1625/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.06.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
![]()
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien, Roßauer
Lände 1
S91143/39-PMVD/2004 2.
Juni 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz,
Freundinnen und Freunde haben am 2. April 2004 unter der
Nr. 1646/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"antiislamische Hetzschrift" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zunächst ist zu bemerken, dass es sich bei
der anfragegegenständlichen online-Publikation um eine irrtümlich verkürzte
und veränderte Version eines Beitrages von Mag. Friedrich Korkisch handelt,
der im Jahr 2002 in einem Band mit dem Titel "Zur Theorie des
Terrorismus" in der "Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie,
Studien und Berichte zur Sicherheitspolitik" erschienen ist; grundsätzlich
erfolgt im Sinne der bundesverfassungsgesetzlich garantierten Freiheit der
Wissenschaft bei derartigen Veröffentlichungen keine inhaltliche Selektion.
Durch die Verkürzung und Veränderung, der
insbesondere die reichhaltigen Literaturhinweise zum Opfer fielen, litt ohne
Zweifel auch der wissenschaftliche Charakter der Publikation und deren
Ausgewogenheit. Dies war der Grund dafür, dass ich mich nach eingehender
Prüfung der Sachlage am 2. April 2004 dazu entschlossen habe, die
Löschung der online-Version zu veranlassen.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende
Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Persönliche
Einschätzungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums
für Landesverteidigung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem
parlamentarischen Interpellationsrecht. Dennoch kann ich den Anfragestellern
versichern, dass die zitierten Passagen weder meiner Auffassung noch der
Auffassung meines Ressorts entsprechen.
Zu 4, 5 und 11:
Hiezu verweise ich auf meine einleitenden
Bemerkungen.
Zu 6:
Als Herausgeber der "Schriftenreihe der
Landesverteidigungsakademie, Studien und Berichte zur Sicherheitspolitik"
traten damals Hon. Prof. DDr. Erich Reiter und
General Raimund Schittenhelm auf, als Herausgeber des Bandes "Zur
Theorie des Terrorismus" Brigadier Mag. Gustav E. Gustenau;
die inhaltliche Verantwortlichkeit richtet sich nach den medienrechtlichen
Vorschriften.
Zu 7:
Mag. Friedrich Korkisch ist mit
11. November 2002 in den Ruhestand versetzt worden. Im Rahmen
vertraglicher Vereinbarungen erstellt er fallweise Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher
Publikationen für das Bundesministerium für Landesverteidigung. Abgesehen davon
ist Mag. Friedrich Korkisch nicht für mein Ressort tätig.
Zu 8 und 9:
Allfällige Tätikeiten von Mag. Friedrich
Korkisch bilden keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung.
Zu 10:
Bei der Beurteilung, welche Beiträge von welchen Autoren in wissenschaftliche Publikationen des Bundesministeriums für Landesverteidigung Eingang finden, werde ich auch weiterhin im Sinne meiner einleitenden Bemerkungen verfahren.