1630/AB XXII. GP
Eingelangt am
08.06.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
11000/22-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, .
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1670/J-NR/2004 betreffend die steigende Zahl an sogenannten
"Mautflüchtlingen" im Bezirk Perg, die die Abgeordneten Nikolaus
Prinz und KollegInnen am 23. April 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Hat die Einführung der LKW-Maut Ihres Wissens Auswirkungen
auf das Verkehrsaufkommen auf der West Autobahn im Abschnitt zwischen Ybbs und
Enns?
Wenn ja, welche?
Antwort:
Bedingt durch die Einführung der fahrleistungsabhängigen
Maut, aber auch durch bewusstes Ausweichen vor mittlerweile neu in Betrieb
genommenen LKW‑Kontrollplätzen auf Autobahnen, gibt es leider fallweise einen
routenspezifischen, punktuellen Ausweichverkehr auf das untergeordnete
Straßennetz. Die ASFINAG untersucht derzeit im Auftrag des bmvit auf dem
gesamten mautpflichtigen Netz die Größenordnung dieses Ausweichverkehrs, um
anhand der Studien-ergebnisse ‑ die voraussichtlich bis Sommer 2004 vorliegen
werden ‑ die Grundlagen für allfällige Gegenmaßnahmen erarbeiten zu können.
Dieser längere Untersuchungszeitraum ist notwendig, um
stichhaltige Ergebnisse zu erhalten. Erfahrungsgemäß kommt es bedingt durch
Zeitverlust, Mehrverbrauch an Treibstoff, etc. nach einer gewissen Zeit wieder zu Rückverlagerungen auf das
mautpflichtige Netz. Dies war auch schon bei Einführung der Vignettenpflicht
der Fall.
Auch für die Situation auf der A 1 West Autobahn wird die
Verkehrsentwicklung genau analysiert.
Frage 3:
Sind Ihnen Fälle bekannt, in welchem ein LKW-Verbot auf
Bundesstraßen insofern umgangen wird, dass zum Schein Pakete an Firmen
geliefert werden, die auf dieser Strecke liegen?
Antwort:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesstraßen B
bereits mit Wirkung vom 1. April 2002 auf Grundlage der Bestimmungen des
Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2002, den Ländern übertragen
wurden und für die Vollziehung der Angelegenheiten der Straßenpolizei auf
diesen Straßen ebenfalls die Länder zuständig sind. Vorkommnisse, wie von Ihnen
geschildert, sind mir daher bisher nicht bekannt geworden.
Frage 4:
Wie hoch ist der Anteil an Ziel- und Quellverkehr bzw.
Transit auf der B 3 zwischen Mauthausen und Persenbeug?
Antwort:
Die primäre Zuständigkeit für eine Erhebung von Daten auch
hinsichtlich der Unterscheidung des Verkehrsaufkommens zwischen Ziel- und
Quellverkehr bzw. Transit auf der Landesstraße B 3
zwischen Mauthausen und Persenbeug liegt bei den Ländern
Oberösterreich und Niederösterreich. Ob derart detaillierte Daten dort
vorhanden sind, ist mir nicht bekannt.
Fragen 5 und 6:
Gibt es Studien über die erwartete Entwicklung des
LKW-Verkehrsaufkommens auf der Westautobahn zwischen Ybbs und Enns?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse?
Antwort:
Diesbezügliche regional detaillierte Studien liegen in
meinem Ressort nicht auf. Es ist jedoch insgesamt ein Anstieg des
Güterverkehrsaufkommens auf der A 1 West Autobahn zu beobachten.
Voraussichtlich wird sich dieser Trend - insbesondere bedingt durch den
Beitritt der östlichen Nachbarstaaten zur EU ab 1. Mai - verstetigen.
Fragen 7 und 8:
Liegen bereits Studien vor, die belegen, dass LKW-Frächter
seit der Einführung der Maut auf untergeordnete Straßen ausweichen?
Wenn ja, was ergeben diese Studien in Bezug auf die
Bundesstraße 3 zwischen Mauthausen und Persenbeug?
Antwort:
Wie ich schon in der Antwort zu Fragepunkt 1 erwähnt habe,
ist eine Studie in Bearbeitung, aus der stabilere Ergebnisse auch für die A 1
im Sommer 2004 vorliegen werden.
Frage 9:
Was werden Sie veranlassen, dass gerade auf diesen
„Maut-Ausweichrouten“ verstärkt kontrolliert wird bzw. auch die Verhängung von
lokalen LKW-Nachtfahrverboten (ausgenommen Quell- und Zielverkehr) forciert
wird?
Antwort:
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für allfällige
Maßnahmen (z.B. Fahr- und Gewichtsbe-schränkungen gemäß StVO auf dem
Begleitnetz, verstärkte Verkehrskontrollen etc.) beim
jeweiligen Bundesland. Das mit der Einführung der
fahrleistungsabhängigen Maut einhergehende Ausweichen des Schwerverkehrs auf
Landesstraßen ist den beteiligten Organisationen (Exekutive, Landes- und
Bundesprüfstellen, ASFINAG) aus ersten Erfahrungen bekannt und es wurden im
Rahmen einer Koordinationsplattform bereits Maßnahmen gesetzt (z.B. zusätzliche
Kontrollen auf den parallel führenden Landesstraßen). Die
Koordinationsplattform - die weitere Entscheidungen vorbereiten wird - ist
durch Vertreter des Bundes und der Länder besetzt.
Mit freundlichen Grüßen