1620/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.05.2004
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

GZ: 20.001/45-2/04                                                                            Wien, 26. Mai 2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend Pensionsanpassung (Nr. 1637/J), wie folgt:

 

Zu den Fragen 1. und 2.:

 

Es wird durch gesetzliche Maßnahmen sichergestellt werden, dass bei Pensionen bis zu einer bestimmten Höhe ‑ sowie in diesem Jahr – die Kaufkraft erhalten bleibt.

 

Zur Frage 3.:

 

Diese Frage kann ich erst beantworten, wenn die Regelung im Detail feststeht und die Budgetverhandlungen abgeschlossen sind.

 

Zur Frage 4.:

 

Nach derzeitigen Schätzungen wird der Verwaltungsaufwand für den Vollzug des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2004 mit Sicherheit unter € 50.000,-- liegen.

 

Zur Frage 5.:

 

In Kärnten haben 3.899 PensionsbezieherInnen eine Vorauszahlung erhalten.

 

Zur Frage 6.:

 

In Salzburg haben 389 PensionsbezieherInnen eine Vorauszahlung erhalten.

 

Zu den Fragen 7. und 8.:

 

Ein möglicher Aufwand kann nicht eigenständig beziffert werden.

 

Zur Frage 9.:

 

Da die Pensionsversicherungsanstalt einen Bundesbeitrag erhält, werden unter diesem Titel alle Verwaltungsaufwendungen automatisch abgegolten.

 

Zur Frage 10.:

 

Die angesprochenen Maßnahmen resultieren aus dem Verantwortungsbewusstsein, die Leistungsfähigkeit der Krankenversicherung sicherzustellen. Eine Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages für PensionistInnen hat sogar die Wiener Gebiets­krankenkasse mehrmals gefordert. Wenn nun Personen mit geringer Pensions­leistung diese Krankenversicherungsbeitragserhöhung abgegolten wird, sehe ich darin kein Versagen der Bundesregierung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister: