1630/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. 11000/22-CS3/04      DVR 0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

 

Wien,       .             2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1670/J-NR/2004 betreffend die steigende Zahl an sogenannten "Mautflüchtlingen" im Bezirk Perg, die die Abgeordneten Nikolaus Prinz und KollegInnen am 23. April 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Hat die Einführung der LKW-Maut Ihres Wissens Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen auf der West Autobahn im Abschnitt zwischen Ybbs und Enns?

 

Wenn ja, welche?

 

Antwort:

Bedingt durch die Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut, aber auch durch bewusstes Ausweichen vor mittlerweile neu in Betrieb genommenen LKW‑Kontrollplätzen auf Autobahnen, gibt es leider fallweise einen routenspezifischen, punktuellen Ausweichverkehr auf das untergeordnete Straßennetz. Die ASFINAG untersucht derzeit im Auftrag des bmvit auf dem gesamten mautpflichtigen Netz die Größenordnung dieses Ausweichverkehrs, um anhand der Studien-ergebnisse ‑ die voraussichtlich bis Sommer 2004 vorliegen werden ‑ die Grundlagen für allfällige Gegenmaßnahmen erarbeiten zu können.

 

Dieser längere Untersuchungszeitraum ist notwendig, um stichhaltige Ergebnisse zu erhalten. Erfahrungsgemäß kommt es bedingt durch Zeitverlust, Mehrverbrauch an Treibstoff, etc.  nach einer gewissen Zeit wieder zu Rückverlagerungen auf das mautpflichtige Netz. Dies war auch schon bei Einführung der Vignettenpflicht der Fall.

 

Auch für die Situation auf der A 1 West Autobahn wird die Verkehrsentwicklung genau analysiert.

 

Frage 3:

Sind Ihnen Fälle bekannt, in welchem ein LKW-Verbot auf Bundesstraßen insofern umgangen wird, dass zum Schein Pakete an Firmen geliefert werden, die auf dieser Strecke liegen?

 

 

Antwort:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesstraßen B bereits mit Wirkung vom 1. April 2002 auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2002, den Ländern übertragen wurden und für die Vollziehung der Angelegenheiten der Straßenpolizei auf diesen Straßen ebenfalls die Länder zuständig sind. Vorkommnisse, wie von Ihnen geschildert, sind mir daher bisher nicht bekannt geworden.

 

Frage 4:

Wie hoch ist der Anteil an Ziel- und Quellverkehr bzw. Transit auf der B 3 zwischen Mauthausen und Persenbeug?

 

Antwort:

Die primäre Zuständigkeit für eine Erhebung von Daten auch hinsichtlich der Unterscheidung des Verkehrsaufkommens zwischen Ziel- und Quellverkehr bzw. Transit auf der Landesstraße B 3

zwischen Mauthausen und Persenbeug liegt bei den Ländern Oberösterreich und Niederösterreich. Ob derart detaillierte Daten dort vorhanden sind, ist mir nicht bekannt.  

 

Fragen 5 und 6:

Gibt es Studien über die erwartete Entwicklung des LKW-Verkehrsaufkommens auf der Westautobahn zwischen Ybbs und Enns?

 

Wenn ja, was sind die Ergebnisse?

 

Antwort:

Diesbezügliche regional detaillierte Studien liegen in meinem Ressort nicht auf. Es ist jedoch insgesamt ein Anstieg des Güterverkehrsaufkommens auf der A 1 West Autobahn zu beobachten. Voraussichtlich wird sich dieser Trend - insbesondere bedingt durch den Beitritt der östlichen Nachbarstaaten zur EU ab 1. Mai - verstetigen.

 

Fragen 7 und 8:

Liegen bereits Studien vor, die belegen, dass LKW-Frächter seit der Einführung der Maut auf untergeordnete Straßen ausweichen?

 

Wenn ja, was ergeben diese Studien in Bezug auf die Bundesstraße 3 zwischen Mauthausen und Persenbeug?

 

Antwort:

Wie ich schon in der Antwort zu Fragepunkt 1 erwähnt habe, ist eine Studie in Bearbeitung, aus der stabilere Ergebnisse auch für die A 1 im Sommer 2004 vorliegen werden.

 

Frage 9:

Was werden Sie veranlassen, dass gerade auf diesen „Maut-Ausweichrouten“ verstärkt kontrolliert wird bzw. auch die Verhängung von lokalen LKW-Nachtfahrverboten (ausgenommen Quell- und Zielverkehr) forciert wird?

 

Antwort:

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für allfällige Maßnahmen (z.B. Fahr- und Gewichtsbe-schränkungen gemäß StVO auf dem Begleitnetz, verstärkte Verkehrskontrollen etc.) beim

jeweiligen Bundesland. Das mit der Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut einhergehende Ausweichen des Schwerverkehrs auf Landesstraßen ist den beteiligten Organisationen (Exekutive, Landes- und Bundesprüfstellen, ASFINAG) aus ersten Erfahrungen bekannt und es wurden im Rahmen einer Koordinationsplattform bereits Maßnahmen gesetzt (z.B. zusätzliche Kontrollen auf den parallel führenden Landesstraßen). Die Koordinationsplattform - die weitere Entscheidungen vorbereiten wird - ist durch Vertreter des Bundes und der Länder besetzt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen