1620/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.05.2004
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BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
GZ: 20.001/45-2/04 Wien,
26. Mai 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
betreffend Pensionsanpassung (Nr. 1637/J), wie folgt:
Zu den Fragen 1. und 2.:
Es wird durch gesetzliche Maßnahmen
sichergestellt werden, dass bei Pensionen bis zu einer bestimmten Höhe ‑ sowie
in diesem Jahr – die Kaufkraft erhalten bleibt.
Zur Frage 3.:
Diese Frage kann ich erst beantworten, wenn
die Regelung im Detail feststeht und die Budgetverhandlungen abgeschlossen
sind.
Zur Frage 4.:
Nach derzeitigen Schätzungen wird der
Verwaltungsaufwand für den Vollzug des
Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2004 mit Sicherheit unter
€ 50.000,-- liegen.
Zur Frage 5.:
In Kärnten haben
3.899 PensionsbezieherInnen eine Vorauszahlung erhalten.
Zur Frage 6.:
In Salzburg haben
389 PensionsbezieherInnen eine Vorauszahlung erhalten.
Zu den Fragen 7. und 8.:
Ein möglicher Aufwand kann nicht
eigenständig beziffert werden.
Zur Frage 9.:
Da die Pensionsversicherungsanstalt einen
Bundesbeitrag erhält, werden unter diesem Titel alle Verwaltungsaufwendungen
automatisch abgegolten.
Zur Frage 10.:
Die angesprochenen Maßnahmen resultieren
aus dem Verantwortungsbewusstsein, die Leistungsfähigkeit der
Krankenversicherung sicherzustellen. Eine Erhöhung des
Krankenversicherungsbeitrages für PensionistInnen hat sogar die Wiener Gebietskrankenkasse
mehrmals gefordert. Wenn nun Personen mit geringer Pensionsleistung diese
Krankenversicherungsbeitragserhöhung abgegolten wird, sehe ich darin kein
Versagen der Bundesregierung.
Mit
freundlichen Grüßen
Der
Bundesminister: