162/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 136/J betreffend
Veräußerung von Bundesimmobilien, welche die Abgeordneten Dr. Gabriele Moser,
Kolleginnen und Kollegen am 26. Feb. 2003 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Verhandlungen mit dem Europäischen Statistischen Amt
(EUROSTAT) bzw. die ein-
schlägigen Bestimmungen des Bundesimmobiliengesetzes fallen in die
Zuständigkeit
des Bundesministers für Finanzen. Ich darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr.
135/J des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Die Neustrukturierung des Bundeshochbaus und Übertragung
von Bundesimmobi-
lien wurde mit der Gründung der Bundesimmobilienges.m.b.H. Ende 1992 eingelei-
tet. Seither erfolgten mehrere Evaluierungen. Insbesondere ist auf folgende
Evaluie-
rungsberichte zu verweisen:
• "Evaluierungsbericht Bundesimmobilienges.m.b.H." vom November 2000
der
Finanzierungs- Garantieges.m.b.H.
• Tätigkeitsbericht
des Rechnungshofes über "Ausgliederung des Bundeshoch-
baus - Bundesimmobilienges.m.b.H.", über das Ergebnis der Einschau von
Jänner bis März 2001
Beide Berichte bestätigen, dass die BIG die vom Gesetzgeber
erwarteten und vorge-
gebenen Ziele erreicht hat.
Darüber hinaus erfolgten und erfolgen laufend
Schwerpunktprüfungen des Rech-
nungshofes im Bereich BIG.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Entscheidung über Einmietungen bzw. Aussiedelungen
fällt grundsätzlich und
allein verantwortlich in die Kompetenz des jeweiligen Ressorts, wobei in deren
Entscheidungsprozessen entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ein-
fließen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit berät die Ressorts auf
Anforderung.
Die
Disposition über alle Liegenschaften im Eigentum der
Bundesimmobilien-
gesellschaft (BIG) obliegt eigenverantwortlich der Geschäftsleitung dieser
Gesell-
schaft und orientiert sich an den üblichen marktwirtschaftlichen
Gepflogenheiten.
Gemäß Bundesimmobiliengesetz, hat die BIG Flächen einer Verwertung zuzuführen,
welche nicht mehr zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes benötigt werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Anmietung bzw. Kündigung von Räumlichkeiten oblag
bisher bereits den
jeweiligen nutzenden Ressorts.
Durch das Bundesimmobiliengesetz 2000 wurde erstmals die
rechtliche Grundlage
für die Einrichtung einer bundesweiten ressortübergreifenden
Immobiliendatenbank
geschaffen, wobei es Aufgabe der raumnutzenden Organisationen ist, die
erforder-
lichen Daten zur Verfügung zu stellen. Mit Stand Mitte März 2003 wurden der BIG
im
gesamten Bundesgebiet 61.927 m2
geräumt zurückgegeben. Davon entfallen
53.034 m2 auf Flächen in
Amtsgebäuden und 8.893 m2 auf als Naturalwohnungen
genutzte Flächen. Dies entspricht einem Prozentsatz von ca. 0,9% von der im
Eigentum der BIG befindlichen Gesamtfläche.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Mieten sind vom jeweiligen Ressort zu bedecken bzw zu
leisten. Der zukünftige
Flächenbedarf der Ressorts hängt unmittelbar von den, den Bundeseinrichtungen
zugewiesen Aufgaben ab. Da diese - wie auch die Bundeseinrichtungen selbst -
derzeit einem sehr starken Veränderungsprozess unterliegen und sowohl die
Index-
als auch Marktentwicklung im Immobilienbereich erheblichen Schwankungen
unterliegen sind seriöse Prognosen über den voraussichtlichen Mietaufwand über
eine derart langen Periode nicht möglich.
Da dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Höhe
der Mietkosten der
Ressorts für Einmietungen auf dem freien Markt nicht bekannt sind, kann auch
zum
Verhältnis zwischen den von der BIG erzielten Verkaufserlösen und diesen
Mietzahlungen keine Aussage getroffen werden. Im übrigen würde auch eine solche
Relation allein noch keine Evaluierung ermöglichen, da hiefür u.a. auch die
durch die
Aufgabe der Einmietung bei der BIG eingesparten Mieten, die Nutzungsdifferenz,
die
voraussichtliche Nutzungsdauer und der Zeitpunkt des erzielten Veräußerungser-
löses miteinbezogen werden müsste.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Von der 100%-igen Tochtergesellschaft der BIG, der
BIG-Liegenschaftsver-
wertungsges.m.b.H. wurden seit deren Gründung im Jahr 1994 Liegenschaften im
Gesamtwert von € 181.967.568,- verkauft.
Von jenen Liegenschaften, welche der BIG auf Grundlage des
Bundesimmobilienge-
setzes 2000 verkauft wurden, wurden bisher Objekte im Wert von € 24.789.626,-
veräußert. Davon entfallen € 5.833.450,- auf Gebäude,
welche vor der Veräußerung
durch den Bund genutzt worden waren. Der Rest bezieht sich vorwiegend auf
Wohnliegenschaften und unbebaute Grundstücke.
Seit dem Inkrafttreten des Bundesimmobiliengesetzes 2000
beschränkt sich die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich der
Ver-
waltung von bundeseigenen Liegenschaften im Wesentlichen auf die
"Historischen
Objekte".
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Bei der Qualifikation von Objekten mittleren und größeren
Umfangs wird von einem
Mindestkauferlös von € 1 Million ausgegangen.
Seit 1. Jänner 2001 wurden von der BIG und der BIG
Liegenschaftsverwertungs-
gesmbH folgende derartige Objekte an den - auf Basis einer Ausbietung mit
öffentli-
cher Bekanntmachung ermittelten - jeweiligen Bestbieter verkauft:
im Bereich der BIG:
3100 St. Polten, Ziritzareal
1010 Wien, Plankengasse 3
1020 Wien, Ausstellungsstraße (Parkgrundstück)
1150 Wien, Beingasse 5-9
im Bereich der BIG-LV:
1140 Wien, Maroltingergasse 24
1140 Wien, Linzerstraße 67
7000 Eisenstadt, Ignaz Till-Straße/Hans Sylvesterstraße
5071 Wals, Walserfeldsiedlung
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Im Eigentum der Bundesimmobilienges.m.b.H. befinden sich
derzeit leerstehende
Gebäudeflächen in einem Ausmaß von ca. 5,5 % der Gesamtgebäudefläche.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Es ist die Aufgabe der BIG, bestmögliche
Refinanzierungsmöglichkeiten auszu-
schöpfen. Bereits vor einigen Jahren wurde die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit
einer
Cross-Boarder-Leasingkonstruktion bei einem Großprojekt von der BIG geprüft.
Auf
Grund der spezifischen rechtlichen Voraussetzungen und der Risikoanalyse wurde
einer derartigen Finanzierung nicht nähergetreten.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Das Objekt Rüdengasse wurde der BIG mit Wirksamkeit
31.12.2000 verkauft. Aus
Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde in den drei
Jahren
zuvor für bauliche Maßnahmen ca. €401.000,- ohne USt. getätigt. Von der BIG
wurden in den letzten beiden Jahren € 348.348,- ohne USt. investiert.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Bislang gingen bei der BIG für das Objekt Rüdengasse nur
telefonische Anfragen
ein, ob und ab wann dieses Objekt zum Verkauf stehe. Den Interessenten wurde
von
der BIG mitgeteilt, dass nach Ermittlung des Verkehrswertes das Objekt
öffentlich
feilgeboten wird, soweit dieses Objekt nicht für andere Bundeszwecke Verwendung
findet. Ein Interesse des Herrn Präsidenten des Nationalrats, DI. Thomas
PRINZHORN ist der BIG nicht bekannt.
Antworten zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Diese Liegenschaft steht in der Eigenverwaltung des Bundesministeriums für Justiz, und die bautechnische Betreuung bis Dezember 2000 oblag der Bundesgebäudeverwaltung l Kärnten.
In den Jahren 1998 - 2000 wurden für das Objekt Rottenstein/Kärnten insgesamt ca. € 2,42 Mio. für bauliche Verbesserungen aus dem Kapitel 64 (Bundeshochbau) bereitgestellt.
Seit 1.1.2001 obliegt diese der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes m.b.H. im Auftrag und auf Rechnung des Bundesministeriums für Justiz.
Antwort zu den Punkt 15 und 16 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Justiz hat mit dem Bauträger
IMMOFINANZ einen ent-
sprechenden Errichtungs- und Einmietungsvertrag abgeschlossen. Laut fernmünd-
licher Information des Bundesministeriums für Justiz geht dieses nach wie vor
von
einer korrekten Vertragserfüllung durch den Bauträger und somit von der
Einhaltung
des vereinbarten Übersiedlungstermins mit 01.09.2003 aus.
Die Liegenschaften in Wien 1., Riemergasse Nr. 4 und Nr. 7
wurden mit BIG-Gesetz
BGBl. Nr. 141/2000 an die Bundesimmobiliengesellschaft übertragen. Die weiteren
Verwendungen der Liegenschaften obliegen eigenverantwortlich der Geschäftslei-
tung der Bundesimmobiliengesellschaft. Konkrete Kaufinteressenten für die
Objekte
in der Riemergasse sind der BIG derzeit nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Das Ausbietungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung
für den Verkauf dieser
Liegenschaft wird demnächst eingeleitet. Konkrete Interessenten sind der BIG
daher
nicht bekannt.
Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Finanzen ist bisher diesbezüglich noch nicht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herangetreten.
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:
Ein Verkauf der Liegenschaften in der Sonnensteinstraße ist
von der BIG nicht beab-
sichtigt.