1622/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1640/J betreffend
Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, welche die
Abgeordneten Heidrun Silhavy,
Kolleginnen und Kollegen am 01. April 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Vorweg
wird darauf hingewiesen, dass in der Anfrage die Begriffe „illegale Beschäfti-
gung von Ausländern", „Schwarzarbeit",
„Schattenwirtschaft" nebeneinander ver-
wendet werden. Diese Begriffe sind natürlich nicht deckungsgleich. Bei der
Beant-
wortung der Fragen 7 und 8 muss also unter Bezugnahme auf
die Fragestellung von
„Schattenwirtschaft"
insgesamt, also nicht nur von „Schwarzarbeit" oder der „illegalen
Beschäftigung von Ausländern" die Rede
sein. Definitorisch folgt das Ressort hier
der „Statistik Austria".
Antwort zu den
Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Hinsichtlich dieser
Fragen weise ich darauf hin, dass die Bekämpfung der illegalen
Ausländerbeschäftigung mit 1. Juli 2002 auf die
Zollbehörde übertragen wurde. Wie
sich auch aus der Vollzugsklausel des § 35 Z 3 AusIBG
ergibt, fällt die Kontrolltätig-
keit daher in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Antwort zu Punkt
7 der Anfrage:
Der Anteil der
Schattenwirtschaft, gemessen in Prozent am gesamten Bruttoinlands-
produkt (BIP), wird von der Statistik Austria auf 3,65 % (im Jahr 2001)
eingeschätzt,
was einer Summe von € 7,75 Mrd. entspricht. Dieser
Prozentanteil setzt sich aus
„Ohne Rechnung"-Geschäften in der Höhe von 1,58 Prozentpunkten (€ 3,35
Mrd.),
Trinkgeldern in der Höhe von 0,41 Prozentpunkten (€ 884
Mio.) sowie Schwarzarbeit
und
Eigenleistungen in der Höhe von 1,65 Prozentpunkten (€ 3,51 Mrd.) zusammen.
Bei
„Schattenwirtschaft" handelt es sich nicht nur um illegale Beschäftigung.
So sind
etwa Trinkgelder oder Eigenleistungen bei der Schaffung
oder Renovierung von
Wohnraum keineswegs illegal, aus der Sicht der
volkswirtschaftlichen Gesamt-
rechnung aber als nicht registrierte Aktivitäten sehr
wohl Teil der Schattenwirtschaft.
Antwort zu Punkt
8 der Anfrage:
Ja.
Einige Beispiele sind:
Ø KASSBERGER,
Ferdinand;
SCHWARZL,
Reinhold, Zur Vollständigkeit
der
BIP/BSP- Berechnungen (Statistische Nachrichten 2/2000
(in akt. Fassung))
Ø BIFFL, Gudrun, 2002, Labour market flexibility:
The role of the informal sector in
the context of EU enlargement and
the need for a systematic statistical base,
(WIFO-Working Paper 190, 2002)
Ø
SCHNEIDER, Friedrich;
ENSTE, Dominik, Schattenwirtschaft und Schwarz-
arbeit: Umfang, Ursachen, Wirkungen und wirtschaftspolitische Empfehlungen;
Wien, München
2000. [Hier insbesondere
beachtlich die Erklärung des so
genannten „Bargeldansatzes", die Schneider zu seiner
wesentlich höheren -
umstrittenen
- Einschätzung des Schattenwirtschaft-Anteils am
BIP bringt
(Österreich
2000 10,52 %)].
Ø
SCHNEIDER, Friedrich;
Die Entwicklung der
Schattenwirtschaft (Pfusch) in
Österreich
und in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich,
Steiermark und Tirol in den Jahren 1990 bis 2003, Linz
2003.
Ø
WALTHER, Herbert;
Bekämpfung der Schattenwirtschaft durch steuerliche
Anreize? (Wien, Wirtschaft und Gesellschaft, Heft 1, 2003)
Ø
ENSTE, Dominik; Ursachen der
Schattenwirtschaft in den OECD-Staaten, Köln
2003
Ø RENOOY, Piet, IVARSSON, Staffan, et al.,
Undeclared work in an enlarged
Union, (Draft Final report of the
project An Analysis of Undeclared Work: An In-
Depth Study of
Specific Items, Amsterdam/Malmö
2004)
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Selbstverständlich
ist mir die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung sowohl ein
arbeitsmarkt- als auch ein wirtschaftspolitisches
Anliegen.
Dementsprechend
wurden auch die Rahmenbedingungen für eine effiziente Kon-
trolle der illegalen Ausländerbeschäftigung in den letzten
Jahren wesentlich verbes-
sert. Vor allem anlässlich der Übertragung der Kontrollagenden an das Bundesmi-
nisterium für Finanzen im Rahmen des Konjunkturpakets 2002 wurde eine Reihe
zusätzlicher Maßnahmen beschlossen.
Durch die
Übertragung der 38 Planstellen von davor mit diesen Kontrollen befassten
Bediensteten der Arbeitsinspektion aus meinem Ressort in
das Bundesministerium
für Finanzen konnten die personellen Kapazitäten auf
insgesamt 93 erweitert wer-
den. Wie mir der Bundesminister für Finanzen mitteilt, wurden mit 1. Mai 2004
die
KIAB-Kontrollorgane auf 186 aufgestockt, auch im Bereich
der Finanzämter werden
noch im Jahr 2004 weitere Kapazitäten für die Bekämpfung
des Schwarzunterneh-
mertums
geschaffen.
Mit
der Übertragung der Kontrollkompetenzen wurden auch die Strafen für die Über-
tretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz deutlich erhöht. Die
Zollorgane
wurden zudem ermächtigt, bei Gefahr im Verzug an Stelle
der Organe des öffentli-
chen Sicherheitsdienstes Ausländer zum Zweck der
Identitätsfeststellung und zur
Übergabe an die nächste Sicherheitsdienststelle
vorübergehend festzunehmen.
Darüber
hinaus wurden die gegenseitigen Informations- und Anzeigeverpflichtungen
aller zuständigen Behörden im Wege der erweiterten
Amtshilfe im Ausländerbe-
schäftigungsgesetz deutlich ausgeweitet, um so alle
Erscheinungsformen der illega-
len Beschäftigung - im Arbeitsrecht, im Gewerberecht, im
Sozialversicherungsrecht
und im Abgabenrecht - ebenso wie Gesetzesverletzungen im Gesundheits- und
Umweltschutzrecht
wirksam bekämpfen zu können.
Diese
gesetzlichen Maßnahmen haben auch zu einer Steigerung der Effektivität der
Kontrolle
der illegalen Ausländerbeschäftigung geführt.
Antwort zu Punkt
11 der Anfrage:
Derzeit
sehe ich keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Maßnahmen zur
Bekämpfung
der illegalen Beschäftigung.
Antwort zu Punkt
12 der Anfrage:
Schon bisher hat die
Europäische Union verschiedene Maßnahmen gegen die
Schwarzarbeit gesetzt, so etwa im Zusammenhang mit der
Stärkung des
Unternehmergeistes
oder der sozialen Verantwortung der Unternehmen. 1998 wurde
von der Europäischen Kommission eine
„Mitteilung zur nicht angemeldeten
Erwerbstätigkeit" (COM (98)-219)
erlassen, die eine Analyse des informellen
Arbeitsmarktes enthält und eine
Abschätzung der Folgen unternimmt. Im Jahr 2003
erhielten diese Aktivitäten im Zuge der Reform der Europäischen Beschäftigungs-
strategie eine neue Qualität: Mit dem
Beschluss des Rates vom 22. Juli 2003 über
die Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten wurde
eine spezifische Leitlinie zur Überführung
von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in
reguläre Beschäftigung neu in dieses Programm aufgenommen. Im Zuge dieser
gemeinsamen Vorgangsweise verpflichten
sich die Mitgliedstaaten, entsprechende
Maßnahmen zu setzen und jährlich über
die Fortschritte zu berichten. Die Leitlinie 9
im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie lautet:
„Die
Mitgliedstaaten sollten umfassende Aktionen und Maßnahmen zur Beseitigung von
nicht
angemeldeter Erwerbstätigkeit ausarbeiten
und durchführen, die die Vereinfachung des Un-
ternehmensumfeldes, die Beseitigung von Hemmnissen und die Schaffung geeigneter
Anreize
in den Steuer- und Sozialleistungssystemen, den Ausbau der
Strafverfolgungskapazitäten und
die Anwendung von Sanktionen verknüpfen. Sie sollten die erforderlichen
Anstrengungen auf
nationaler und auf Ebene der Europäischen
Union unternehmen, um das Ausmaß des
Problems und die auf nationaler Ebene erzielten Fortschritte erfassen zu
können. "
Antwort zu Punkt
13 der Anfrage:
Eine
vollständige Liste der Maßnahmen aller EU-Mitgliedstaaten findet sich in den
Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung 2003 jeweils
unter Leitlinie 9 (siehe
Homepage der Europäischen Union http://www.europa.eu.int/comm/employment
social/emplovment strateqy/national de.htm).