1625/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2004
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/39-PMVD/2004                                                                                                       2. Juni 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 2. April 2004 unter der Nr. 1646/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "antiislamische Hetzschrift" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist zu bemerken, dass es sich bei der anfragegegenständlichen online-Publikation um eine irrtümlich verkürzte und veränderte Version eines Beitrages von Mag. Friedrich Korkisch handelt, der im Jahr 2002 in einem Band mit dem Titel "Zur Theorie des Terrorismus" in der "Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie, Studien und Berichte zur Sicherheitspolitik" erschienen ist; grundsätzlich erfolgt im Sinne der bundesver­fassungsgesetzlich garantierten Freiheit der Wissenschaft bei derartigen Veröffentlichungen keine inhaltliche Selektion.

Durch die Verkürzung und Veränderung, der insbesondere die reichhaltigen Literatur­hinweise zum Opfer fielen, litt ohne Zweifel auch der wissenschaftliche Charakter der Publikation und deren Ausgewogenheit. Dies war der Grund dafür, dass ich mich nach eingehender Prüfung der Sachlage am 2. April 2004 dazu entschlossen habe, die Löschung der online-Version zu veranlassen.

 

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Persönliche Einschätzungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Dennoch kann ich den Anfragestellern versichern, dass die zitierten Passagen weder meiner Auffassung noch der Auffassung meines Ressorts entsprechen.

Zu 4, 5 und 11:

Hiezu verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen.

Zu 6:

Als Herausgeber der "Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie, Studien und Berichte zur Sicherheitspolitik" traten damals Hon. Prof. DDr. Erich Reiter und General Raimund Schittenhelm auf, als Herausgeber des Bandes "Zur Theorie des Terrorismus" Brigadier Mag. Gustav E. Gustenau; die inhaltliche Verantwortlichkeit richtet sich nach den medienrechtlichen Vorschriften.

Zu 7:

Mag. Friedrich Korkisch ist mit 11. November 2002 in den Ruhestand versetzt worden. Im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen erstellt er fallweise Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher Publikationen für das Bundesministerium für Landesverteidigung. Abgesehen davon ist Mag. Friedrich Korkisch nicht für mein Ressort tätig.

Zu 8 und 9:

Allfällige Tätikeiten von Mag. Friedrich Korkisch bilden keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

 

Zu 10:

Bei der Beurteilung, welche Beiträge von welchen Autoren in wissenschaftliche Publikationen des Bundesministeriums für Landesverteidigung Eingang finden, werde ich auch weiterhin im Sinne meiner einleitenden Bemerkungen verfahren.