

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

Ein Verkauf der Liegenschaften in der Sonnensteinstraße ist von der BIG nicht beab-
sichtigt.